246. Sitzung des Planungsausschusses, 05.12.2017
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 2
Änderung der Verbandssatzung (§ 16) und Geschäftsordnung (§ 8) – Regionaler Planungsbeirat
Empfehlung für die Verbandsversammlung
I. VORTRAG
Bisher ist in § 16 der Verbandssatzung, Absatz 1 geregelt, dass die höchsten 30 Mitglieder des Regionalen Planungsbeirats vom Planungsausschuss für die Dauer von jeweils sechs Jahren benannt werden. Sie beraten den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben. § 8 der Geschäftsordnung listet die Organisationen auf, die jeweils einen Vertreter für den Regionalen Planungsbeirat entsenden.
Diese Konstruktion führt dazu, dass bei Änderung eines Vertreters der dort genannten Organisationen der Planungsausschuss im Einzelfall darüber beschließen muss. Das ist gerade bei häufigerem Wechsel der Vertreter im Regionalen Planungsbeirat bürokratisch und aufwendig.
Folgende Änderung und Verfahrensvereinfachung wird vorgeschlagen:
Gemäß Artikel 10 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung kann die Verbandssatzung einen Regionalen Planungsbeirat vorsehen. Weitere Vorschriften dazu enthält das Bayerische Landesplanungsgesetz nicht.
§ 16 Absatz 1 der Satzung sollte insoweit geändert werden, als die höchsten 30 Organisationen, die je ein Mitglied in den Regionalen Planungsbeirat entsenden, vom Planungsausschuss für die Dauer von jeweils sechs Jahren benannt werden.
Absatz 2, der die Abberufung von Mitgliedern des Regionalen Planungsbeirats regelt, kann dann entfallen. § 8 der Geschäftsordnung, in dem die Organisationen, die einen Vertreter entsenden, aufgeführt sind, bleibt unverändert.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
„§ 1
§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert:
§ 2
Diese Änderung der Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“
i.A.
Breu
Geschäftsführer