58. Verbandsversammlung, 18.06.2013
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung
TOP 3
Änderung der Entschädigungssatzung des RPV München
Anlagen:
1 Entwurf einer Entschädigungssatzung;
2 Bisher geltende Entschädigungssatzung vom 06.02.2007
I. VORTRAG
Die Entschädigungssatzung vom 06.02.2007 wird gemeinsam mit der Satzung des Regionalplans München auf Beschluss des Planungsausschusses vom 26.02.2013 überarbeitet und neu gefasst.
Zuständig für den Beschluss über die Satzung ist die Verbandsversammlung. Der Planungsausschuss hat am 26.02.2013 die beiliegende Entschädigungssatzung der Verbandsversammlung zum Beschluss empfohlen.
Die pauschalierten Reisekostenvergütungen, die Entschädigungen für den Verbandsvorsitzenden und die Höhe des Sitzungsgelds sowie die pauschale Verdienstausfallentschädigung werden im Vergleich zur bisherigen Entschädigungssatzung moderat angehoben.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München beschließt die beiliegende Entschädigungssatzung des RPV in der Fassung der Verbandsversammlung vom 18.06.2013.
i.A.
Breu
Geschäftsführer