Sitzung 11. April 2000

Beschlüsse

der 165. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 141. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 11.04.2000

Beratungsgegenstände:

  1. Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) der Landeshauptstadt München Vortrag von Frau Stadtbaurätin Christiane Thalgott
  2. Fauna-Flora-Habitat - Dialogverfahren Regionalplanerische Stellungnahme
  3. Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
    a) Gewinnung von Trinkwasser im Bereich „Fohlenau" in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg und Landsberg a.Lech durch die Stadtwerke Augsburg
    b) Errichtung einer Erdgashochdruckleitung „Hohenkammer – Allershausen" im Lkr. Freising
    c) Sandabbauvorhaben der Firma Kalksandsteinwerke Oberbayern GmbH & Co. KG in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising
  4. Verschiedenes

  

VorsitzLandrat Vollhardt
Planungsausschuß1. Bürgermeister Aidelsburger/Gde. Oberhaching
1. Bürgermeister Brandmeir/Gde. Schwifting
Stadtrat Brannekämper/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Landrat Christmann/Lkr. Dachau
Stadträtin Dietz-Will/LH München
Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding
Landrat Frey/Lkr. Starnberg
1. Bürgermeister Hager/Gde. Krailling
Stadtrat Hanna/LH München
Landrat Janik/Lkr. München
1. Bürgermeister Karl/Stadt Garching
Stadträtin Lindner-Schädlich/LH München
Stv. Landrat Loy/Lkr. Landsberg a. Lech
Stadtrat Otto/LH München
Landrat Pointner/Lkr. Freising
Stadtrat Schmatz/LH München
1. Bürgermeister Schneider/Gde. Neufahrn
Stadträtin Tausend/LH München
Stadtbaurätin Thalgott/LH München
Stadtrat Wolfswinkler/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck
Bürgermeister Zeitler/Gde.
Unterschleißheim Stadtrat Zöller/LH München
PlanungsbeiratAndritzky/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke
Freitag/MVV
Haslberger/Sozialhilfeverwaltung
Dr. Melcher/Kassenärztl. Vereinigung
Dr. Obermeier/IHK
Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat
Polster/Handwerkskammer
Dr. Rapp/Bund Naturschutz
Römer/Bayer. Beamtenbund
Schendel/Evang.-Luth. Kirche
Schneider/Arbeitgeberverbände
Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Starck/Flughafen München
Voigt/DGB
Walch/IHK
Regierung von Oberbayern Ltd. RD Sahm
ORR Kufeld
RRin Jilg
Gemeinden Eching b. Freising: Seeburger, Umweltreferent
Haimhausen: Keferloher, Leiterin Bauamt
Hohenkammer: Stegmair, 1. Bürgermeister
GeschäftsstelleGeschäftsführer Breu
Sitzungsdauer14:10 Uhr bis 15:30 Uhr

 
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit fest.
 

TOP 1
Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) der Landeshauptstadt München
Vortrag von Frau Stadtbaurätin Christiane Thalgott

Vollhardt bittet um Verständnis, dass der PA im Anschluss an das Referat das Thema nicht diskutieren werde; vielmehr diene der heutige Vortrag der Vorbereitung zur Abgabe einer Stellungnahme im Oktober.

 Thalgott führt in den VEP ein, der im Oktober vergangenen Jahres im Stadtrat vorgestellt wurde. Der VEP umfasse alle Verkehrsarten und -mittel und stelle die wesentlichen Beschlüsse der LH dazu sowohl räumlich als auch funktional im Zusammenhang dar. Die Broschüre und das Faltblatt bilden die Grundlage für die nun einsetzende Öffentlichkeitsarbeit, die einmal räumlich und parallel dazu sektoral orientiert sein soll. Bei der räumlichen Orientierung wird mit den Bürgern in gemeinsamen Stadtbezirksveranstaltungen diskutiert. Dazu wurde das Stadtgebiet in 6 VEP-Teilbereiche eingeteilt. Zu den Diskussionen werden die jeweils angrenzenden Gemeinden eingeladen, der Terminplan werde z.Zt. erarbeitet. In weiteren Veranstaltungen werden die Landräte und Bürgermeister der Region informiert, ebenso die Träger öffentlicher Belange und die staatlichen Stellen, außerdem werde im AK Regionale Entwicklung München informiert. Parallel dazu werden themenbezogen vier Veranstaltungen mit dem Verkehrsparlament der Südd. Zeitung stattfinden:
ÖPNV, Schienenfernverkehr, Luftverkehr
Mobilitätsmanagement, Straßen- und Wirtschaftsverkehr, Parken
Fuß- und Radverkehr, Mobilitätsberatung und -marketing
Resümee und Schlussfolgerungen
Thalgott informiert weiter, dass alle Veranstaltungen von Herrn Fahnberg vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung begleitet würden, der auch die Protokolle fertige. Es sei beabsichtigt, aus den Ergebnissen Szenarien anzufertigen und rechnerisch nachzuweisen, welche Folgen die Wünsche der einzelnen Stadtteile oder aus einzelnen Verkehrsarten für die gesamte Stadt hätten. Das zeitlich und inhaltlich anspruchsvolle Programm sehe den Eingang der Stellungnahmen bis Ende Oktober vor. 2001 solle genutzt werden für die Durchführung der Wirkungsanalysen und für die Erarbeitung eines Entwurfs auf der Basis der Diskussionen, der zum Jahreswechsel 2001/2002 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden soll.

