Sitzung 30. Mai 2000

Beschlüsse

der 166. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 142. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 30.05.2000

Beratungsgegenstände:

  1. Fortschreibung des Regionalplans München Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept
  2. Die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region München vor dem Hintergrund eines liberalisierten Marktes Referat Herr Alexander Freitag – Geschäftsführer MVV
  3. Anpassungsmaßnahmen der DB-Netz-AG an den Bahnlinien München-Mittenwald und Murnau-Oberammergau
  4. Verschiedenes
    Tischvorlage (s. Drucksache 13/00): Geltungsdauer von Teilungssatzungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1 BauGB
VorsitzLandrat Vollhardt
Planungsausschuß 1. Bürgermeister Aidelsburger/Gde. Oberhaching
1. Bürgermeister Bauernfeind/Stadt Erding
Stadtrat Brannekämper/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Landrat Christmann/Lkr. Dachau
Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding
Stv. Landrätin Frömming/Lkr. Starnberg
1. Bürgermeister Hager/Gde. Krailling
Stadtrat Hanna/LH München
1. Bürgermeister R. Huber/Markt Schwaben
Landrat Janik/Lkr. München
1. Bürgermeister Karl/Stadt Garching
Stadtrat Dr. Lange/LH München
Stadträtin Lindner-Schädlich/LH München
Stv. Landrat Loy/Lkr. Landsberg a. Lech
Stadtrat Otto/LH München
Landrat Pointner/Lkr. Freising
StDir Reiß-Schmidt/LH München
Stadtrat Steyrer/LH München
Stadträtin Tausend/LH München
Oberbürgermeister Thalhammer/Stadt Freising
1. Bürgermeister Weihmayer/ Gde Obermeitingen
Stadtrat Wiehle/LH München
Ltd.VDir Dr. Wunderlich/LH München
1. Bürgermeister Zeitler/Gde. Unterschleißheim
Stadtrat Zöller/LH München
Planungsbeirat Andritzky/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke
Blaschek/Landessportverband
Dr. Dingethal/Landesverband der Bayer. Industrie
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Fischer/Landesverband Bayer. Einzelhandel
Freitag/MVV
Handwerkskammer (Dr. Garny anwesend)
Dr. Obermeier/IHK
Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat
Dr. Rapp/Bund Naturschutz
Römer/Bayer. Beamtenbund
Schlittenbauer/Bayer. Bauernverband
Schmid-Keis/Erzbischöfl. Ordinariat
Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Starck/Flughafen München
Verband Bayer. Elektrizitätswerke (anwesend)
Weber/MVV
Regierung von Oberbayern Ltd. RD Sahm
ORR Kufeld
RRin Jilg
RRin Loeffelholz von Colberg
RDin Ottmann
Gemeinden  Eching b. Freising: Seeburger, Umweltreferent
Haimhausen: Keferloher, Leiterin Bauamt
Hohenkammer: Stegmair, 1. Bürgermeister
Geschäftsstelle  Geschäftsführer Breu
Sitzungsdauer 14:10 Uhr bis 16:30 Uhr

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Der Sitzungsort musste kurzfristig geändert werden. Um allen Eventualitäten bei der Behandlung des Siedlungs- und Freiraumkonzepts Rechnung tragen zu können, wurde einiges an Technik bereitgestellt, was im ursprünglich vorgesehenen Saal schwieriger gewesen wäre. Er dankt Ltd.RD Sahm stellvertretend für die Regierung von Oberbayern, dass sie den Saal zur Verfügung gestellt hat und begrüßt den Referenten zu TOP 2, Geschäftsführer Freitag vom MVV.

Sahm stellt den renovierten Sitzungssaal vor. Herrn Regierungspräsident Werner-Hans Böhm sei es aus terminlichen Grüßen nicht möglich, die Sitzungsteilnehmer zu begrüßen. Er weist auf die derzeit im Hause aufgebaute Ausstellung eNORM hin, die bei Mitarbeitern und Besuchern großes Interesse finde.
Sahm hofft, dass die umfangreiche Auswertung des Anhörverfahrens zum TOP 1, die aufgrund der bekannten sehr großen Personalengpässe im wesentlichen alleine vom Regionsbeauftragten Kufeld zeitgerecht fertiggestellt wurde, hinreichende Entscheidungshilfen für die Beschlüsse biete.
 

