Sitzung 02. März 2010

Drucksache Nr. 2/10

211. Sitzung des Planungsausschusses, 02.03.2010

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Arbeitsprogramm 2010

Anlage:

Zeitplan 2010

  

I. VORTRAG

 

1. Im Vordergrund der Verbandsarbeit des Regionalen Planungsverbands und der Geschäftsstelle im Jahr 2010 steht die Reform der Landes- und Regionalplanung. Dabei soll zum einen das Landesentwicklungsprogramm, zum anderen das Bayerische Landesplanungsgesetz völlig neu erarbeitet werden. Der Regionale Planungsverband München bringt sich in beide Verfahren ein, arbeitet derzeit auch schon im Arbeitskreis zum LEP-Einzelhandelsziel im Wirtschaftsministerium mit. Erste Eckpunkte einer Reform sollen noch im April dem Ministerrat zugeleitet werden.

Damit zusammenhängend ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Notwendigkeit der kommunal verfassten Regionalen Planungsverbände sachlich darzustellen und bei den Entscheidungsträgern bekannt zu machen (s. a. Drucksache 01/10 zum heutigen TOP 1).

2. Zum Thema Regionalplan-Fortschreibung gilt ein großes Arbeitspaket der Fortschreibungen im Zusammenhang mit den fachlichen Grundlagen des Landschaftsentwicklungskonzepts der Region München. Dazu sollen die Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, B II Siedlungswesen, B III 5 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen neu gefasst bzw. überarbeitet und ergänzt werden. Das Anhörverfahren wird in Kürze eingeleitet - noch im Jahr 2010 soll der Planungsausschuss beschließen und die Verbindlicherklärung bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.

Das Kapitel B IV 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen befindet sich derzeit in der vorgezogenen Beteiligung aller Mitglieder des Regionalen Planungsverbands und einiger Behörden zur Erarbeitung des Umweltberichts. Vor der Sommerpause soll dem Planungsausschuss ein Entwurf zur Anhörung, der ein abgestimmtes regionales Konzept enthält, vorgelegt werden. Im Herbst könnte das Teilkapitel beschlossen und die Verbindlicherklärung beantragt werden.

Schon lange sind die beiden Ziele des Regionalplans B V Z 5.2 und 5.3 zweiter Halbsatz von der Verbandsversammlung beschlossen (09.12.2003). Sie wurden von der Verbindlicherklärung zunächst zurückgestellt, weil das Wirtschaftsministerium damals der Auffassung war, dass diese Ziele nicht mit dem LEP vereinbar seien. Nachdem inzwischen das LEP auch entsprechend geändert und klargestellt wurde, darf einer Verbindlicherklärung nichts mehr im Wege stehen (vgl. Drucksache Nr. 04/10).

3. An laufenden Arbeiten ist die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, dabei vor allem die Präsentation des Regionalen Planungsverbands München im Internet zu nennen. Sie soll benutzerfreundlich weiterentwickelt werden.

Noch vor der Sommerpause soll ein von der Geschäftsstelle zu erarbeitender Bericht zur Lage der Region vorgelegt werden.

4. Der Regionale Planungsverband München nimmt mit dem Geschäftsführer und dem Regionsbeauftragten an einigen regional bedeutsamen Arbeitskreisen teil. Sie bieten Gelegenheit, regionale Ziele in andere Planungen und Projekte einzubringen. Darüber hinaus können dabei wichtige Impulse für die weitere regionale Zusammenarbeit gewonnen werden.

5. Auf der Grundlage der Diskussion im Planungsausschuss am 02.03.2010 soll auch die zukünftige Struktur des Regionalen Planungsverbands und seine Arbeitsweise erörtert und, wo nötig und möglich, geändert werden.

 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

BESCHLUSS vom 02.03.2010

Das Arbeitsprogramm wurde mit der vom Vorsitzenden angesprochenen Ergänzung (Ziff. 5) einstimmig gebilligt.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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