Sitzung 10. März 2016

Drucksache Nr. 1/16

239. Sitzung des Planungsausschusses, 10.03.2016

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)

Anlagen:

  

I. VORTRAG

1. Durch Gesetz vom 22.12.2015 hat der Landtag das BayLplG geändert. Die Änderungen sind am 01.01.2016 in Kraft getreten.

Gegenstand der Änderung sind vor allem die Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen, also auch Regionalplänen, sowie bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren. Die weitgehende Digitalisierung der jeweiligen Beteiligungsverfahren ist vorgesehen.

Erneute Anhörverfahren bei der Aufstellung und Fortschreibung von Regionalplänen sind nicht mehr bei jeglicher Änderung, sondern nur noch unter engeren Voraussetzungen erforderlich. Nun kann von der erneuten Durchführung des Anhörverfahrens zur Regionalplanänderung abgesehen werden, wenn durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt werden, siehe Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG.

2. Gem. Art. 16 Abs. 3 werden die Entwürfe von Regionalplänen im Rahmen der Beteiligung bei den regional betroffenen höheren Landesplanungsbehörden, Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden zur Einsicht ausgelegt und vom zuständigen Regionalen Planungsverband und den höheren Landesplanungsbehörden in das Internet eingestellt. Ort und Zeit der Auslegung sowie die einschlägige Internetadresse sind vorher ortsüblich bekannt zu machen, die zu Beteiligenden erhalten eine gesonderte Mitteilung darüber.

Eine darüber hinausgehende Form der Beteiligung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Als Anlage enthält die Drucksache das Änderungsgesetz zum BayLplG vom 22.12.2015 und einen Gesamtfassung des BayLplG in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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