TOP 1
Fortschreibung Regionalplan München
Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept

Vollhardt betrachtet die heutige Sitzung angesichts der Bedeutung des Kapitels Siedlungs- und Freiraumkonzept als besonders wichtig. Vor ca. 2 Jahren habe man beschlossen, Entwicklungen im Raumordnungsgesetz und Planungsrecht - auch aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen - umzusetzen in ein regionalplanerisches Konzept, wozu eine Kommission eingesetzt wurde. Anfängliche Turbulenzen konnten durch Bemühungen, überzeugend die Vorteile herauszustellen, ausgeräumt werden. Vollhardt sieht in den vorliegenden Unterlagen ein gerundetes, schlüssiges Konzept, der Entwicklung der Region den Boden zu bereiten. Damit sei die Wendung geschafft, Entwicklungen voranzubringen, zu steuern und Akzente zu setzen. Aus Sicht der Kommunen und des Freistaats Bayern konnten neue und zum Teil sich auch öffnende Wege gefunden werden. Dabei betont Vollhardt ausdrücklich das Wort „Entwicklung", nachdem vor einigen Jahren das „Einschränken" Auftrag der Regionalplanung gewesen sei. Dieses zukunftsträchtige Konzept werde dem Stellenwert der Regionalplanung, die immer wieder zur Diskussion stehe, zugute kommen.
Vollhardt dankt Kufeld und Breu. Durch deren ernsthaftes Abwägen der einzelnen Vorstellungen und Wünsche der Regierung von Oberbayern und der durch die Kommission vertretenen Kommunen sei ein sehr fairer Abriss entstanden, der dem PA eine informierte Entscheidung ermögliche. Eine noch größere Transparenz als die von Kufeld mit den Unterlagen aufbereitete sei seiner Ansicht nach nicht mehr möglich.
Vollhardt bittet die PA-Mitglieder ausdrücklich, die Bürgermeister in ihrem Bereich darüber zu informieren, dass der Regionalplan für die Beurteilung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder kommunalen Vorhaben eine Hilfe sein soll und ein Instrumentarium für gewollte Entwicklungen der Gemeinden. Deshalb müssen die Gemeinden aufgefordert werden, sich bei Unklarheiten an den PA zu wenden. Vollhardt stellt klar, dass sich der PA weiterhin für alle Planungen in der Region verantwortlich fühle.

Breu informiert anhand der DS Nr. 09/00 über den Ablauf des Anhörverfahrens und die Ziele dieser Fortschreibung. Leitidee war, ausgehend von der planerischen Struktur, die nicht aufgegeben werden sollte, und den in der Kommission gemeinsam erarbeiteten Zielen Wünsche von kommunaler Seite so weit wie möglich zu berücksichtigen. Einiges sei dabei an Verbindlichkeit verlorengegangen. Aber bei seinen letzten Besuchen in den Gemeinden konnte er sehr viel Zustimmung für diese Art von Regionalplanung feststellen, die sich auf das wesentliche beschränke.

Er verliest den Beschlussvorschlag.
Keine Einwände zum Vorschlag von Vollhardt, zuerst evtl. Fragen zu einzelnen Punkten zu beantworten und dann in die Beschlussfassung zu gehen.

Weihmayer fragt nach, warum das Trenngrün bei Unter- und Obermeitingen gestrichen worden ist.

Kufeld antwortet, dass dies Ergebnis der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Augsburg und der Gemeinde Untermeitingen sei, die sich gegen dieses Trenngrün ausgesprochen haben. Das hätte für die Region München das Ergebnis gebracht, dass das Trenngrün ausschließlich auf Regionsgebiet bzw. dem Gebiet der Gemeinde Obermeitingen zu liegen gekommen wäre. Die Gemeinde Untermeitingen hätte bis an den Ortsrand heranrücken können. Unter diesen Voraussetzungen habe man auf die Ausweisung des Trenngrüns verzichtet.

Bauernfeind beantragt, bei den Verkehrszielen (B IX) das Ziel 2.2.12 zu ändern und im ersten Satz das Wort „langfristig" zu streichen.

Nach Auffassung von Breu spricht aus regionalplanerischer Sicht nichts dagegen. Entscheidend bei diesem Ziel ist, dass in Abstimmung mit der Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung die Errichtung von neuen Bahn- und S-Bahnhaltepunkten in Betracht gezogen wird und die Errichtung bedarfsweise erfolgt.

Antrag Bauernfeind: Z 2.2.12 Streichung von „langfristig" einstimmig angenommen.

Bauernfeind: Z 2.1: Die Schraffierung hat für Aufregung gesorgt. Ich möchte mich mit der Formulierung etwas beschäftigen. Wie soll dieses Ziel gehandelt werden?

Breu: Das Ziel Z 2.1 entspricht dem LEP. Wir haben uns bemüht klarzustellen, was darunter zu verstehen ist: das ist nicht Stillstand in der gemeindlichen Entwicklung, sondern dazu gehöre auch ein maßvoller Zuzug von außen, dazu gehöre auch ein gewerblicher Zuzug, insbesondere dann, wenn er der gewerblichen und Wirtschaftsstrukturverbesserung dient. Er bemühe sich, die Ziele kommunalfreundlich auszulegen, bis an die Grenze des Regionalplans, aber nicht darüber hinaus. Er verspricht, sich dann aber auch für den Regionalplan und dessen Zielen einzusetzen.

