Sitzung 6. Dezember 2022

Drucksache 21/22

264. Sitzung des Planungsausschusses am 06.12.2022

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss

TOP 4 Information zur Umsatzsteuersituation des Regionalen Planungsverbands München

Anlage:
Rundschreiben Bayerischer Städtetag vom 16.11.2022

I. VORTRAG

1. Zuletzt wurde über die mögliche Umsatzsteuerpflicht ab 2023 auf die Kostenerstattung für Aufgaben, die der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) für den Regionalen Planungsverband München (RPV) übernimmt, in der Planungsausschusssitzung am 20.09.2022 informiert. Auf den Antrag des PV beim Finanzamt auf entsprechende verbindliche Auskunft für die Umsatzsteuerpflicht bezüglich o. g. Aufgaben ab 2023 liegt noch keine konkrete Auskunft vor.

2. Nach einer Information des Deutschen bzw. Bayerischen Städtetags plant der Bund die Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre (siehe Anlage). Das soll im Steuergesetz 2022 geregelt werden, das voraussichtlich erst gegen Jahresende 2022 verabschiedet wird.

Dann bliebe es zunächst bei der Rechtslage nach dem bisherigen Recht, weil der PV die entsprechende Optionserklärung abgegeben hat.

3. Die Geschäftsstelle des PV klärt mit Unterstützung von Rechtsanwältin Reuber die aktuelle Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Umsatzsteuersituation PV – RPV. Im Haushaltsplan des RPV (siehe TOP 5) wird vorsorglich bei den Ausgaben für Aufwendungen des PV für den RPV ein 19 % höherer Betrag als Zahlungslast eingesetzt, ebenso bei den Einnahmen von Zuweisungsmitteln durch den Freistaat Bayern.

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

i.A.
Breu
Geschäftsführer