Sitzung 26. Juli 2016

Drucksache Nr. 5/16

240. Sitzung des Planungsausschusses, 26.07.2016

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
7. Ausbauplan für die Staatsstraßen, Tausch zweier Projekte

Anlagen:

   

I. VORTRAG

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, der Rückstufung der Staatsstraße 2063 (Ortsumfahrung Gräfelfing) von Dringlichkeitsstufe 1 in Dringlichkeitsstufe 2 zuzustimmen, und im Tausch dafür der Aufstufung der Staatsstraße 2084 (Ortsumfahrung Allershausen mit Verlegung der St 2054) von Dringlichkeit 2 in die Dringlichkeit 1 zuzustimmen. Die entsprechende Stellungnahme soll dem Freistaat Bayern mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet werden.

1. In der Sitzung am 10.05.2011 hatte sich der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München mit dem 7. Ausbauplan des Freistaats Bayern für Staatsstraßen befasst. Er forderte, angesichts der Bevölkerungsentwicklung, der Wirtschaftsentwicklung und der prognostizierten Verkehrszunahme die Mittel für den Staatsstraßenbau in der Region München erheblich aufzustocken – nicht zu Lasten der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr.

Dem Regionalen Planungsverband München von seinen Mitgliedern abgegebene Stellungnahmen und Anträge wurden als Teil des Beschlusses dem Freistaat mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.

Schriftlich abgestimmte Tauschwünsche der betroffenen RPV-Mitglieder sollte der RPV nach diesem Beschluss an den Freistaat Bayern mit der Bitte um Beachtung weiterleiten, wenn Sie bis 30.05.2011 der Geschäftsstelle vorlagen (damals lagen keine vor).

2. Die Gemeinde Allershausen setzt sich seit vielen Jahren für die Ortsumgehung ein. Eine Südumfahrung war im 6. Staatsstraßenaus-bauplan seit dem Jahr 2000 in der ersten Dringlichkeitsstufe. Im 7. Ausbauplan wurde sie in die Dringlichkeitsstufe 2 zurückgestuft. Es lagen aber alle notwendigen Voruntersuchungen, auch die Umweltverträglichkeitsstudie, Raumwiderstandsanalyse, Bodenuntersuchungen, Detailplanungen und Kostenberechnungen etc. vor. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr schlug im Frühjahr 2016 den Tausch der oben genannten zwei Projekte vor und bat, dies auf die Sitzung des Planungsausschusses zu nehmen. Auf die E-Mail vom 25.04.2016 (Anlage 1) wird verwiesen.

Die Gemeinde Gräfelfing hat gegenüber dem Staatlichen Bauamt Freising einer Zurückstufung der Ortsumfahrung Gräfelfing in die 2. Dringlichkeitsstufe zugestimmt (vgl. Schreiben der 1. Bürgermeisterin vom 17.03.2016 – Anlage 2).

3. Die Notwendigkeit und Vorteile einer raschen Realisierung der Ortsumfahrung Allershausen mit Verlegung der St 2054 sind unbestritten. Relativ rasch kann die Ortsumfahrung realisiert werden, weil die Vorentwurfsunterlagen bereits vorliegen. Die geplante Südumgehung zielt auf die Entlastung der hochbelasteten Ortsdurchfahrt von Allershausen. Nicht nur die Ortsdurchfahrt von Allershausen, sondern auch die gesamte Strecke von Allershausen bis Freising wird verbessert, vor allem in Verbindung mit der bereits in Bau befindlichen Westtangente Freising. Damit würde auch ein Teil des Verkehrskonzeptes zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur in der Flughafenregion realisiert.

Die Hochstufung und rasche Realisierung der Ortsumfahrung Allershausen verbessert damit die Verkehrssituation im sehr schnell wachsenden Raum Münchner Norden. Der Aufstufung des Projekts in Dringlichkeit 1 und im Tausch dafür die Abstufung der Ortsumfahrung Gräfelfing in die zweite Dringlichkeit soll befürwortet werden.

Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Allershausen, Herr Ruppert Popp, und Herr Ministerialrat Thomas Linder, Oberste Baubehörde, wurden zur Planungsausschusssitzung eingeladen. 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss stimmt der Aufstufung der Ortsumfahrung Allershausen (Staatsstraße 2084 mit Verlegung der St 2054) im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Dringlichkeit 1 zu – im Tausch mit der Abstufung der St 2063 (Ortsumfahrung Gräfelfing) in Stufe 2.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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