255. Sitzung des Planungsausschusses am 18.02.2020
V O R L A G E
des Verandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Vorbereitung einer Regionalplanfortschreibung
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung
Anlage: Regionalplan München – Arbeitskarte Wasserversorgung/Konfliktkarte, Stand Januar 2020
I. VORTRAG
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 folgenden Beschluss gefasst (siehe Drucksache 10/19):
„1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Geschäftsführer wird beauftragt, die folgenden vorbereitenden Schritte für einen Entwurf regionalplanerischer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung zu bearbeiten:
a. Zunächst werden bestehende Konflikte zwischen den von der Wasserwirtschaft vorgeschlagenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten und dem Regionalplan herausgearbeitet und dem Planungsausschuss vorgelegt. Dann mit der Regierung von Oberbayern erörtert und soweit wie möglich bereinigt.
b. Danach ist ein vorläufiger Entwurf aus regionalplanerischer Sicht für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der Wasserversorgung zu erarbeiten (er kann von der mit der Regierung von Oberbayern besprochenen Themen abweichen).
c. Dieser Entwurf soll in teilregionalen Gesprächsrunden mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München besprochen werden.
d. Anschließend wird ein Entwurf für den Planungsausschuss mit dem Ziel erarbeitet, ein Fortschreibungsverfahren des Regionalplans einzuleiten.“
In der beiliegenden Arbeitskarte sind die wesentlichen Konflikte des Vorschlags der Wasserwirtschaftsämter mit den gültigen Festlegungen des Regionalplans herausgearbeitet. Sie sind gelb markiert.
Als Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen werden angesehen:
Der nächste Schritt ist die Erörterung dieser Konflikte mit der Regierung von Oberbayern / der Wasserwirtschaftsverwaltung und eine Bereinigung, soweit dies möglich ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint als Konfliktlösung sinnvoll eine Herausnahme der schraffierten Hauptsiedlungsgebiete aus den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Wasserversorgung, ebenso die als Siedlungsflächen gemäß den gültigen Flächennutzungsplänen im Regionalplan gekennzeichneten Wohn- und Gewerbeflächen. Hinzu kommt an einigen wenigen Stellen eine Überschneidung mit den Abbauflächen für Bodenschätze, die ebenfalls aus der Darstellung von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung herausgenommen werden sollten.
Im Anschluss an die Gespräche mit der Regierung von Oberbayern / Wasserwirtschaft wird ein vorläufiger Fortschreibungsentwurf in teilregionalen Gesprächsrunden mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München erörtet.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer