Sitzung 18. Februar 2020

Drucksache 2/2020

255. Sitzung des Planungsausschusses am 18.02.2020

V O R L A G E

des Verandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2
Verlängerung und Änderung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Empfehlung an die Verbandsversammlung

Anlage: Text der Zweckvereinbarung zwischen RPV und PV mit der letzten Änderung
 

I. VORTRAG

1. In der Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) und dem Regionalen Planungsverband München (RPV) wurden insbesondere Regelungen über

  • die Mitbenutzung der Geschäftsstelle des PV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des RPV sowie der zur selbständigen Erledigung übertragenen Aufgaben,
  • die Verpflichtung des RPV zum Ersatz der aus der Mitbenutzung der Geschäftsstelle des PV entstehenden Kosten, deren Berechnung und Rechnungstellung,
  • die Beteiligung des RPV bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs des PV und die Anhörung des Vorsitzenden des RPV bei wesentlichen Änderungen der Geschäftsstelle des PV,

getroffen.

Die ursprünglich bis 30.04.1978 befristete Zweckvereinbarung wurde zuletzt aufgrund Beschlüssen der Verbandsversammlung des PV und der Verbandsversammlung des RPV am 03.06.2014 bis zum 30.06.2020 verlängert.

2. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Übertragung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des RPV auf den PV gut bewährt. Die Zweckvereinbarung soll deshalb für die nächste Wahlperiode und bis nach der darauf folgenden ersten Verbandsversammlung verlängert werden.
 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, die Zweckvereinbarung zwischen dem PV und dem RPV, zuletzt verlängert zum 30.06.2020 bis zum 30.06.2026 zu verlängern.

i.A.
Breu
Geschäftsführer

 

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