276. Sitzung des Planungsausschusses am 14.04.2026
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 1 Information zu Stellungnahmen des RPV München
I. VORTRAG
Die Geschäftsstelle hat in Abstimmung mit dem Verbandsvorsitzenden in den vergangenen Monaten zu verschiedenen Planverfahren anderer Planungsträger Stellung genommen.
1. Zweites Beteiligungsverfahren der 11. Fortschreibung des Regionalplans Oberland, Kapitel B II Siedlungsentwicklung und B IX Mobilitätsentwicklung, Stellungnahme vom 28.01.2026
Der RPV München hatte bereits im ersten Verfahren Stellung genommen (vgl. DS 8/25, PA 14.10.2025). Zu dem leicht abgeänderten Entwurf hat sich die Geschäftsstelle wie folgt geäußert:
Der Regionale Planungsverband München begrüßt, dass mit den vorgenommenen Änderungen im Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Oberland (RP 17) zu einer verbindlicheren Ausgestaltung der Zielsetzungen zur integrierten Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung beigetragen wird. Dies entspricht der Zielrichtung der im vorangegangen Verfahrensschritt abgegebenen Stellungnahme.
Größere Gemeinden und Hauptorte, auf die die Siedlungsentwicklung vorrangig konzentriert werden soll, sind jetzt als regionalplanerisches Ziel festgelegt (vgl. B II 3.4 Z, B II 3.5 Z). Dies wird begrüßt. Leider sind jedoch die darauf gerichteten Vorgaben zur Lenkung der Siedlungsentwicklung weiterhin lediglich als Grundsätze (B II 3.6 G, B II 3.7 G) enthalten. Hier sollte nochmals eine Festlegung als Ziel geprüft werden.
Hervorgehoben wird, dass die Empfehlung des RPV München, die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Strecke Landsberg – Schongau als Ziel festzulegen, im überarbeiteten RP 17-Entwurf berücksichtigt wurde (vgl. B IX 2.2.3 Z).
Eine für die Region München relevante Neuerung im RP 17-Entwurf stellt die Aufnahme des Bahnabschnitts Weilheim i.OB – Geltendorf (Ammerseebahn) in B IX 2.2.1 Z dar. Neu ist hier das Ziel, die Strecke zu elektrifizieren. Dies korrespondiert mit der Zielfestlegung im Regionalplan München (RP 14, B III 2.2.6 Z) und wird begrüßt.
2. Planfeststellungsverfahren 380-kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen, Stellungnahme vom 16.02.2026
Gegenstand waren Planfeststellungsunterlagen für den Ersatzbau einer großen 380-kV-Leitung zwischen Oberbachern (Gemeinde Bergkirchen) im Landkreis Dachau und Ottenhofen im Landkreis Erding. Die Planungen waren in den vergangenen Jahren vom Planungsträger mit den betroffenen Gemeinden erörtert worden. Zudem hatte die höhere Landesplanungsbehörde im Jahr 2024 ein Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Dieses war Grundlage für den Verlauf der Trasse.
Die Geschäftsstelle hat wie folgt Stellung genommen:
Der Regionale Planungsverband macht keine regionalplanerischen Bedenken geltend.
Der Regionale Planungsverband hatte bereits im entsprechenden Raumordnungsverfahren, das mit einer landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern vom 20.12.2021 abgeschlossen wurde, Stellung genommen. Seinerzeit wurden keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken gegen den Ersatzneubau der Trasse geltend gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Trassenvariante 2 b „Haimhausen Süd“ vorzuziehen ist. Diese Trassenführung ist in den Unterlagen zum aktuellen Planfeststellungsverfahren berücksichtigt.