Aidelsburger versteht die Frage von Bauernfeind anders und möchte es auch so handhaben, dass sich Bürgermeister bei einer Ablehnung von Planungen an den PA wenden können.

Vollhardt stimmt dem zu. Aidelsburger übernehme mit dieser Meinung das eingangs bereits von ihm Gesagte. Allerdings könne nicht jeder Einzelfall im PA behandelt werden und der PA werde sich nicht unbedingt den Gemeinderatsbeschlüssen anschließen. Aber wenn sich der PA damit befasse, bekämen die Argumente der Gemeinde einen anderen Stellenwert. Eine solche Vorgehensweise ermögliche auch eher Kompromisse. Vollhardt betont aber nochmals, dass dies den Bürgermeistern der Region auch bekanntgemacht wird, wozu er die PA-Mitglieder nochmals auffordert.

Starck äußert Kritik am Entwurf hinsichtlich einer Reihe von Punkten (gedachte verstärkte Siedlungsentwicklung im schraffierten Bereich in Flughafennähe berücksichtige nicht Lärmschutzzonen; die verkehrliche Erschließung des Flughafens sei nicht berücksichtigt; der neue Haltepunkt der S-Bahn bei Hallbergmoos rufe Besorgnis hervor, weil er eine längere Fahrzeit mit sich bringe, auch Fernverkehrsanbindung wäre ein Thema. Der Flughafen werde symbolisch nicht seiner Bedeutung entsprechend dargestellt).

Vollhardt ist es unverständlich, warum sich die FMG nicht – wie aufgefordert - am Verfahren beteiligte. Für die heutige Beratung wäre es notwendig gewesen zu erfahren, inwieweit die geplante Entwicklung der um den Flughafen liegenden Gemeinden mit den Erwartungen, die der Flughafen an deren Entwicklung knüpft, abgestimmt werden können. Dazu sehe sich der PA heute nicht in der Lage, zumal die betroffenen Bürgermeister nicht anwesend seien. Die verkehrlichen Aspekte – das gehe auch aus der vorliegenden DS 09/00 hervor – fließen in die Fortschreibung Verkehr ein.

Pointner sagt, der weitere Haltepunkt in Hallbergmoos werde durch die ziemlich rasante Entwicklung der Gemeinde notwendig. Zur Problematik der Lärmzonen, die von dieser Planung nicht berührt werden, stellt er fest, dass eine Neufassung der Lärmzonen aus dem Jahr 1974 dringend notwendig sei, da sich in einigen Bereichen die damaligen Annahmen grundlegend geändert hätten. Tatsache sei, dass sich die Abflugrouten und die dBA-Werte geändert haben. Die Gemeinden seien in ihrer Entwicklung behindert und es sei tägliche Praxis, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt würden. Das Gutachten zur Änderung liege seit mehreren Jahren beim Umweltministerium.

Vollhardt bestätigt, dass die schraffierten Gebiete dem Status quo der bisherigen Fluglärmzonen entsprechen. Er wendet sich strikt dagegen, andere Grenzen der Siedlungsentwicklung auszuweisen. Erst bei Änderung der Fachplanung sei man anpassungspflichtig, die nächste Fortschreibung des Regionalplans werde das zu berücksichtigen haben.

Breu erläutert, dass in der jetzigen Fassung keine Überschneidungen von ausgewiesenen Siedlungsbereichen (Schraffur) und Fluglärmzonen, die sich widersprechen, existieren (vgl. auch Begründung zu Kap. B II 2.3).
Nach wie vor gelten die alten Fluglärmzonen. Es gebe auch innerhalb der abgestuften Fluglärmzonen Bereiche, in denen eine gewerbliche Nutzung möglich sei. Das Thema Fluglärmzonen sei nicht Gegenstand der Fortschreibung gewesen. Im Oktober d.J. werde sich der PA mit einer solchen Fortschreibung befassen. Das bereits existierende, aber noch nicht vorliegende Gutachten müsse zum Zwecke dieser Fortschreibung als Planungsgrundlage dem RPV zur Verfügung gestellt werden.

Starck hält an seiner Kritik fest und mahnt einen Dialog zwischen Flughafen GmbH und Regionalem Planungsverband an. Breu reagiert verärgert. Der Dialog hätte stattfinden können und sollen im Zuge des Anhörverfahrens, dann wären die Argumente der FMG mit eingearbeitet worden, wie es in akribischer Arbeit mit den anderen Stellungnahmen geschah.
Außerdem gebe es unterschiedliche Fluglärmzonen, die eine unterschiedlich abgestufte Bebauung zuließen, deshalb könne man nicht argumentieren, in einer Fluglärmzone könne sich überhaupt nichts entwickeln. Sogar in der engsten Fluglärmzone sei eine flughafenbezogene gewerbliche Besiedlung möglich und denkbar.
Genau dies wurde bei der Erarbeitung genau überprüft. Die Schraffuren und Siedlungsentwicklungen widersprechen in keinster Weise den jetzigen Festlegungen der Fluglärmzonen. Es seien geringere Werte der Lärmbelastung zu erwarten. Breu ist überzeugt davon, auch für die Zukunft mit diesem Konzept sehr gut zu fahren.
Klarstellen möchte er weiterhin, dass der Regionalplan nicht vorschreibe, wo eine Ansiedlung als Wohnbebauung oder Gewerbe geplant werde. Das sei weiterhin die Entscheidung der Kommunen. Man werde an der getroffenen Formulierung und Abdeckung festhalten.

Die Frage von Blaschek zu Z 4.2.3, ob Sportanlagen grundsätzlich im Trenngrün möglich seien, beantwortet Kufeld, dass Sporteinrichtungen – ausgenommen große Hallen – mit dem Trenngrün vereinbar seien.

Dr. Obermeier berichtet, dass die IHK den letzten Entwurf sehr stark kritisiert habe. Dies sei beim jetzigen Entwurf nicht mehr nötig. Alle Anregungen der IHK seien geprüft worden, wenn man sie auch nicht überall durchsetzen habe können. Der jetzt vorliegende Entwurf trägt seiner Meinung nach dem Strukturwandel der Region wenigstens zum Teil Rechnung. Positiv zu vermerken sei auch die Konsensbereitschaft seitens des RPV bei der Zusammenarbeit mit der IHK. Der Grundsatz G 5.2.4 werde von ihm sehr begrüßt und unterstützt; er schlägt vor, diesen Grundsatz zum Ziel 2.1 zu verschieben.

Breu sagt das jeweilige Einfügen einer Fußnote zu, die auf die jeweils andere Norm verweist.

Weihmayer macht darauf aufmerksam, dass das Kleinzentrum Schondorf a. Ammersee/Utting a. Ammersee zum Mittelbereich des Landkreises Landsberg a. Lech gehöre und nicht wie im Entwurf formuliert zum Mittelbereich Fürstenfeldbruck.

Breu antwortet, dass diese Zuschreibung (wie er mit Weihmayer schon besprochen habe) die Übernahme einer LEP-Regelung sei und der Regionalplan die Mittelbereiche nicht festsetzen könne. Er habe das aber notiiert und werde es bei der anstehenden LEP-Fortschreibung einbringen.

Hager plädiert dafür, die Kleinsiedlung Pentenried aus dem regionalen Grünzug herauszunehmen und dafür landschaftliche Gebiete hereinzunehmen. Das wäre keine Reduzierung des Grünzugs, sondern lediglich eine räumliche Verschiebung.

Breu ist skeptisch und argumentiert, dass aus den regionalen Grünzügen grundsätzlich alle Hauptorte mit einem gewissen Umgriff herausgenommen worden seien, damit die Entwicklung nicht behindert werde. Dies sei auch der Grund, warum bei Pentenried keine Ausnahme gemacht wurde. Im Zuge der Fortschreibung ginge es um über 130 solche einzelnen kleinen Gebiete, die man nicht alle aus dem Grünzug herausnehmen könne. Außerdem sei eine Entwicklung auch in diesen Bereichen dennoch möglich.

Hager resümiert, dass dann im Einzelfall entsprechende Anfragen gemacht werden müssten.

Vollhardt spricht die Legende der Arbeitskarte an. Die Untergliederung a), b) und c) gehe wohl auf massive Anregungen des Umweltministeriums zurück. Er könne den Sinn und Unterschied einer „zeichnerisch verbindlichen Darstellung" und „zeichnerisch erläuternden Darstellung verbaler Ziele" nicht erkennen, zumal eine parzellenscharfe Darstellung sowieso nicht möglich sei.

Dem Antrag des Vorsitzenden auf Streichung der Unterpunkte a), b) und c) wird ohne Gegenstimmen zugestimmt.

Die LH München bringt folgende Anträge ein:

  1. Antrag zu Ziel B II Z 4.2.2
    Zur Klarstellung zu Ziel B II Z 4.2.2 wird im letzten Halbsatz folgende Ergänzung beantragt: „... Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit sie einen geringen Umfang haben und die jeweilige Funktion gemäß Absatz 1 nicht entgegensteht."
     
  2. Antrag zur Begründung zu Ziel B II Z 4.2.2 (Begründung Seite 28 Mitte):
    Das Wort „wesentlichen" ist zu streichen, da bei wesentlichen Eingriffen in den regionalen Grünzug eine Änderung des Regionalplanes mit einem Anhörverfahren erforderlich ist.
     
  3. Antrag zur Gewährleistung einer Vollzugskontrolle zu Ziel B II Z 4.2.2:
    Es ist nicht ausreichend, wenn lediglich in der Begründung ein Hinweis auf den Verfahrensweg im Vollzug der Änderungen von regionalen Grünzügen erfolgt. Es ist folgender Beschluss im PA des RPV herbeizuführen:
     
    Die Entscheidung über Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen ist dem Planungsausschuss des RPV vorbehalten.
     
  4. Antrag zu B IX Z 5.9:
    - zu streichen oder
    - wie folgt zu formulieren:
     
    „Eine Verbesserung der Anbindung an die A 92 für die Siedlungsgebiete Unter- und Oberschleißheim sollte angestrebt werden."
     
    Dementsprechend ist auch die Begründung anzupassen.

Reiß-Schmidt erläutert, dass auch die LH München die regionalen Grünzüge als besonders wichtiges Ziel im Regionalplan betrachte, das ein Höchstmaß an Klarheit erfordere.

Zu 1.
Die Aussage, dass Planungen und Maßnahmen in Grünzügen im Einzelfall möglich seien, werde durch die vorgeschlagene Ergänzung präzisiert und damit eine Übereinstimmung mit dem LEP klar und deutlich herausgestellt. Bauliche Vorhaben in größerem Umfang erforderten nach Auffassung der LH eine Änderung des Regionalplans.

Zu 2.
Demzufolge müsse in der Begründung „wesentlich" gestrichen werden.

Zu 3.
Diese Verfahrensweise soll im Sinne einer Selbstbindung bewirken, dass generell dann, wenn Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen anstehen, deren Umfang keine Regionalplanänderung erfordert, diese Entscheidung nicht vom Geschäftsführer getroffen werden kann, sondern im PA zu behandeln ist.
Das stelle die häufig angemahnte Gesamtbetrachtung sicher sowie die Anwendung gleicher Maßstäbe, die gerade bei Ausnahmen wichtig sei.

Vollhardt lehnt Antrag 1 und 2 ab. Damit werde die Möglichkeit vertan, in der Regionalplanung im Einzelfall entscheiden zu können. Zustimmen könne er Antrag 3, womit über eine Verfahrensvorschrift die gleiche Absicht bewirkt werden könne.

Zeitler sagt, diese Anträge hätten in der Kommission behandelt werden müssen, die sehr intensiv die Problematik der Grünzüge diskutierte. Die dort gefundenen Formulierungen stellten einen Kompromiss dar, mit dem die Kommunen und auch die LH leben müssten und könnten. Die Anträge bedeuteten eine gravierende Änderung, die eine erneute Anhörung notwendig machten.
Er lehne sie ab.

Hager lehnt die Anträge ebenfalls ab. Dem in der Kommission unter Mitwirkung der LH gefundenen Konsens wurde durch die Kommunen zugestimmt. Eine Änderung bedürfe neuer Diskussionen sowie Anhörverfahren. Das lehne er als Vertreter der Kommunen ab.

Breu verteidigt die Vorlage. Zunächst sei die jetzige Formulierung das, was die Kommission einvernehmlich beschlossen habe; darin sei auch die LH beteiligt und habe dem zugestimmt. Wenn jede Maßnahme im regionalen Grünzug in den Ausschuss käme, sei es nicht von vornherein sicher, ob dies gegenüber einer geschäftsstellenmäßigen Behandlung generell eine Verschlechterung oder Verbesserung für die Grünzüge oder für die Kommunen bedeute.

Zeitler wirft ein, das Wort in der Begründung „wesentlich" zu streichen. Der PA sei immer anzurufen.

Reiß-Schmidt stellt den Entwurf des Regionalplans in keiner Weise in Frage, warnt aber davor, einen Regionalplan zu verabschieden, der im Widerspruch zum LEP stehe und dann nicht genehmigungsfähig sei.
Im übrigen habe die LH diese Änderungen in der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bereits vorgebracht, auf der Grundlage eines klaren Stadtratsbeschlusses. Vorschlag: Verzicht auf die aus Sicht der LH hilfreiche Klarstellung im Ziel, Streichung des Wortes „wesentlichen" in der Begründung, während 3. nochmals ausdrücklich als Verfahrensregelung vom PA beschlossen werden solle.

Vollhardt bedauert, dass hier etwas Schärfe hereinkommt, und zwar deshalb, weil er der Meinung sei, hier werde eine Diskussion „um des Kaisers Bart" geführt. Wenn man das Wort „wesentlich" in der Begründung weglasse, bedeute dies, dass praktisch jeder Eingriff in den Grünzug vorlagepflichtig wäre. Das könne er sich nicht vorstellen, und zwar auch deshalb, weil dann auch kleinste Ausweisungsflächen in den PA müssten. Dies sei mit den Aufgaben des PA nicht vereinbar. Im übrigen sei die Ziff. 3 des Änderungsvorschlags gar nicht mehr nötig, wenn das Wort „wesentlich" wegfalle.

