Sitzung 20. Februar 2001

Beschlüsse

der 170. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 146. Sitzung des Regionalen Planungsverbands München am 20.02.2001

Beratungsgegenstände:

  1. Vortrag Herr Dipl. Kfm. Alexander Freitag. Geschäftsführer des MVV Stadt-Umland-Bahn – aktueller Stand
  2. Internetpräsentation des Regionalen Planungsverbands München 
    Neu 2a) Geplante Ansiedlung der Firma Infineon in Neubiberg
  3. Fortschreibung Regionalplan München - Kapitel Verkehr Einsetzen einer Kommission
  4. Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung Errichtung der Sport- und Freizeitanlage Sindorf, Markt Au i.d. Hallertau, Lkr. Freising
  5. Arbeitsprogramm 2001
  6. Verschiedenes   
Vorsitz 1. Bürgermeister Aidelsburger
Planungsausschuss 1. Bürgermeister Bauernfeind/Stadt Erding
Stadtrat Brannekämper/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Landrat Christmann/Lkr. Dachau
Stadträtin Dietz-Will/LH München
Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding
Landrat Frey/Lkr. Starnberg Stadtrat
Hanna/LH München
1.Bürgermeister Hollerith/Gemeinde Anzing
Landrat Janik/Lkr. München
1. Bürgermeister Karl/Stadt Garching
Stadträtin Lindner-Schädlich/LH München
Stv. Landrat Loy/Lkr. Landsberg a. Lech
Stadtrat Otto/LH München
Landrat Pointner/Lkr. Freising
Stadtrat Steyrer/LH München
Stadträtin Tausend/LH München
Stadtbaurätin Thalgott/LH München
Oberbürgermeister Thalhammer/Stadt Freising
Oberbürgermeister Ude/LH München (bis 15.20 Uhr)
Landrat Vollhardt/Lkr. Ebersberg
Stadtrat Wiehle/LH München
Ltd.VDir Dr. Wunderlich/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck
1. Bürgermeister Zeitler/Gde. Unterschleißheim
Stadtrat Zöttl/LH München
Planungsbeirat Andritzky/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke
Blaschek/Landessportverband
Dietz/Bayer. Jugendring
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Freitag /MVV
Hubert/Bayer. Architektenkammer
König/Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Dr. Rapp/Bund Naturschutz
Römer/Bayer. Beamtenbund
Schneider/Arbeitgeberverbände
Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Weber/MVV
Walch/IHK
IHK/Kammerer (=Vertr. Dr. Obermeier)
Verb. Bayer. Elektrizitätswerke/Schlamp (=Vertr. Ihnken)
Regierung von OberbayernLtd. RD Sahm
ORR Kufeld
RDin Ottmann
RRin Jilg 
Markt Au i.d. Hallertau 1. Bürgermeister Ecker
Gemeinde Neubiberg 1. Bürgermeisterin Rumschöttel
Geschäftsstelle Geschäftsführer Breu
Sitzungsdauer 14:10 Uhr bis 16:05 Uhr

   
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung, stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Er weist auf die Ergänzung der Tagesordnung, TOP 2 a) hin. Aus Termingründen werden die Tagesordnungspunkte verschoben, als erstes werde über den Ergänzungspunkt TOP 2 a) beraten. Keine Einwände.

Aidelsburger begrüßt Herrn Freitag und bittet um Verständnis für die Änderung.
 

TOP 2a
Geplante Ansiedlung der Fa. Infineon in Neubiberg

Dazu liegt die Ergänzung der Tagesordnung mit dem Antrag der LH München vor sowie die Drucksache Nr. 04/01 (als Tischvorlage).

Die Vertreter der LH verteilen einen Beschlussvorschlag (Wortlaut sh. Beitrag Thalgott, Seite 7).

Aidelsburger begründet die Aufnahme dieses TOPs mit dem Eilantrag der LH vom 31.01.2001. Beabsichtigt hatte er, das Vorhaben in der 171. Sitzung zu behandeln. Bisher sei der RPV noch nicht eingebunden worden. Er halte es nicht für gut, über Pläne, die dem RPV noch nicht bekannt sind, einen Beschluss zu fassen, da dann keine Alternativplanung mehr möglich sei.

Breu bezieht sich auf die Ausführungen in der DS 04/01 und zeigt anhand von Folien die Lage des Bauvorhabens bzw. das Gebiet, das 1996 aus dem regionalen Grünzug genommen werden sollte.

Ude räumt als erstes den aufgetauchten Verdacht aus, die LH versuche, die Verlagerung eines Betriebes aus dem Stadtgebiet in das Umland abzuwenden oder zu sabotieren. Das Unternehmen habe wiederholt seinen Flächenbedarf angemeldet und sei lange mit der städtischen Wirtschaftsförderung auf der Suche gewesen. Aber der enorme Flächenbedarf, der der Konzeption zugrunde liegt – keine höhere Bebauung, begrüntes Arbeiten – könne im Stadtgebiet nicht befriedigt werden. Ude betont nochmals, dass keine Vorbehalte bestünden, dass sich dieses Unternehmen vor den Toren der Stadt ansiedle, da einvernehmlich mit der LH im Stadtgebiet kein Standort zu finden sei. Selbstverständlich habe die LH ein Interesse daran, Infineon in der Region zu halten. Das Unternehmen sei in München groß geworden, in den Wirtschaftsstandort integriert und beschäftige Arbeitnehmer, die bereits eine Wohnung in München oder Umgebung hätten. Das heißt, diese Betriebsansiedlung verursache keinen größeren weiteren Druck auf den Wohnungsmarkt. Infineon sei ein zukunftsorientiertes und zukunftsträchtiges Unternehmen, das auf jeden Fall in der Region bleiben soll, weil es wirtschaftliches Wachstum für die gesamte Region bringen und garantieren wird. Als Alternative bliebe nur die Abwanderung.

Aber worum gehe es dann? Ude stellt zur Diskussion, ob die Regionalplanung sich selbst noch ernst nehme oder ob sie mit ihrer eigenen Abschaffung unter dem Druck einer Einzelentscheidung einverstanden sei. Denn wenn ein 62 ha Betriebsgelände in einem Grünzug zugelassen werden, dann sei das kein Einzelvorhaben, wie in der Regionalplanung sehr wohl vorgesehen, sondern das sei die Beseitigung eines regionalen Grünzugs ohne Diskussion in den dafür zuständigen Organen. Dann gehe es nicht nur um Probleme der angrenzenden Gemeinden, sondern um sämtliche Grünzüge der Region, ob sie noch irgendeine Aussagekraft, irgendeine Bedeutung hätten. Das sei das Ausgangsproblem, wobei Kompromisse oder konstruktive Lösungen im vorliegenden Fall gar nicht ausgeschlossen seien. Aber das Verfahren müsse nach Ansicht von Ude korrekt ablaufen.

Deshalb habe die Stadt München frühzeitig den Antrag gestellt, weil es Überlegungen gebe - und zwischenzeitlich habe er sich vergewissern können, dass es diese Überlegungen und Absichten wirklich gebe und sie nicht nur Verdächtigungen seien – das Projekt durchzuziehen, ohne die Regionalplanung damit zu befassen und ohne den Regionalplan zu ändern, indem man einfach sagt, dieses Bauvorhaben sei mit dem Grünzug vereinbar. Diese Vorgehensweise könne nicht akzeptiert werden, weil dann sämtliche Ziele und Festlegungen des Regionalplans zur beliebigen Disposition stehen würden. Bei aller Wirtschaftsfreundlichkeit und bei allem Bestreben, einen solchen Wirtschaftsfaktor in der Region zu halten, wird man feststellen müssen, dass ein Bauvorhaben von 62 ha in einem Grünzug nicht mit dem Regionalplan vereinbar sei.

