258. Sitzung des Planungsausschusses am 13.07.2021
V O R L A G E
des Verandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei Raumordnungsverfahren;
Ersatzneubau380/220-kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen der Fa. Tennet TSO GmbH, Bayreuth
- Stellungnahme
Anlage: Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 30.06.2021
I. VORTRAG
Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München mit Schreiben vom 14.06.2021 an einem Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Ersatzneubau 380/220-kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen“ der Fa. Tennet TSO GmbH, Bayreuth.
1. Dieser Ersatzneubau vom Umspannwerk Oberbachern zum Umspannwerk Ottenhofen hat eine Länge von ca. 50 km und soll die Übertragungsnetzkapazitäten Bayern erhöhen. Die Freileitung verläuft ganz überwiegend in Anlehnung an die bestehende Trasse. Auf weiten Teilen wird eine 220-kV- und 110-kV-Leitung mitgeführt und soll während der Bauphase in Betrieb bleiben. Die Bauzeit für den Ersatzneubau ist mit drei Jahren veranschlagt. Für den Rückbau der bestehenden Leitung ein Jahr.
Nach den Angaben des Projektträgers ist die Leitung mit einer erhöhten Stromtragfähigkeit erforderlich, um auf Veränderungen der Stromerzeugung und zunehmender Einspeisung regenerativer Energien zu reagieren. In der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz ist der Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen enthalten, ebenso im „Netzentwicklungsplan Strom 2030“. Der Ersatzneubau sei als Freileitung zu realisieren, da eine Erdverkabelung nur für solche Vorhaben möglich ist, die im Anhang des Bundesbedarfsplangesetzes mit „F“ besonders gekennzeichnet sind. Da diese Liste abschließend sei, sei eine Ausführung als Erdkabel rechtlich nicht zulässig.
Zum konkreten Verlauf der Ersatzneubauleitung wird auf die Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 2, verwiesen.
2. Regionalplanerische Beurteilung
Gegen den Ersatzneubau der Stromleitung werden keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken erhoben.
a. Für die Region München mit ihrem hohen Verbrauch an Energie, insbesondere Strom, ist ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Stromnetz unabdingbar. Wie aus dem Regionalplan München B IV G 7.1 und 7.3 hervorgeht, ist ein weiterer Ausbau der regenerativen Energieerzeugung erforderlich. Dazu ist eine bessere Stromtragfähigkeit bestehender Leitungen nötig.
b. Dass eine Erdverkabelung aufgrund des Bundesbedarfsplangesetzes rechtlich nicht möglich ist, wird zur Kenntnis genommen.
c. Eine Orientierung der Ersatzneubautrasse an der Bestandstrasse wird begrüßt. Dadurch werden sich die Auswirkungen insbesondere auf die großräumigen regionalplanerischen Interessen, regionale Grünzüge, landschaftliche Vorbehaltsgebiete und regionaler Biotopverbund nur marginal ändern.
Auch die Intention, mit der Neubautrasse die Abstände zur Wohnbebauung zu vergrößern, wird begrüßt. Dies betrifft insbesondere die Abschnitte, in denen die Ersatzneubautrasse von der Bestandstrasse abweicht bzw. die Abschnitte mit Planvarianten.
Die Planvariante in der Gemeinde Haimhausen „Haimhausen Süd“ ist vorzuziehen, weil bei ihr die Abstände zur Wohnbebauung größer sind als bei „Haimhausen Nord“, und sie keine neuen Betroffenheiten schafft. Zudem spricht aus regionalplanerischer Sicht für die Variante „Haimhausen Süd“, dass bei der Variante „Haimhausen Nord“ die Bestandsleitung nur teilweise zurückgebaut würde – also die Bestandsleitung ebenfalls bestehen bliebe.
3. Die Gemeinden, deren Gebiet durch die Trasse betroffen ist, wurden angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.
Bis zum Versand der Drucksachen am 06.07.2021 sind folgende Stellungnahmen zur jeweiligen örtlichen Situation eingegangen:
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
i.A. Breu
Geschäftsführer