Sitzung 30. Mai 2000

Drucksache Nr. 13/2000

166. Sitzung des Planungsausschusses, 30.05.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Geltungsdauer von Teilungssatzungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 BauGB
 

I. VORTRAG

1. Zum 31.12.2000 endet nach der derzeitigen Rechtslage das Recht der Gemeinden, die Wirksamkeit von Grundstücksteilungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 BauGB von einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Bayer. Staatsregierung entscheidet demnächst darüber, ob den Gemeinden weiterhin dieses Recht, Teilungssatzungen zu erlassen, zustehen soll oder ob es künftig entfällt.

2. In dieser Angelegenheit hat sich der Planungsverband Region Oberland unter dem 25.04.2000 an Herrn Staatsminister Dr. Günter Beckstein gewandt und gefordert, dass den bayerischen Gemeinden das Recht zum Erlass der Teilungssatzungen über den 31.12.2000 hinaus erhalten bleiben soll. Auch der Landrat des Landkreises Ebersberg wandte sich mit Schreiben vom 22.05.2000 an Herrn Staatsminister Dr. Beckstein. Es sei unverzichtbar, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit auch künftig selbst darüber entscheiden, ob und in welchen Gebieten ein Genehmigungsvorbehalt für Grundstücksteilungen aus städtebaulichen Gründen notwendig werde.

3. Für eine über das Jahr 2000 hinausgehende Möglichkeit, Teilungssatzungen zu erlassen, sprechen folgende Gründe:

  • Verhinderung unerwünschter Kleinparzellierung von Grundstücken, vor allem im ländlichen Bereich
  • Verhinderung von baurechtswidrigen Grundstückszuschnitten
  • Sicherheit für Grundstückserwerber über Bebaubarkeit
  • Stärkung der kommunalen Planungshoheit.

4. Auch in der Region München haben viele Kommunen von diesem Recht, aus städtebaulichen Gründen einen Genehmigungsvorbehalt für Grundstücksteilungen zu erlassen, Gebrauch gemacht. Angesichts des enormen Siedlungsdrucks in der Region München ist es im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sinnvoll und notwendig, das Instrument Teilungssatzung weiterhin zur Verfügung zu haben.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss der Region München appelliert an die Bayerische Staatsregierung, den Kommunen über das Jahr 2000 hinaus das Recht zu erhalten, Teilungssatzungen zu erlassen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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