3. Planfeststellungsverfahren Erneuerung einer 110-kV-Vierfachleitung bei Scheuring (Landkreis Landsberg), Stellungnahme vom 04.03.2026
Die Planfeststellung betrifft die Erneuerung eines Abschnitts der bestehenden Freileitung östlich des Lechs im Gebiet der Gemeinde Scheuring. Im Siedlungsbereich wird der Verlauf abweichend zur bestehenden Leitung weg von der Bebauung nach Westen verlegt. Die Geschäftsstelle hat wie folgt Stellung genommen:
Der Regionale Planungsverband München hatte zum Abschnitt 10 der im Betreff genannten Leitungsplanung bereits mit Nachricht vom 01.02.2024 Stellung genommen.
Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.
Die nun ausgewählte Antragstrasse (Westtrasse 2) widerspricht den regionalplanerischen Erfordernissen nicht. Die Antragstrasse liegt im östlichen Randbereich des regionalen Grünzugs 1 Lechtal. Es wird davon ausgegangen, dass der Ersatz- bzw. Neubau der Doppelfreileitung den Funktionen des regionalen Grünzugs nicht entgegensteht.
4. Planfeststellungsverfahren Erweiterung nördliches Bebauungsband am Flughafen München – Neubau der Bundespolizei (Sonderbau), Stellungnahme vom 24.02.2026
Der Regionale Planungsverband wurde von der Regierung von Oberbayern zu einem Vorhaben des Flughafens München (FMG) beteiligt. Gegenstand des Vorhabens war der Neubau eines Sonderbaus im nördlichen Bebauungsband des Flughafens München für die Bundespolizei.
Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilte der Planfeststellungsbehörde mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.
Der Regionalplan 14 enthält den Grundsatz B III G 8.1. Demnach soll der Verkehrsflughafen München als Großflughafen der Region München den nationalen und internationalen Luftverkehr abwickeln. Der geplante Sonderbau für die Bundespolizei ist dem Verkehrsflughafen München funktional zugeordnet, da die Bundespolizei gemäß Luftsicherheitsgesetz für die Sicherheit an Flughäfen in Deutschland und für den Flughafen München zuständig ist. Demzufolge widerspricht das Vorhaben dem vorgenannten Grundsatz des Regionalplans nicht.
5. Zweites Beteiligungsverfahren der 16. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern, Kapitel B V 7 Energieerzeugung – Windenergie, Stellungnahme vom 04.03.2026
Die Stellungnahme betrifft das erneute Beteiligungsverfahren zur Regionalplanfortschreibung Windenergie unserer Nachbarregion im Südosten.
Der Regionale Planungsverband München hatte bereits zum ersten Beteiligungsverfahren Stellung genommen und Bedenken gegenüber dem Fortschreibungsentwurf Windenergie der Region Südostoberbayern geäußert. Der Verband wurde gebeten bei der Überarbeitung der Planung die Belange der Siedlungsgebiete benachbarter Ortsteile in der Region München hinsichtlich der von den Vorranggebieten Windenergie ausgehenden Umfassungswirkung und ihrer Auswirkungen auf Blickkorridore stärker zu berücksichtigen.
Leider zeigen sich im aktuell vorliegenden Entwurf die Vorranggebiete Windenergie im Grenzraum zur Planungsregion München unverändert. Zusätzlich sind dort mit den an die Gemeinden Baiern und Aßling im Landkreis Ebersberg angrenzenden Vorranggebieten W 146 und dem etwa 1,9 km südlich der Gemeinde Baiern gelegenen Vorranggebiet W 145 zwei neue Flächen für die Windenergie hinzugekommen. Dies verschlechtert die Situation in Bezug auf die Umfassungswirkung für Ortslagen und der Freihaltung von Blickkorridoren für die angrenzenden Gebiete in der Region München deutlich. Der Regionale Planungsverband Südostoberbayern wird gebeten durch Anpassungen des Planungskonzeptes in diesem Bereich eine Reduzierung der Vorranggebiete vorzunehmen mit dem Ziel deren Umfassungswirkung und deren Auswirkungen auf Blickkorridore zu minimieren.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer