der 68. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 25.06.2026
TOP 2 Verlängerung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
BESCHLUSS
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, zuletzt verlängert zum 30.06.2026, in der anliegenden Gesamtausfertigung.
Dies beinhaltet die folgende Aktualisierung der Präambel:
Aufgrund Art. 8 Abs. 1 und 2 sowie Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.d.F. vom 20. Juni 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 637) und Art. 8 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Bayer. Landesplanungsgesetzes vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2024 (GVBl. S.257) i.V.m. § 17 Abs. 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbands München vom 18.06.2013, geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 25.06.2024 und § 15 Abs. 2 der Satzung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München vom 01.01.2025…,
sowie die Verlängerung der Zweckvereinbarung bis zum 30.06.2032.
Im Übrigen ist die Zweckvereinbarung unverändert.
3. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Zweckvereinbarung mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München entsprechend Ziffer 2 abzuschließen.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 3 Änderungen der Satzung des Regionalen Planungsverbands München über die Entschädigung der Mitglieder der Verbandsversammlung, des Planungsausschusses und des Verbandsvor-
sitzenden – Anpassung der Entschädigungssätze
BESCHLUSS
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die folgende Änderungssatzung:
„Änderungssatzung
der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Verbandsversammlung, des Planungsausschusses und des Verbandsvorsitzenden vom 18.06.2013, in Kraft seit 05.10.2013 (Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 20/2013, Seite 332), geändert mit Satzung vom 16.06.2020, in Kraft mit Wirkung vom 09.08.2020 (Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 19/2020, S. 210)
§ 1
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
München, 25. Juni 2026
Regionaler Planungsverband München
gez.
….,
Verbandsvorsitzender“
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 4 Bestellung der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer Vertreter
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
TOP 5 Wahl der/des Verbandsvorsitzenden und der Stellvertreter/innen
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes München hat
als Vorsitzenden: Ersten Bürgermeister Stefan Schelle
als 1. stellv. Vorsitzenden: Oberbürgermeister Dominik Krause
als 2. stellv. Vorsitzenden: Landrat Stefan Frey
gewählt. Das Wahlergebnis war einstimmig.