Sitzung 25. Juli 2006

Drucksache Nr. 14/06

195. Sitzung des Planungsausschusses, 25.07.2006

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Neufassung der Satzung des Regionalen Planungsverbands München Vorberatung

Anlage:

Verbandssatzung

  

I. VORTRAG

Die bestehende Satzung des Regionalen Planungsverbands München vom 01.04.1973 wurde zuletzt zum 01.01.2002 geändert.

In der Zwischenzeit hat das neue Bayer. Landesplanungsgesetz (in Kraft seit 01.01.2005) sowie das neue und überarbeitete Landesentwicklungsprogramm des Freistaats Bayern Änderungen auch für die Regionalplanung und die Regionalen Planungsverbände gebracht. Diese Änderungen lassen eine Neufassung der Satzung des Regionalen Planungsverbands als sinnvoll erscheinen.

1. Zuständig für den Erlass der Satzung ist nach wie vor die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München. Der Planungsausschuss berät die Satzung vor und empfiehlt sie der Verbandsversammlung.

2. Die beiliegende Fassung der Satzung orientiert sich an einem Entwurf, den die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern erarbeitet und informell mit dem Wirtschaftsministerium, Abt. Landesplanung sowie mit dem Innenministerium abgestimmt hat. Eine veröffentlichte Mustersatzung wie früher wird es nicht mehr geben.

Von diesem „Muster" weicht die vorliegende Fassung vor allem hinsichtlich der Stellvertreter im Verbandsausschuss (nach wie vor zwei Stellvertreter der Mitglieder statt einem) und der Berücksichtigung der Besonderheiten in der Region München (wie bisher Geschäftsführung durch die Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München, Kassenverwaltung durch die Kassenverwalter des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München sowie örtliche Prüfung von den Prüfern des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München) ab.

3. Neu ist vor allem die Aufgabenverteilung zwischen Verbandsversammlung (§ 6 der Satzung: nicht mehr zuständig für die Wirtschaft und Finanzen des Verbands) und Planungsausschuss (§ 9 der Satzung: jetzt auch für die Finanzen). Ebenfalls neu ist, dass die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, wenn jeweils nur ein Vorschlag vorliegt und kein anwesender Verbandsrat widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen kann.

Der in der alten Satzung des RPV vorgesehenen Regionale Planungsbeirat ist nicht mehr möglich. Wie Sie wissen, lädt der Vorsitzende zu den Sitzungen des Planungsausschusses die wichtigsten Regionalen Akteure als Gäste ein.

Die finanzielle Entschädigung für den Verbandsvorsitzenden und seine beiden Stellvertreter sowie die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses werden in § 14 der Satzung neu geregelt (siehe dazu auch die Neufassung der Vergütungssatzung des Regionalen Planungsverbands München, Drucksache Nr. 15/06).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München empfiehlt der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands, die Satzung in der beiliegenden Fassung neu zu fassen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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