Sitzung 24. Juli 2012

Drucksache Nr. 16/12

223. Sitzung des Planungsausschusses, 24.07.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Antrag von Herrn Ersten Bürgermeister Englmann, Gemeinde Aschheim, auf „die Wieder-/Einzelbehandlung des Kiesvorranggebietes 7836/1"

Anlage:

Übersicht zu den Stellungnahmen der Gemeinde Aschheim in den Anhörverfahren zum VR 7836/1, sowie Abwägungskommentar in den jeweiligen Vorlagen zum Planungsausschuss

  

I. VORTRAG

Herr Erster Bürgermeister Englmann, der auch stellvertretendes Mitglied des Planungsausschusses ist, beantragt die oben genannte Wieder-/Einzelbehandlung des Kiesvorranggebietes 7836/1 südlich des Ortsteils Dornach.

Nach dreijähriger Verfahrensdauer und dreimaliger Anhörung der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands hat der Planungsausschuss am 28.02.2012 endgültig über die Fortschreibung des Kapitels Bodenschätze beschlossen und den Verbandsvorsitzenden beauftragt, die Verbindlicherklärung zu beantragen. Dies ist mit Schreiben vom 30.03.2012 geschehen. Die Frist zur Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberbayern beträgt drei Monate, in schwierigen Fällen sechs Monate. Damit ist bis spätestens Anfang Oktober mit einer Verbindlicherklärung der Fortschreibung durch die Regierung von Oberbayern zu rechnen.

In mehreren Schreiben u. a. an die Geschäftsstelle und den Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbands hat Herr Englmann nach der abschließenden Beschlussfassung durch den Planungsausschuss geltend gemacht:

  • Die Abwägung durch den Regionalen Planungsverband hinsichtlich des genannten Kiesabbauvorranggebiets, soweit es in der Gemeinde Aschheim liegt, sei rechtsfehlerhaft gewesen;
     
  • Als nachgeschobenen Grund für die fehlerhafte Ausweisung macht er eine Verhinderung der Ortsentwicklung von Dornach nach Süden geltend. Dieser Gesichtspunkt war in der Anhörung nicht vorgetragen worden (siehe Anlage).

Die Regierung von Oberbayern prüft im Verfahren zur Verbindlicherklärung auch, ob der Regionale Planungsverband rechtlich erhebliche Fehler bei der Ausweisung des genannten Vorranggebiets für Kiesabbau gemacht hat. Deshalb wird vorgeschlagen, den Antrag von Herrn Ersten Bürgermeister Englmann zurückzustellen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberbayern erfolgt ist. Das ermöglicht einerseits die Überprüfung des Vorgangs aus neutraler Sicht, andererseits eine spätere Änderung des Kapitels Bodenschätze, falls sich die nachträglich vorgebrachten Argumente von Herrn Ersten Bürgermeister Englmann auch im gesamtregionalen Kontext als sinnvoll erweisen. Zudem ermöglicht dieses Vorgehen, dass die Fortschreibung des Kapitels Bodenschätze möglichst bald in Kraft treten kann. Etliche Mitglieder des Regionalen Planungsverbands sind wegen laufender Verwaltungsverfahren dringend darauf angewiesen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München stellt den Antrag von Herrn Ersten Bürgermeister Englmann, Gemeinde Aschheim, vom 29.06.2012 zurück, bis die Regierung von Oberbayern rechtskräftig über die Verbindlicherklärung der Fortschreibung entschieden hat.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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