Damit sei aber kein „Nein" gesagt, denn, wie Breu vorgetragen habe und in der DS 04/01 lesbar, sollte 1996 aus regionalplanerischen Überlegungen dieser Grünzug zurückgenommen werden, was seinerzeit am Widerspruch genau der beiden Gemeinden scheiterte, die jetzt diese Totalbebauung wollen, ohne den RPV überhaupt damit befassen zu wollen. Ein Leitbild der Regionalplanung sei es, dass vor allem an S-Bahnhaltepunkten Verdichtungen stattfinden sollen, und es sei wünschenswert, wenn die S-Bahn auch zur Erschließung von Arbeitsplätzen beitrage. Das sei auch zwingende Festlegung im Stadtentwicklungsplan und war auch immer Konsens in der Regionalplanung. Also sei hier durchaus nach dem „verblüffenden" Umdenken der Gemeinden Diskussions- und Gestaltungsfreiraum gegeben, um der Planungshoheit der Gemeinden entgegenzukommen. Er könne sich vorstellen, dass das Gelände zwischen S-Bahn und Autobahn nach dieser vorgesehenen lockeren Bebauung, weg von klischeehafter industrieller Bebauung, Durchgrünung mit Fuß- und Radwegen sich zur Naherholung weiter ebenso eignet. Diskussionsmöglichkeit und Rückkehr zu Siedlungsstrukturen, wie sie schon einmal zur Debatte standen, seien ausdrücklich da.

Ude wendet sich vehement gegen die bisherige Vorgehensweise und erwartet die Unterstützung derer, die Regionalplanung noch ernst nehmen. In einem Grünzug könne nun mal kein 62 ha großes Unternehmensgelände erstellt werden, ohne den Grünzug zu korrigieren und zu ändern. Offensichtlich sollten hier zuerst vollendete Tatsachen in Medien und Köpfen geschaffen werden. Prospekte werden sogar schon verteilt. Wenn die Regionalplanung dann irgendwann in der landesplanerischen Beurteilung ihre Stellungnahme abgeben darf, orientiert an den verbindlichen Zielen, dann wird sie als Störenfried und den Wirtschaftsstandort gefährdend gebranntmarkt. Das könne nicht der korrekte Umgang sein. Ude schlägt deshalb vor, heute – ob als Beschluss oder Diskussionsergebnis – klarzustellen, dass 62 ha Bebauung im Grünzug nicht ohne die Regionalplanung möglich sind, wobei man aber durchaus über eine Unternehmensansiedlung nachdenken könne.

Breu formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München fordert, dass die Fa. Infineon und die Gemeinde Neubiberg sobald wie möglich die für eine landesplanerische Prüfung benötigten Angaben und Pläne des in der Öffentlichkeit bereits vorgestellten Projekts vorlegen.
  3. Vor einer abschließenden Entscheidung der Regierung von Oberbayern zur landesplanerischen Überprüfung darf keine Entscheidung über das geplante Bauvorhaben der Fa. Infineon getroffen werden.

Zöttl stimmt mit den Ausführungen von Ude vollkommen überein. Als Stadtrat hätte er in erster Linie das Unternehmen selbstverständlich gerne in München behalten, aber die zweitbeste Lösung sei der Standort in der Region. Aber das Verfahren müsse dem entsprechen, wie in anderen Fällen auch, wenn die Regionalplanung weiterhin ernst genommen werden will. Da offensichtlich einiges dafür spreche, dass durchaus gebaut werden könne, erwarte er, dass das Verfahren kurz, zügig und wirtschaftsfreundlich durchgeführt werde. Dem Beschlussvorschlag von Breu stimme er zu, der Antrag der LH sollte weicher formuliert werden.

Auf die Frage von Frey, ob befürchtet werde und ob es rechtlich möglich sei, dass das Verfahren an der Regionalplanung vorbeigehe, meint Aidelsburger, bis jetzt sei so ein Fall noch nicht da gewesen, aber wenn das befürchtet werden sollte, dann könnte man jederzeit den Beschluss fassen.

Thalgott sagt, Tatsache sei, dass dieses konkrete, von Architekten ausgearbeitete und detaillierte Projekt bereits bekannt war, als der RPV am 05.12.2000 im Rahmen der Fortschreibung des Siedlungs- und Freiraumkonzeptes auch diesen Grünzug beschlossen habe. Im Rahmen des Verfahrens zur Erschließung werde dann der RPV ggf. gehört, aber dann werden keine Änderungen mehr möglich sein. § 1 BauGB verlange die Abstimmung der Planung auf die übergeordneten landesplanerischen und regionalplanerischen Ziele. Deshalb müsse der PA, einerseits um das Projekt zu fördern und andererseits, um die Regionalplanung nicht vollständig für obsolet zu erklären, fordern, dass er zuerst mit der grundsätzlichen Frage, ob der regionale Grünzug zurückgenommen werden könne, befasst werde und nicht erst mit dem fertigen Bauvorhaben.

