Sitzung, 19. September 2023

Drucksache 5/23

267. Sitzung des Planungsausschusses am 19.09.2023

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss

TOP 3 Antrag der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München auf Herausnahme von Flächen aus Regionalen Grünzügen - aktueller Sachstand

I. VORTRAG

Die Gemeinde Taufkirchen hat am 01.09.2022 einen Antrag auf Herausnahme von Flächen aus den Regionalen Grünzügen 10 (Gleißental/Hachinger Tal sowie fankierende Waldkomplexe) und 11 (Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald) beim Regionalen Planungsverband München gestellt. Sie verweist dabei auf die Ansiedlung der Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie der TU München im Technik- und Innovationspark (TIP) und von Unternehmen in diesem Hochtechnologiebereich.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 dazu folgenden Beschluss gefasst (vgl. Drucksache 20/2022 in der Fassung der 264. Planungsausschusssitzung vom 6.12.2022):

„1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Regionale Planungsverband München begrüßt die Weiterentwicklung der Forschungs- und Wirtschaftsregion München (vgl. B IV G 1.1, G 1.4) durch einen neuartigen und führenden Innovations-Campus von Wissenschaft und Wirtschaft für Luft- und Raumfahrt.

3. Der Regionale Planungsverband München lehnt eine Rücknahme des Regionalen Grünzugs in Taufkirchen gemäß dem Schreiben der Gemeinde vom 01.09.2022 zur Ansiedlung allgemeinen Gewerbes ab.

4. Falls bestehende Flächen außerhalb des Regionalen Grünzugs im Bereich Ottobrunn und Taufkirchen (ca. 30 ha) für die Ansiedlung des dort vorgesehenen TU-Campus inklusive damit verbundener Unternehmen der Hochtechnologie nicht ausreichen, ist eine ergebnisoffene Prüfung zu unbedingt notwendigen Rücknahmen am Regionalen Grünzug erforderlich.

Der Regionsbeauftragte und der Geschäftsführer werden beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Bayerischen Staatsregierung ergebnisoffen zu prüfen, ob und ggf. in welchem räumlichen Umfang die Voraussetzungen für eine Änderung des Regionalen Grünzugs vorliegen.

Dafür sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Es müsste ein konkretes Konzept für die Flächen samt Begründung vorgelegt werden, weshalb die bereits bestehenden Flächen im TIP und westlich der Ludwig-Bölkow-Allee außerhalb des Regionalen Grünzugs nicht geeignet oder nicht ausreichend sind;
  • es darf sich dabei ausschließlich um Flächen für Forschung und Wissenschaft sowie für Hochtechnologie handeln, nicht für allgemeine gewerbliche Ansiedlungen;
  • leistungsfähige Erschließung des Innovations-Campus einschließlich ÖPNV (Realisierung einer U-Bahn-Verlängerung U5 bis Taufkirchen müsste vom Freistaat Bayern unterstützt werden)
  • ein Konzept wäre vorzulegen, wie entsprechend notwendige Wohnungen für die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und wo sie realisiert werden, inklusive der Infrastruktur für KITA, Schulen, etc.

5. Der Regionsbeauftragte und der Geschäftsführer werden beauftragt, zu prüfen, inwiefern die Entwicklung des Innovations-Campus für Luft- und Raumfahrt am gegenständlichen Standort im Regionalplan abgesichert werden kann.“

Inzwischen wurde am 26.06.2023 im Beisein von Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine gemeinsame Erklärung zur Entwicklung des TUM-Luft- und Raumfahrtcampus Taufkirchen/Ottobrunn zwischen dem Freistaat Bayern, der Gemeinde Taufkirchen, der Gemeinde Ottobrunn und dem Landkreis München unterzeichnet. Sie beinhaltet u. a. die Entwicklungsziele und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen.

Ferner fand am 29.06.2023 auf Einladung des Regionalen Planungsverbandes München eine Besprechung unter Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, des Staatsbetriebs Immobilien Freistaat Bayern, des Landkreises München, der Gemeinde Taufkirchen und der Gemeinde Ottobrunn sowie des Regionsbeauftragten statt. Gegenstand war die Erörterung der Vorgehensweise zur Erstellung eines hinreichend konkreten, aussagekräftigen und nachvollziehbaren Planungskonzeptes zur Klärung der Erforderlichkeit der Herausnahme von Flächen aus den regionalen Grünzügen 10 und 11. Dieses wird federführend von der Gemeinde Taufkirchen unter Beteiligung der Gemeinde Ottobrunn erstellt und wird auf Ebene des Flächennutzungsplans der beiden Gemeinden mindestens die Themen Bau- und Geschossflächenbedarfe TUM, Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie sowie ergänzende Unternehmen entsprechender Hochtechnologiebereiche, soziale Infrastruktur, Ermittlung Bestandsflächenpotenziale im Technik- und Innovationscampus, Verkehrserschließung ÖV/IV, Wohnraumversorgung (RP-M-Ziel 1.4), Frei- und Ausgleichsflächen beinhalten. Das Planungskonzept soll im Entwurf bis Ende des laufenden Jahres dem Regionalen Planungsverband vorgelegt werden.

II. Beschlussvorschlag

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen

i.A.
Wißmann
Geschäftsführer

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