Koppen (Fachliche Erarbeitung, LH München) erklärt anhand von Folien die Inhalte des vorliegenden VEP-Vorentwurfs, der auf der Perspektive München basiere. Aufgabe sei es, Leitlinien zu geben für die weitere verkehrliche Entwicklung und damit auch für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsmittel. Damit würde die Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Prosperität des Großraumes München geschaffen. Dazu müsse die Leitlinie „Erhaltung und Verbesserung der Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer und stadtverträgliche Verkehrsbewältigung" durch Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, Verlagerung auf umweltgerechte Verkehrsmittel und Verbesserungen für den notwendigen Wirtschaftsverkehr sowie durch verkehrslenkende und –steuernde Maßnahmen zur Senkung der Belastungen durch den Straßenverkehr umgesetzt werden. Wesentliche Punkte für die Region seien verbesserte Flughafenanbindungen, sowie eine finanziell sinnvolle und wirtschaftliche Verkehrserschließung der Neuen Messe, für Flughafen und Messe auf der Schiene wie auf der Straße. Beabsichtigt sei ferner im Stadtgebiet, in jeder Himmelsrichtung mindestens ein Güterverteilzentrum zu realisieren, was natürlich auch Auswirkungen auf die Region haben werde.
Eine weitere Folie zeigt, wie sich die LH die Funktionen ihres Hauptstraßennetzes zukünftig vorstellt. Erfreulich sei, dass nun doch der Weiterbau der A 99 und der B 2 neu im Westen vorstellbar sei. Ein neuer Vorschlag für die Nordostverbindung empfehle, direkt nach Norden in die M 3 zu gehen. Im Südosten werde die Verlängerung der Ständlerstraße diskutiert und die Vorschläge zur Südanbindung Perlach würden in Kürze mit den Umlandgemeinden erörtert werden.
Wichtig sei der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, um das nur bedingt ausbaufähige Straßennetz für den notwendigen Wirtschaftsverkehr freizubekommen. Bei der S-Bahn sei das 520 Mill. DM-Programm, das von 1998 bis 2004 realisiert werden soll, mit den Ausbaumaßnahmen bekannt. Dazu gehöre auch die Stammstreckenertüchtigung, während die Errichtung der Sendlinger Spange durch ein Zusatzprogramm als ein Teil der Südumfahrung gleichzeitig realisiert werde. Dadurch würden Umsteigemöglichkeiten von der S- zur U-Bahn geschaffen, um bei Verkehrsstörungen einen gewissen Service aufrecht erhalten zu können; in Trudering sei dies inzwischen realisiert. Weitere U-Bahnver-längerungen seien insbesondere nach Moosach und Englschalking angestrebt, um S-Bahn-verknüpfungen zu schaffen. Ebenso würden weitere Trambahntangenten im Westen sowie die Verlängerung der U 6 nach Martinsried das Umland unmittelbar tangieren.
Zukünftige langfristige Planungen des VEP sollen ebenfalls in die öffentlichen Diskussionen einfließen. Denkbar seien U-Bahnnetz-Ergänzungen und weitere sinnvolle Verknüpfungen. Allerdings werden bei jeder Strecke, je weiter sie in den Außenraum führt, die Fahrgastzahlen geringer, so dass scharf abgewogen werden müsse, ob die Investitionen gerechtfertigt seien. Dies gelte auch für die Stadt-Umland-Bahn, wo noch intensive Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um zu entscheiden, ob tatsächlich ein weiteres System eingeführt werden soll. Von der BMW AG kam der Vorschlag einer Mini-U-Bahn-Ringlinie, der als Diskussionsbeitrag aufgegriffen wurde. Auch hier gelte es, sehr genau zu prüfen ob das bautechnisch und betriebstechnisch möglich sein wird; auch ist die Frage zu klären, ob sie vorhandenen ÖPNV-Linien Konkurrenz mache.
Weiter forciert werde der Ausbau der P+R-Anlagen im gesamten MVV Bereich. Ziel sei es, die Stellplätze möglichst am Stadtrand oder im Umland auf fast 32.000 zu erhöhen. Nach der vorgesehenen Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werde es im gesamten MVV-Bereich dann über 50.000 Stellplätze geben. Ebenfalls tangiert wird das Umland beim Thema Radverkehr. Ziel sei es, für vorhandenen und geplanten stadtgrenzenüberschreitenden Radverkehr attraktive Verbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen anbieten zu können. Der Entwurf eines Gutachtens, was die Übergabepunkte anbetrifft, wird derzeit mit den Umlandgemeinden abgestimmt.

