Bekanntmachung über die Auslegung des Fortschreibungsentwurfs zur 27. Änderung des Regionalplans München;
Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen zum Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn / Taufkirchen und zur Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal im Gebiet der Stadt Moosburg a. d. Isar;
Beteiligungsverfahren gem. Art. 18 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zur 27. Änderung des Regionalplans München zur Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen beschlossen.
Diese Fortschreibung zielt darauf ab, in zwei Teilräumen der Region München bestehende Festlegungen an neue regionale Entwicklungsvorstellungen anzupassen und zu ergänzen. Es sollen der Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt in den Gemeinden Ottobrunn und Taufkirchen gefördert und im Gebiet der Stadt Moosburg a. d. Isar der Regionale Grünzug Nr. 9 Isartal erweitert werden.
Die zugehörigen Verfahrensunterlagen der 27. Änderung des Regionalplans München können gemäß Art. 18 Abs. 1 BayLplG in der Zeit vom 26. August 2026 bis zum 7. Oktober 2026 hier heruntergeladen werden:
Gemäß Art. 18 Abs. 1 u. 2 BayLplG sind zu beteiligen:
Um für den Bedarfsfall gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 4 eine alternative Zugangsmöglichkeit bereitzustellen, liegen die Verfahrensunterlagen zur 27. Änderung des Regionalplans München – zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet – in der Zeit vom 26. August 2026 bis zum 07. Oktober 2026 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Oberbayern (höhere Landesplanungsbehörde, Zimmer 5418, Maximilianstraße 39, 80538 München) öffentlich aus.
Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 07.10.2026 besteht Gelegenheit, sich vorzugsweise elektronisch zu dem o. a. Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Planungsverband München, Geschäftsstelle, Arnulfstraße 60, 80335 München, E-Mail: rpv-m@pv-muenchen.de zu äußern.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 18 Abs. 1 Satz 6 BayLplG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Bundesministerien werden gebeten dieses Anschreiben bei Bedarf an die Bundesoberbehörden, deren Belange relevant betroffen sein könnten, weiterzuleiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landratsämter und die Landeshauptstadt München sowohl in ihrer Funktion als kommunale Selbstverwaltungsbehörde, als auch in der als untere staatliche Verwaltungsbehörde beteiligt werden.
Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbands München verarbeitet (https://www.region-muenchen.com/datenschutzerklaerung).
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 7 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet.