Sitzung 28. Oktober 2008

Drucksache Nr. 18/08

205. Sitzung des Planungsausschusses, 28.10.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2b) 
Errichtung eines Mömax-Einrichtungshauses in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 06.10.2008
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I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Errichtung eines Mömax-Einrichtungs-hauses in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising.

1. Die Unternehmensgruppe Lutz/Neubert plant dort die Ansiedlung und den Betrieb eines Einrichtungshauses mit 8000 m² Verkaufsfläche, davon ca. 2000 m² innenstadtrelevante Randsortimente; eine Alternativplanung sieht 600 m² zentrenrelevante Randsortimente vor, bei 6740 m² Möbelkernsortiment und 600 m² nicht zentrenrelevante Randsortimente (im einzelnen siehe Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 1). Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet Eching-Ost an der Ecke Heisenbergstraße/Ohmstraße (s. Anlage 2).

2. Regionalplanerische Beurteilung

Im Ergebnis bestehen weder gegen die projektierten Verkaufsflächen fürs Kernsortiment noch gegen die zentrenrelevanten Verkaufsflächen, soweit sie unter 700 m² bleiben, regionalplanerische Bedenken. Das ergibt sich aus folgendem:

a) Maßstab für die Beurteilung des Vorhabens sind die Ziele und Grundsätze des Regionalplans: B IV 2.5 Versorgung-Einzelhandel und der Abschnitt B II 1.2.1 Handel des Landesentwicklungsprogramms. 
  
b) Der Standort des Einzelhandelgroßprojekts ist in Eching als gemeinsamer Siedlungsschwerpunkt mit Neufahrn b. Freising landesplanerisch geeignet. 
  
Auch der Mikrostandort begegnet keinen durchgreifenden regionalplanerischen Bedenken. Er ist zwar nicht als städtebaulich integrierte Lage zu betrachten (vgl. LEP B II 1.2.1.2 (Z) Abs. 2 Satz 1, RP München B IV G 2.5.1.1), weil er über einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich nicht verfügt. 
 
Allerdings kommt nach dem LEP auch eine städtebauliche Randlage in Frage, wenn dort keine Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs verkauft werden und die Gemeinde den Nachweis erbringt, dass geeignete städtebauliche integrierte Standorte für das Projekt fehlen. 
 
Unter Berücksichtigung der gewachsenen Struktur der Einzelhandelsgroßprojekte im Gewerbegebiet Eching-Ost und der sonstigen Gemeindeteile Echings ist davon auszugehen, dass in integrierter Lage in Eching kein geeignetes Grundstück für ein entsprechendes Projekt vorhanden ist. Dies hat die Gemeinde Eching mit Schreiben vom 13.08.2008 erläutert. Ein anderer Standort als im Gewerbegebiet Eching-Ost wäre im konkreten Fall sogar kontraproduktiv. Denn dort sind in einem großen regional bedeutenden Lager-, Verwaltungs-, Handels- und Logistikstandort bereits mehrere Einrichtungshäuser gebündelt. Das geplante Einrichtungshaus verstärkt den Gewerbestandort Eching und ergänzt und rundet das bestehende Angebot im Gewerbegebiet ab. 
 
c) Das Gewerbegebiet Eching-Ost ist verkehrlich gut angebunden, vor allem über die A 9 und A 92 sowie über die Regionalbuslinie 690 mit einer Haltestelle unmittelbar am Grundstück des geplanten Einrichtungshauses. Mittel- bis langfristig soll durch einen möglichen S-Bahnhalt Eching/Neufahrn oder eine Verlängerung der U 6 nach Eching/Neufahrn das Gewerbegebiet Eching-Ost auch im SPNV erreichbar sein. Verkehrlich würde ein anderer Standort in Eching zusätzliche Verkehrsprobleme hervorrufen. 
 
d) Im nicht innenstadtrelevanten Kernsortiment liegt die errechnete Abschöpfungsquote der Kaufkraft im landesplanerisch zulässigen Bereich. Das gilt auch für die alternativ angegebene Verkaufsflächenstruktur (s. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 4).
 
Anders bei den innenstadtrelevanten Randsortimenten, für die nach den Vorgaben des LEP der Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels von knapp 32.000 Einwohnern maßgebend ist. Hier werden die landesplanerisch zulässigen Abschöpfungsquoten weit überschritten. Die Verkaufsfläche für die innenstadtrelevanten Randsortimente ist demnach auf max. 700 m² zu beschränken. Bei der Alternativplanung des Antragstellers würde diese Begrenzung eingehalten (s. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 5).

3. Der Geschäftsstelle liegen folgende Äußerungen von Gemeinden, die ebenfalls am RO-verfahren beteiligt wurden, vor: Die Gemeinde Ismaning empfiehlt dringend, den aus dem Vorhaben resultierenden Verkehr und dessen zukünftige Verteilung auf das ohnehin stark belastete Straßensystem im Einzugsbereich dieses raumbedeutsamen Vorhabens eingehend zu prüfen und aufzuzeigen. Die Gemeinde Hallbergmoos bringt keine Bedenken oder Anregungen vor, da ihre Belange nicht berührt werden. Die Stadt Moosburg gibt aus grundsätzlichen Erwägungen zu bedenken, dass durch das mit solchen Vorhaben einhergehende Angebot von innenstadtrelevanten Warensortimenten die Innenstädte in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Standortgemeinde Eching unterstützt das Projekt und begründet im Schreiben vom 06.08.2008 insbesondere, weshalb das vorgesehene Projekt aus Sicht der Gemeindeentwicklung, aber auch der verkehrlichen Erschließung im Gewerbegebiet Eching-Ost am besten angesiedelt ist.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Errichtung eines Mömax-Einrichtungshauses in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising zu, wenn die Verkaufsfläche der zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 700 m² begrenzt wird.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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