Sitzung 24. Juli 2012

Drucksache Nr. 13/12

223. Sitzung des Planungsausschusses, 24.07.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 14.06.2012 - Information

Anlage:

  1. Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden für den Regionalen Planungsverband München vom 22.09.2011 zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes
  2. Bayerische Landesplanungsgesetz vom 25.06.2012, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2012, Seite 254 bis 269

  

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss hatte sich in den Sitzungen am 18.10.2011 und am 28.02.2012 mit dem Entwurf eines Landesplanungsgesetzes befasst. Dieser Drucksache liegt als Anlage 1 noch einmal die Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden für den Regionalen Planungsverband München vom 22.09.2011 zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes bei. Anlage 2 ist das Bayerische Landesplanungsgesetz vom 25.06.2012, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2012, Seite 254 bis 269.

Zwei wesentliche Forderungen des Regionalen Planungsverbands München, die auch andere im Anhörverfahren geltend gemacht haben, konnten durchgesetzt werden:

  • Die Regionalplanung bleibt weiterhin als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erhalten; der sogenannte Alternativvorschlag als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wurde nicht vom Landtag beschlossen.
     
  • Der Inhalt der Regionalpläne ist, wie gefordert, nicht mehr abschließend festgelegt. Vielmehr heißt es jetzt in Artikel 21, dass die Regionalpläne (neben den Festlegungen der zentralen Orte und von Gebietskategorien) regionsweit raumbedeutsame Festlegungen, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft), zur Energieversorgung, zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung, Kultur sowie zur Freiraumsicherung enthalten, sofern nicht die jeweiligen Belange fachrechtlich hinreichend gesichert werden. Damit ist ein wesentliches Anliegen des Regionalen Planungsverbands erfüllt worden. Ähnlich offen ist nun auch die Inhaltsbeschreibung des Landesplanungsgesetzes für das Landesentwicklungsprogramm (vgl. Artikel 19).

Die übrigen Forderungen der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München sind nicht ins Gesetz übernommen worden.

Die Satzung des Regionalen Planungsverbands München soll noch dieses Jahr im Hinblick auf notwendige und mögliche Änderungen aufgrund des Landesplanungsgesetzes überarbeitet werden. 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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