Ein anderer Aspekt ist Vollhardt noch wichtig: In der Regel tage der PA fünfmal im Jahr. Wenn jetzt wegen jeder Kleinigkeit der PA entscheiden müsse, dann bleibe ein Flächennutzungsplan, ein Bebauungsplan einer Gemeinde nur deshalb hängen. Das sei nicht praktikabel. Im übrigen habe nach seiner langjährigen Erfahrung – seit 1973 im PA – der PA noch nie schärfer abgestimmt als die Verwaltung in ihrer Vorlage. Insofern hielte er es umgekehrt für besser: wenn die Verwaltung ablehne, müsse man in den PA gehen.

Abstimmung zu den Anträgen der LH

Zu 1.
Ablehnung
11 Ja-Stimmen - 16 Nein-Stimmen

Zu 2.
Ablehnung
11 Ja-Stimmen - 16 Nein-Stimmen

Zu 3.
Keine Abstimmung mehr nötig

Reiß-Schmidt zu Antrag 4: Die LH habe sich gegen die gewählte Formulierung bereits im Anhörverfahren ausgesprochen und eine unverbindlichere Formulierung bzw. Streichung beantragt. Zum einen, weil dieses Ziel in der Kommission nicht eingehend behandelt wurde und zum anderen, weil diese Autobahnanschlussstellen in der Fortschreibung des Kapitels Verkehr eingehender zu diskutieren sein werden. Der Stadtrat habe sich mehrfach dagegen ausgesprochen, da hierdurch Verkehrsprobleme im nördlichen Stadtgebiet Münchens erwartet werden.

Vollhardt signalisiert sein Einverständnis, dieses Ziel als einzige Aussage zum Straßenverkehr in der Fortschreibung des regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts zu streichen und besser im Rahmen der Fortschreibung Verkehr unter Einbeziehung der Gesamtproblematik zu behandeln.

Zeitler widerspricht einer Streichung. Dieser Punkt sei Bestandteil der Beschlusslage des bestehenden Regionalplans und könne nicht auf dem Verfahrensweg aufgehoben werden. Eine Streichung jetzt bedeute, dass das Ziel im Kapitel Verkehr nicht mehr behandelt werde. Erst wenn das Thema in das Verkehrskapitel eingegangen sei, werde er der Streichung zustimmen.

Vollhardt bleibt dabei, über dieses Ziel in der Fortschreibung Verkehr zu beraten. Zahlreiche Verkehrsvorschläge, die bei der Anhörung eingingen, wurden ebenfalls auf die Fortschreibung Verkehr verwiesen.

Zeitler weist darauf hin, dass die LH z.Z. ihren Verkehrsentwicklungsplan in der Anhörung habe, der Ziele des Regionalplans enthalte. Die LH habe immer versucht, das streitige Ziel abzulehnen. Zeitler appelliert an den PA, die Stadtratsbeschlüsse der LH nicht zum Inhalt seiner Beschlussfassung zu machen, denn hier handle es sich um ein regionales Problem. Er fordert nochmals, die jetzige Beschlusslage nicht zu ändern, ansonsten sei das Ziel in der Fortschreibung Verkehr nicht mehr zu diskutieren. Außerdem sei das Verkehrsthema sehr wohl in der Kommission intensiv diskutiert worden

Breu merkt dazu an, dass die Ziele im Verkehrsbereich, insbesondere im Straßenverkehrsbereich, nur wenig berücksichtigt wurden. Ursprünglich sollte der Verkehr insgesamt mitbehandelt werden, zwischenzeitlich wurde das Kapitel Verkehr gesondert fortgeschrieben. Es liege die Fassung von 1997 vor, in der das entsprechende Ziel laute: „Auf die Realisierung der Autobahnanschlüsse Unter- und Oberschleißheim an die A 92 soll hingewirkt werden."
Das sei verbindlich und mindestens gleichwertig formuliert wie im Entwurf des Siedlungskonzepts. Was fehle, sei der Hinweis auf Eching, wobei diese Maßnahme nicht so umstritten und in der Planung und Realisierung wesentlich weiter sei. Nachdem ein zweiter AS Oberschleißheim inzwischen auch planerisch aufgegeben oder zumindest zurückgesellt wurde, empfiehlt er, aus Gründen der Aktualität dieses Ziel doch im Kapitel Verkehr zu behandeln. Er versichert Zeitler, die Fortschreibung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen, ebenso sagt er die Beratung dieses Zieles ausdrücklich zu.
Breu stellt weiterhin klar, dass Beschlüsse des PA nicht die Ziele eines verbindlichen Regionalplans aufheben könnten.

Auf Nachfrage bestätigt der Vorsitzende, dass es bei der Fortschreibung Verkehr ebenfalls ein Anhörverfahren geben werde.
Er befürwortet weiterhin die Streichung des Ziels im Hinblick auf die in das Kapitel Verkehr verwiesenen zahlreichen Verkehrsanregungen im Anhörverfahren zum Siedlungskonzept. Vollhardt teilt weiter mit, dass der Verkehrsentwicklungsplan der LH in der PA-Sitzung im Oktober oder November behandelt werde. Die Stellungnahme des PA werde dann auch die übrigen verkehrlichen Aspekte mit einzubeziehen haben. Insofern werden dabei auch die Interessen von Unterschleißheim berücksichtigt.

Zeitler erläutert, dass die fehlende Anbindung ein Problem Tausender im Norden Münchens sei, nicht nur für Unterschleißheim. Die Gemeinden Unter- und Oberschleißheim hätten 1972 dem Autobahnbau zugestimmt. Die damalige Planung sah den Verlauf der A 92 über Feldmoching nach München zur Landshuter Allee vor, wozu es bis heute nicht kam. Zeitler sieht darin eine Irreführung der Gemeinden. Die Meinung von Vollhardt könne er nicht teilen.

Vollhardt stellt richtig, dass den Gemeinden bisher nicht mitgeteilt wurde, keine verkehrlichen Aussagen im Zusammenhang mit der Siedlungskonzept-Fortschreibung zu treffen. Das sei ein Vorschlag der Verwaltung, um diesen Entwurf nicht mit verkehrlichen Aspekten zu belasten, den er teile.

Abstimmung Antrag 4 der LH

16 Ja-Stimmen, damit eindeutige Mehrheit.

Damit ist den Antrag der LH stattgegeben und das Ziel B IX Z 5.9 wird aus dem Entwurf zur Fortschreibung Siedlungs- und Freiraumkonzept gestrichen.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts – Teil 2 vom 04.04.2000 zu den Zielen und Grundsätzen des Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts in der beiliegenden Fassung mit den heutigen Änderungen. Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Ziele und Grundsätze samt Begründung und Karten in dieser Fassung zu beschließen.
     
  3. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München beauftragt Geschäftsführer und Regionsbeauftragten, ein eingeschränktes Anhörverfahren zu den im Auswertungsbericht Teil 4 genannten Änderungsvorschlägen durchzuführen.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region München vor dem Hintergrund eines liberalisierten Marktes
Referat von Herrn Alexander Freitag, Geschäftsführer MVV

Die Aussagen des Referats sind aus den als Anlage beigefügten Unterlagen ersichtlich (Anm.: nicht in der Online-Fassung).

Die erfolgreiche Verbundkonstruktion des MVV, in der die öffentliche Hand das Sagen habe, habe sich bundesweit bewährt, wie z.B. in Berlin, Hamburg, im Rhein-Main-Gebiet.

Freitag appelliert an die Mitglieder des Planungsausschusses, den MVV in dieser schwierigen Wettbewerbssituation zu unterstützen.

Vollhardt erwartet gewaltige Veränderungen und eine Gratwanderung im öffentlichen Personennahverkehr zwischen EU-Recht, nationalem Recht und Praxis. Regionales Thema müsse es sein, die Leistungsfähigkeit des MVV sicherzustellen, in der LH und vor allem im Umland. Unzulänglich sei auf jeden Fall das vorhandene rechtliche Instrumentarium.

Auf die Frage von Thalhammer, ob es Festlegungen für Überschüsse aus anderen Bereichen gebe (sh. Anlage, Seite 8), präzisiert Freitag, dass die Legitimation für solche Quersubventionen strittig sei und es keinen Grundsatz dafür gebe. Egal, ob das in Zukunft juristisch noch möglich sein werde, Tatsache sei, dass diese Quersubvention der Energieträger für den ÖPNV durch den Wettbewerb auf dem Strommarkt wegfalle.

Wiehle nennt zwei Beispiele dafür, wie im Zusammenhang mit Ausschreibungen Verschlechterungen für Fahrgäste entstehen: Buslinie 95, die früher über Waldperlach weiter nach Neubiberg fuhr und Buslinie 67, die geteilt wurde. Die Gründe dafür sehe er in der Stadtgrenze und darin, dass in der LH sich nicht die politische Ebene, sondern die Stadtwerke um den Betrieb der Linien kümmerten. Er fragt Freitag, was er empfehlen würde, um solche Auswirkungen in Zukunft zu vermeiden.

