Sitzung 04. Dezember 2001

Drucksache Nr. 31/01

45. Verbandsversammlung, 04.12.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  5a
Fortschreibung Regionalplan München
Regionaler Grünzug Gleißental/Hachinger Tal
Teilaufhebung am S-Bahnhof Fasanenpark 

Anlage:

1 Karte

  

I. VORTRAG

Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist die Rücknahme eines Teils des regionalen Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal am S-Bahnhof Fasanenpark.

1. Der Planungsausschuss hat sich mit dem Thema am 20.02.2001 (Drucksache Nr. 04/01) sowie am 24.04.2001 (Drucksache Nr. 06/01) beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Fa. Infineon in diesem Gebiet hat er am 20.02.2001 u.a. beschlossen:

„... 3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine Änderung des regionalen Grünzugs einzuleiten mit dem Ziel, eine am S-Bahnhof orientierte Bebauung zu ermöglichen, wie sie bereits mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17.09.1996 in ein Anhörverfahren gegeben wurde".

2. Wesentliches Ergebnis dieses Anhörverfahrens war überwiegend Einverständnis mit der beabsichtigten Rücknahme des Grünzugs. Die Rücknahme des Grünzugs soll sich auf den in der Anhörung vorgeschlagenen Umfang beschränken und nicht bis zur Autobahn ausgeweitet werden – dies entspricht der beiliegenden Karte.

Der Planungsausschuss hat daraufhin am 24.04.2001 der Verbandsversammlung empfohlen, den regionalen Grünzug „Gleißental/Hachinger Tal" am S-Bahnhof Fasanenpark in dem Umfang zurückzunehmen wie in der beiliegenden Karte dargestellt.

Maßgebend für den Beschluss des Planungsausschusses waren folgende Gründe:

a) Es besteht aus regionaler Sicht ein Zielkonflikt, den Grünzug unmittelbar an der S-Bahn von Bebauung weitgehend freizuhalten gegenüber dem Interesse, an ÖPNV-Halten in der Region zu siedeln. Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, indem der Grünzug um den S-Bahnhof zurückgenommen wird, wenn gleichzeitig die Funktion des gesamten Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal nicht beeinträchtigt wird.

b) Nach der fachlichen Stellungnahme des Landesamts für Umweltschutz wird insbesondere die Klimafunktion des Grünzugs durch die Rücknahme am S-Bahnhof nicht beeinträchtigt. Denn dieses Gebiet liegt im „Windschatten" der Bebauung in Unterhaching.

c) Die Fläche des zurückzunehmenden Grünzugs entlang der S-Bahn ist der Bevölkerung derzeit nicht als Naherholungsfläche zugänglich, sondern wird für den Ackerbau verwendet. Sie ginge bei Rücknahme des regionalen Grünzugs nur dann der Bevölkerung als potentielle Naherholungsfläche verloren, wenn dort gleichzeitig eine dichte Bebauung realisiert wird.

Dies ist jedoch nicht zwingende Folge des Beschlusses, den Grünzug um den S-Bahnhalt Fasanenpark zurückzunehmen. Dementsprechend liegt das Gebiet auch nicht in einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (vgl. Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept, Kapitel B II Z 2.3).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 1 „Rücknahme des regionalen Grünzugs „Gleißental/Hachinger Tal am S-Bahnhof Fasanenpark" in dem Umfang, wie er in der beiliegenden Karte 2 Siedlung und Versorgung, Tekturkarte „Siedlung, Freiraum, Verkehr" vom 06.04.2001 dargestellt ist.

  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 1, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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