Koppen spricht die Stellungnahme der Stadt Freising zum VEP an und bestätigt, dass die Pasinger Kurve in allen Plänen berücksichtigt sei. Der Wunsch Freisings, Laim als Regionalzughalt auszubauen, sei bekannt und Gegenstand der Zusatzuntersuchungen zu München 21, die noch nicht abgeschlossen seien. Allerdings hätte dies auch Auswirkungen auf Pasing und den Hauptbahnhof. Bislang sei es Position der Stadt, den Hauptbahnhof in seiner Funktion zunächst einmal zu belassen.

Abschließend betont Koppen, dass alle Bürgermeister und Landräte die Broschüre „Vorentwurf Verkehrsentwicklungsplan" erhalten und weitere Exemplare angefordert werden können.

Thalgott ergänzt, dass die angrenzenden Gemeinden über den Zeitplan informiert werden, um bei Interesse wechselseitige Informationen zu ermöglichen.

Koppen gibt zu, dass es schwierig sei, Dinge zu diskutieren, die noch nicht ganz konkret seien und sehr langfristige Entwicklungen betreffen. Um sinnvolle verkehrliche und stadtstrukturelle Einheiten zu erhalten, werden die benachbarten Bezirksausschüsse sowie die angrenzenden Gemeinden zu den jeweiligen Diskussionsveranstaltungen eingeladen.

Vollhardt stellt fest, dass sich aus regionaler Sicht durch die Aufforderung zu Stellungnahmen an sämtliche Landkreise und Gemeinden zwar eine Reihe interessanter Verknüpfungsfragen ergeben könnten, unmittelbar angrenzende Gemeinden allerdings in ihrer Planungshoheit durch die Vorhaben der LH betroffen sein könnten, während der Regionalplan Vorgaben für die Verkehrsentwicklung der ganzen Region zu treffen habe. Die Fortschreibung des Kapitels Verkehr sei allerdings erst angelaufen, so dass durch den VEP möglicherweise Vorgaben für die regionale Planung gegeben werden. Vollhardt sieht darin einen interessanten Prozess und kündigt die Stellungnahme des RPV, die sich natürlich an regionalen Vorgaben orientieren wird, für die Sitzung am 10.10.2000 an.

 Zöller stellt klar, dass der vorgestellte Entwurf des VEP primär mit der SPD/Die GRÜNEN-Mehrheit beschlossen wurde. Die CSU habe ein Alternativkonzept entwickelt und beantragt, dieses in die öffentliche Diskussion mit einzubeziehen, was abgelehnt wurde. Deshalb habe man sich erlaubt, dieses Papier während der Sitzung zu verteilen, damit die Überlegungen der CSU durch den PA ebenfalls gewürdigt werden können.

Vollhardt begrüßt Stellungnahmen, weil in jeder sicherlich Anregungen, die aus regionaler Sicht überlegenswert sind, enthalten sein werden.

Keine weiteren Wortmeldungen. 


TOP 2 
Fauna-Flora-Habitat – Dialogverfahren
Regionalplanerische Stellungnahme

Breu trägt die Drucksache Nr. 05/00 vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München stimmt den Gebietsvorschlägen der Bayer. Staatsregierung für die Meldung von FFH-Gebieten in der Region München zu.

Abstimmung: Annahme (1 Gegenstimme)


TOP 3 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

a) Gewinnung von Trinkwasser im Bereich „Fohlenau" in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg und Landsberg a. Lech durch die Stadtwerke Augsburg

Vollhardt informiert, dass die ursprüngliche Drucksache Nr. 06/00 ersetzt wurde durch die in der Begründung tiefergehende und ausführlichere Drucksache Nr. 06a/00; der Beschlussvorschlag sei gleich geblieben.

Breu bezieht sich auf die Drucksache Nr. 06a/00, und weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Regionsbeauftragten, die der ursprünglichen Vorlage beigeheftet war, weiterhin Gegenstand der Beratungen sei. In der Region Augsburg sei noch keine Entscheidung gefallen, dort werde sich der PA noch damit befassen. Zur regionalplanerischen Relevanz für die Region München erläutert Breu die seiner Ansicht nach wichtigsten Nutzungskonflikte:
Mögliche Nutzungseinschränkungen für den Militärstandort Lager Lechfeld seien nicht genau genug beschrieben. Einerseits werde angegeben, der Bestand sei nicht gefährdet, andererseits sei den beigegebenen Verordnungen zu entnehmen, dass Übungen im vorgesehenen Gebiet nicht stattfinden dürften. Sicherung und auch die weitere Entwicklung dieses Standortes beträfen in ihren wirtschaftlichen und Arbeitsplatz-Auswirkungen nicht nur die Region Augsburg, sondern auch die Region München.
Bei der weiteren Entwicklung der Kläranlage für die Lechfeldgemeinden verhielte es sich ähnlich. Eine leistungs- und ausbaufähige Kläranlage sei mit eine Grundvoraussetzung dafür, ob und wie sich eine Gemeinde siedlungs- und gewerbemäßig entwickeln kann. Zu vage ist Breu die Aussage, was jetzt bestehe und was in Planung sei, könne technisch abgesichert werden, wobei nicht geklärt sei, wer die Kosten dafür tragen wird. Gänzlich fehlten Angaben dazu, was geschehe, wenn die Entwicklung eine nochmalige Erweiterung der Kläranlage erforderlich mache und ob eine solche Erweiterung nach den Schutzgebietsverordnungen dann möglich wäre.
Zu den Eingriffen in das landschaftliche Vorbehaltsgebiet und in die Auwälder sagt das ökologische Fachgutachten klar aus, dass sie nicht ausgleichbar sind. Wie bekannt, ist nach geltender Rechtslage ein Projekt in einem solchen Fall nur dann zulässig, wenn das Vorhaben nachweislich unvermeidbar ist. Die Stadt Augsburg will ihre Trinkwassergewinnung diversifizieren, will Tertiärwasser weniger angreifen und bestehende Wassergewinnungsanlagen, die einen hohen Sanierungsaufwand erfordern, möglicherweise dadurch ersetzen; Millionensummen wurden bereits in Grundstückskäufe investiert. Es gebe einen Unterschied zwischen einer sinnvollen Planung, einer möglichen Planung und einer unvermeidbaren Planung. Erst dann, wenn festzustellen sei, die Planung sei unvermeidbar, wäre regionalplanerisch eine Abwägung hinsichtlich des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets zu vertreten.
Das anschließende wasserrechtliche Verfahren könne diese Punkte nicht mehr klären, deshalb sieht Breu entscheidende Gründe, die Gewinnung von Trinkwasser in dem jetzigen konkreten Projektumgriff abzulehnen.

Thalgott stimmt den Ausführungen von Breu zu, lehnt aber die generelle Ablehnung ab und bringt einen neuen Beschlussvorschlag ein:

  1. „Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des RPV stellt die Bedenken gegen das Vorhaben zurück, wenn
     
    - die bestehende Kläranlage (und ihre geplante Erweiterung) der Lechfeldgemeinden in ihrer Funktion nicht beeinträchtig wird
     
    - der Standort Militärflugplatz Lager Lechfeld und damit zusammenhängende Einrichtungen nicht grundlegend eingeschränkt werden und
     
    - der Eingriff in den Naturhaushalt des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets kompensiert wird (landschaftspflegerischer Begleitplan).
     
    Den Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung VI und des Naturschutzes kommt aus der Sicht der Regionalplanung besondere Bedeutung zu."
     
    Thalgott setzt voraus, dass die Notwendigkeit für die Erweiterung der Wassergewinnung in diesem Gebiet zwingend nachgewiesen wird und würde den Beschlussvorschlag dahingehend ergänzen. Bekannt sei allerdings auch, dass der Wasserverbrauch sukzessive sinke, wovon man durch die relativ erfolgreichen und massiven Anstrengungen auch in den nächsten Jahren ausgehen könne, was die Frage aufwerfe, ob weitere Anlagen zwingend erforderlich seien. Das sei aber in einer Grundsatzplanung nachzuweisen.
     