Freitag erklärt dazu, dass diese Linien zwei Aufgabenträger betreffen, die LH München und den Landkreis München. Der Landkreis wollte seine Linien ausschreiben oder eine Preisreduzierung erreichen, während die LH wegen Eigenwirtschaftlichkeit keinen Wettbewerb wollte. Kompromissgespräche zwischen den Stadtwerken, nicht der LH als Aufgabenträgerin, und dem Landkreis fanden keine Lösung. Laut Freitag der einzige Fall, in dem keine Vermittlung gelang. Der Landkreis habe sich zur Ausschreibung entschieden, was ihm beachtliche Kosteneinsparungen brachte, allerdings auch mit verkehrlichen Einschränkungen verbunden. Der Verbund sei um ganzheitliche Lösungsansätze bemüht, die nicht an der Aufgabenträgergrenze scheitern dürften. So sehe es auch die LH.
Die Frage von Wiehle beantwortet Freitag, dass u.U. die Planung aus dem Bereich des Verkehrsunternehmens herauszunehmen sei in eine übergeordnete Instanz. Wenn es der verkehrspolitische Wille sei, dass diese Linien durchfahren, dann müsse der Aufgabenträger entscheiden. Diese Diskussion werde – soweit Freitag bekannt ist – innerhalb der LH geführt. Die konzeptionelle Angebotsplanung durch den Aufgabenträger habe zwei positive Effekte: die Planung wäre verkehrspolitisch a) aus einer Hand und b) würden die Stadtwerke von den Planungskosten entlastet, was diese wiederum wettbewerbsfähiger machen könnte.

Vollhardt fordert zu regionalem Denken auf, um gemeinsam bürgerorientierte Angebote zu ermöglichen, die auch angenommen werden. Als Negativbeispiel wurde eine Buslinie nach Ebersberg eingestellt, weil der Landkreis erst dann unterrichtet wurde, nachdem der Landkreis München im Alleingang seine Entscheidung getroffen hatte.

Hager sagt, dass die Kommunen – abgesehen von diesen Einzelbeispielen - insgesamt erhebliche Kosten einsparen konnten, teilweise sogar bei Qualitätssteigerungen. Zur Zeit massiv zu kritisieren sei aber die Unzuverlässigkeit der S-Bahn. Dass da nichts zu bewegen sei, führt er auch auf den fehlenden Wettbewerb zurück.

Freitag erklärt, dass bei der S-Bahn im Prinzip durch das reine Besteller/Ersteller-Verhältnis schon heute die Wettbewerbsmöglichkeit bestehe. Nur habe man in München auf der Erstellerseite aber die DB als den einzigen Anbieter, und der Freistaat sei erst seit 1996 in der Besteller-Verantwortung. Ein weiteres Problem sei die Infrastrukturverantwortung, die beim Unternehmen Bahn oder beim Bund liege. Die Schwierigkeiten bei der S-Bahn werden zum einen durch die alten Fahrzeuge verursacht und zum anderen durch Infrastrukturengpässe, speziell der Stammstrecke – die Diskussionen darüber seien bekannt. Solange dieses Nadelöhr bestehe, sei die S-Bahn extrem störanfällig mit Auswirkungen auf die ganze Region. Gebraucht werde ein Bypass für die Schiene, die Stammstreckenertüchtigung laufe derzeit. Die neuen Fahrzeuge wurden wegen Lieferschwierigkeiten zur Expo nach Hannover dirigiert, und werden im Herbst in München eingesetzt werden können.

Zeitler möchte dem Eindruck entgegnen, dass der Landkreis München nicht kooperiere. Man sei bemüht, weiterhin mit der LH München den Schienennahverkehr und auch den Busverkehr zu gestalten. Beispiel dafür sei die U-Bahn nach Garching, wo der Landkreis einen Löwenanteil der Kosten mittrage. Der Landkreis versuche aber, Kosten der einzelnen Buslinien wirtschaftlich zu gestalten.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Der Vorsitzende dankt Freitag für das Referat. Die rege Diskussion habe die Aktualität des Themas bewiesen.

Der Planungsausschuss nimmt vom Vortrag mit Interesse Kenntnis.


TOP 3 
Anpassungsmaßnahmen der DB-Netz AG an den Bahnlinien München-Mittenwald und Murnau-Oberammergau

Breu erläutert die Drucksache Nr. 11/00 und verliest den Beschlussvorschlag.

Vollhardt bittet, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Jede Leistungsminderung einer Bahnlinie von und nach München stelle eine Belastung für die Infrastruktur der Region dar.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München fordert die DB-Netz AG und das Eisenbahnbundesamt auf,
     
    - alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Leistungsfähigkeit der Bahnstrecken Murnau-Oberammergau und insbesondere München-Mittenwald mindern und
     
    - eine mit den Betroffenen (dazu gehört auch der Regionale Planungsverband München) abgestimmte neue Gesamtplanung vorzulegen, die den Zielen der Landes- und Regionalplanung entspricht.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen  


TOP 4
Geltungsdauer von Teilungssatzungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Breu trägt die Drucksache Nr. 13/00 (Tischvorlage) vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Vollhardt betont, dass die Gemeinden davon unmittelbar berührt seien.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss der Region München appelliert an die Bayerische Staatsregierung, den Kommunen über das Jahr 2000 hinaus das Recht zu erhalten, Teilungssatzungen zu erlassen.

Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.

Vorsitzender:

Vollhardt
Landrat

Protokollführer:

Christ
Verw. Angest. 


Zur Tagesordnung

Anlage (nicht in der Online-Fassung):