Verbandsversammlung am 25. Juni 2024

Beschlüsse

der 67. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 25.06.2020

 

TOP 2 Neufassung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

II. BESCHLUSS

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung des ersten Satzes der Zweckvereinbarung zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Regionalen Planungsverband München wie folgt:

„Aufgrund Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.d.F. vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555; 1995 S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586) und Art. 8 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Bayer. Landes-planungsgesetzes vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2020 (GVBl. S. 675) i.V.m. § 17 Abs. 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbands München vom 18.06.2013, geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.06.2018 und § 15 Abs. 2 der Satzung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München vom 01.01.2024 …“

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

 

TOP 3 Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung des Regionalen Planungsverbandes München – elektronische Ladung der Sitzungen

II. BESCHLUSS

1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Die Verbandsversammlung beschließt die Änderung der Verbandssatzung vom 18.06.2013, zuletzt geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.06.2018 wie folgt:

  • In § 7 Abs. 1 wird das Wort „schriftlich“ durch das Wort „textlich“ ersetzt.
  • § 7 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Verbandsversammlung wird durch den Vorsitzenden durch E-Mail oder schriftlich einberufen.“
  • In § 12 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „schriftlich“ durch das Wort „textlich“ ersetzt.
  • § 12 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Planungsausschuss wird durch den Verbandsvorsitzenden durch E-Mail oder schriftlich einberufen.“
  • § 24 wird wie folgt gefasst: „Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 14.06.2018 außer Kraft.

3. Die Verbandsversammlung beschließt die Änderung der Geschäftsordnung vom 01.09.2013, geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 02.12.2014 wie folgt:

  • § 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses unter Berücksichtigung etwaiger Anträge fest. Die Vorlagen werden spätestens eine Woche vor der Sitzung im Internetauftritt des Verbandes veröffentlicht (www.region-muenchen.com). Alternativ oder ergänzend können sie durch E-Mail oder schriftlich zur Verfügung gestellt werden.“
  • In § 3 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch das Wort „textlich“ ersetzt.
  • In § 3 Abs. 3 Satz ein wird das Wort „Schriftform“ durch das Wort „Textform“ ersetzt.
  • In § 7 Abs. 3 wird das Wort „schriftlich“ durch das Wort „textlich“ ersetzt.
  • § 8 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Die Ladung zur Sitzung und die Tagesordnung werden den Mitgliedern des Planungsbeirates per E-Mail übermittelt.“ Es wird ein neuer Satz 4 angefügt: „Die Vorlagen werden im Internetauftritt des Verbandes (www.region-muenchen.com) veröffentlicht.“
  • § 11 wird wie folgt neu gefasst: „Die Protokolle des Planungsausschusses und der Verbandsversammlung werden im Internetauftritt des Verbandes (www.region-muenchen.com) veröffentlicht.“
  • § 14 wird wie folgt neu gefasst: „Die Geschäftsordnung wird im Internetauftritt des Verbandes (www.region-muenchen.com) veröffentlicht.
  • § 15 wird wie folgt neu gefasst: „Diese Geschäftsordnung tritt am [Datum einsetzen] in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 01.09.2013 außer Kraft.“


Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

 

Zur Tagesordnung

Zur Niederschrift

Anlagen:
1. Verzeichnis der vertretenen Verbandsräte
2. Wahlniederschrift