    Loy begründet die neuerliche Ablehnung der Trinkwassergewinnungsanlage durch den Landkreis Landsberg a. Lech: Das Vorhaben wurde bereits 1997 abgelehnt. Der Landkreis wolle dem vorbeugen, dass mit einem verkleinerten Verfahren letztlich doch das große langfristig durchgesetzt werden könne. Die Befürchtungen gingen dahin, dass die Schutzgebiets-Ausweisungen in den kommenden Jahren bis zur Wasserscheide zwischen Lech und Wertach (bei Hurlach) ausgeweitet werden. Ein weiterer Ablehnungsgrund sei der erhebliche Eingriff in die Natur und Landschaft, insbesondere in das Naturschutzgebiet Lechauwald bei Unterbergen. Der PA habe den FFH-Richtlinien zugestimmt, auch das Lechtal sei ein Teil davon.
    Weiterhin erstrecke sich das militärische Übungsgelände z.T. in das Schutzgebiet. Der zu erwartende Nutzungskonflikt gefährde den Bundeswehrstandort Lager Lechfeld und damit viele Arbeitsplätze in der Region. Die Kläranlage entsorge noch wesentlich mehr Gemeinden als von Breu angegeben, die alle in ihrer Entwicklung beeinträchtigt wären. Außerdem bezweifelt er die technische Machbarkeit der Trinkwassergewinnung in einem Gebiet mit Kläranlage.
    Loy bittet, aus diesen Gründen abzulehnen. Die Stadt Augsburg könne sehr wohl in andere Bereiche gehen, z.B. in die Lechtaler Alpen, ebenso gebe es in den westlichen Wäldern um Haunstetten große Trinkwasservorkommen.
     
    Vollhardt sieht die Aufgabe des PA auch darin, im Rahmen der regionalplanerischen Bewertung in Abstimmung mit Nachbarregionen vernünftige und übergreifende Lösungen für nötige Vorhaben zu finden. Dabei werde, wenn auch mit Kompromissformeln, versucht, Lösungen zu finden, die ein Vorhaben ermöglichen, zum anderen aber auch die regionalplanerischen Ziele noch berücksichtigten. Deshalb folgender Änderungsvorschlag zum Beschlussvorschlags der LH:
     
    „...
     
    Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hält die Bedenken auch gegen den neuen Projektumgriff aufrecht. Er stellt seine Bedenken nur dann zurück, wenn
     
    - die bestehende Kläranlage der Lechfeldgemeinden und ihre geplante Erweiterung in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt wird,
     
    - der Standort Militärflugplatz Lager Lechfeld und damit zusammenhängende Einrichtungen nicht grundlegend eingeschränkt werden, und
     
    - der nicht ausgleichbare Eingriff in der Naturhaushalt des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets abgemildert wird (landschaftspflegerischer Begleitplan).
     
    Den Stellungnahmen ...."
     
    Vollhardt zur Änderung Spiegelstrich 3: Wenn ein Eingriff in den Naturhaushalt nicht ausgleichbar ist, könne er auch nicht kompensiert werden, deshalb die andere Formulierung.
    Auf Antrag von Thalgott wird als erster Spiegelstrich hinzugefügt: „- der Bedarf nachweislich anderweitig nicht gedeckt werden kann."
     
    Janik stimmt der generellen Ablehnung aus dem Beschlussvorschlag der DS 06a/00 nicht zu. Er stellt klar, dass die Trinkwasserversorgung Münchens aus Landschaftsschutzgebieten außerhalb der Region erfolgt. In der Solidarität der Städte sehe er den Grund für die Abmilderung des Beschlussvorschlages durch die LH, dem er zustimmen könne.
    Janik stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung.
     
    Vollhardt sind die Ausführungen von Janik zu politisch orientiert. Er erinnert nochmals an die regionalplanerischen Belange, die der PA zu bewerten haben.
     
    Getrennte Abstimmung für den Halbsatz: "Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hält die Bedenken auch gegen den neuen Projektumgriff des Vorhabens aufrecht."
    Annahme mit 16 Stimmen.
     

