58. Verbandsversammlung, 18.06.2013
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung
TOP 3
Änderung der Satzung des RPV München
Anlage:
Entwurf einer Verbandssatzung in der Fassung der Planungsausschusssitzung vom 26.02.2013
I. VORTRAG
Die Satzung des Regionalen Planungsverbands München vom 06.02.2007 muss den neuen gesetzlichen Regelungen des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) angepasst werden. Dies wird zum Anlass genommen, wo es möglich ist, die Satzung zu straffen.
Zuständig für den Beschluss über die Satzung ist die Verbandsversammlung. Der Planungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 26.02.2013 den Entwurf der beiliegenden Satzung beschlossen und ihn der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen.
Im folgenden werden die wesentlichen Änderungen der neugefassten Verbandssatzung im Vergleich zur bisherigen Satzung aufgelistet:
§ 3 Aufgaben des Verbands in der Regionalplanung:
§ 4 Aufgaben in der Regionalentwicklung:
Siehe § 3.
! Der Beschluss über § 4 der Satzung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder der Verbandsversammlung (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayLplG).
§ 5 Organe des Verbands:
Der Regionale Planungsbeirat soll wieder eingeführt werden – siehe § 17 der Satzung (Art. 10 Abs. 1 Satz 2 BayLplG). Der Planungsausschuss beschließt auch über die Zusammensetzung des Planungsbeirats (siehe § 12 Abs. 1 Nr. 7 der Satzung).
§ 7 Aufgaben der Verbandsversammlung:
Abs. 2: Beschlussfassung über die Teilfortschreibungen bis zur abschließenden Beschlussfassung des Planungsausschusses (Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayLplG).
§ 8 Sitzungen der Verbandsversammlung:
Abs. 1: Auch ein Viertel der Verbandsmitglieder soll eine Sitzung einberufen können, zusätzlich zu einem Viertel der Stimmen. Grund ist die Stärkung der Mitglieder mit weniger Einwohnern in der Verbandsversammlung.
§ 9 Beschlüsse der Verbandsversammlung:
§ 10 Wahlen:
Diese Regeln werden der besseren Übersichtlichkeit wegen von § 9 getrennt und in einem eigenen Paragraphen geregelt.
§ 12 Aufgaben des Planungsausschusses:
Vor § 18:
Bisheriger „§ 16 Anzuwendende Vorschriften" im Abschnitt Verbandswirtschaft entfällt, weil § 24 der Satzung eine gleichlautende Regelung enthält.
§ 19 Satz 2:
Die Kosten der Regionalentwicklung gem. § 4 der Satzung werden durch Umlagen finanziert.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München beschließt die Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbands München in der Fassung der Verbandsversammlung vom 18.06.2013.
i.A.
Breu
Geschäftsführer