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hält die Bedenken auch gegen den neuen Projektumgriff aufrecht. Er stellt die Bedenken nur dann zurück, wenn
     
    - der Bedarf nachweislich nicht anderweitig gedeckt werden kann,
     
    - die bestehende Kläranlage der Lechfeldgemeinden und ihre geplante Erweiterung in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt wird,
     
    - der Standort Militärflugplatz Lager Lechfeld und die damit zusammenhängenden Einrichtungen nicht grundlegend eingeschränkt werden, und
     
    - der nicht ausgleichbare Eingriff in den Naturhaushalt des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets abgemildert wird (landschaftspflegerischer Begleitplan).
     
    Den Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung VI und des Naturschutzes kommt aus der Sicht der Regionalplanung besondere Bedeutung zu.

Abstimmung: Annahme (2 Gegenstimmen)
 

b) Errichtung einer Erdgashochdruckleitung „Hohenkammer – Allershausen" im Lkr. Freising

Breu nimmt Bezug auf die Drucksache Nr. 07/00. Nach seinen Unterlagen ist die Gemeinde Hohenkammer mit beiden Trassen einverstanden, die Gemeinde Allershausen habe keine Einwendung, das LRA Freising stimme der Planung unter naturfachlichen Auflagen zu. Er verliest den Beschlussvorschlag.

Stegmair informiert den PA, dass die Trasse bereits abgeschoben und die Rohre verschweißt seien, und zwar nicht die vom PA empfohlene Alternativtrasse, da dort Grundstückseigentümer nicht einverstanden sind. Auf Nachfrage von Vollhardt sagt Stegmair, dass ein ROV ursprünglich nicht geplant gewesen sei, die Trasse war raumgeordnet von Markt Indersdorf bis Hohenkammer. Auf der Strecke von Hohenkammer bis Allershausen gab es unerwartete Schwierigkeiten mit zwei Grundbesitzern, deshalb ging die ESB in das ROV.

Auf die Frage von Vollhardt, ob die Maßnahme genehmigt sei, antwortet Sahm, die Regierung von Oberbayern habe ebenfalls kurzfristig erfahren, dass die Arbeiten begonnen wurden. Dem Planungsträger sei bekannt, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei und er vollkommen auf sein Risiko arbeite. Sahm betont aber, dass für eine Erdgasleitung keine Genehmigung erforderlich sie, es gebe weder ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren noch sonstige Verfahren.

Janik, Thalgott und Vollhardt stimmen überein, keinen Beschluss zu fassen, aber auf den Hinweis des Regionalplans B X 3.2, wonach Leitungen möglichst mit anderen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere mit Verkehrswegen, auf gemeinsamen Trassen zu bündeln sind, nicht zu verzichten.

Keine Einwände gegen diese Vorgehensweise
 

c) Sandabbauvorhaben der Fa. Kalksandsteinwerke Oberbayern GmbH & Co KG in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising

Breu informiert an Hand der Drucksache Nr. 08/00 und verliest den Beschlussvorschlag. Nach seinen Informationen seien die am ROV beteiligten Gemeinden, Eching, Neufahrn, Haimhausen und Fahrenzhausen im wesentlichen einverstanden.

Keine Wortmeldungen.

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München stimmt dem Sandabbauvorhaben der Firma Kalksandsteinwerke Oberbayern GmbH & Co. KG in der Gemeinde Eching unter den Bedingungen zu, dass
     
    - das positiv raumgeordnete Abbaugebiet auf der Flur-Nr. 126 endgültig aufgegeben, und
     
    - die südliche Abbaugrenze auf die Höhenlinie 500 m zurückgenommen
     
    wird.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

Vollhardt kommt nochmals auf den VEP (vgl. TOP 1) zu sprechen und macht den Vorschlag, für die Stellungnahme des RPV auch Stellungnahmen der anzuhörenden Gemeinden und Landkreise einzubeziehen.

Thalgott ist mit dem dann erst möglichen Abgabetermin der Stellungnahme des RPV 27.11.2000 einverstanden, zumal der VEP in seiner abschließenden Form erst 2001 vorliegen wird. Sie betont nochmals, dass die LH sich mit allen Vorschlägen, Absichten und Wünschen auseinandersetzen und deren Auswirkung intensiv mit Szenarien analysieren werde. Alle weiteren Teilnehmer an der Anhörung würden gebeten, sich an den Termin 31.10. zu halten, wozu sie die gesamte Terminplanung mit allen Veranstaltungen erhalten werden.


Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.

Vorsitzender:

Vollhardt
Landrat

Protokollführer:

Christ
Verw. Angest.