Um einigermaßen glaubhaft zu bleiben, fordert Thalgott deshalb, nicht nur einen Beschluss zu fassen, dass der RPV „sobald wie möglich" informiert werden soll. Das Projekt sei bekannt und gewollt, werde überall in der Region vorgestellt, nur nicht beim RPV. Es gehe darum, den regionalen Grünzug zu reduzieren. Deshalb könne der RPV ein Änderungsverfahren einleiten, ohne Antrag der Gemeinde, und nicht warten, bis statisch die letzte Schraube feststeht. zum Inhaltsverzeichnis Bauernfeind plädiert für einen klar formulierten Beschluss, nachdem auch andere kleinste Vorhaben beurteilt werden müssen.

Vollhardt haben die weiteren Informationen, die er heute hier bekommen habe, wesentlich in seiner Meinung gestärkt, dass sich der RPV massiv einschalten müsse, da es sich um ein verbindliches Ziel handle. Unabhängig davon könne das Signal gegeben werden, dass man bereit sei, den Grünzug zurückzunehmen.

Aus dem Vortrag von Ude habe er entnommen, dass die LH evtl. nur die Inanspruchnahme eines Teils des Grünzugs befürworten würde, worauf Ude einwirft, die LH wolle ein korrektes Verfahren. Außerdem sagt Vollhardt, könne der heute verteilte Vorschlag Nr. 1 der LH so interpretiert werden, dass gar keine Inanspruchnahme des Grünzugs möglich sei.

Vollhardt ist entsetzt über den Fortschritt und die Verfestigung dieses Projekts, sogar Werbematerial werde verteilt. Am RPV vorbei werden Fakten gesetzt und er wird möglicherweise erst dann beteiligt, wenn nach § 33 BauGB bereits eine Vorabgenehmigung erteilt wurde. Er fragt Sahm, welche Rechtsfolgen die Gemeinde erwarten, wenn der RPV bei der Änderung des FNP und der Aufstellung des BP nicht oder zu spät beteiligt werde.

Sahm sagt, er müsse die Sachlage erst prüfen. Allerdings benötige die höhere Landesplanungsbehörde für die landesplanerische Beurteilung die Stellungnahme des RPV. Wenn sich der RPV aber aufgrund der derzeitigen Situation in der Lage sehe, bzw. die Situation zum Anlass nehme, in einer eindeutigen Willenserklärung die Planung von 1996 wieder aufzunehmen und einen Beschluss zu fassen, wäre nach Ansicht von Sahm allen gedient.

Auf die Frage von Vollhardt, ob es bereits einen Antrag – von wem auch immer – für eine landesplanerische Überprüfung gebe, antwortet Sahm, es gebe keinen Antrag. Der Regierung von Oberbayern sei ebenfalls aus der Presse das Projekt bekannt und man habe festgestellt, dass bei dieser Größenordnung eine überörtliche Raumbedeutsamkeit vorliege und das Vorhaben überprüft werden müsse, in welcher Form auch immer. Bis jetzt habe man – auch nach Nachfrage in der Gemeinde - noch keine Unterlagen, um möglicherweise ein ganz normales Verfahren in Gang zu bringen.

Sahm sagt auf die Frage von Vollhardt, welche Rolle der RPV im Verfahren der ROB spiele, dass der RPV als einer der Beteiligten öffentlicher Belange gehört werde und seine Stellungnahme mit in die landesplanerischen Beurteilung einbezogen werde. Die Feststellung von Vollhardt, dass die ROB keine Entscheidung treffen werde, ohne den RPV gehört zu haben, bejaht Sahm.

Dr. Braun hat in diesem Zusammenhang noch die Frage: „Ersetzt die Anhörung als Träger öffentlicher Belange die eigenständige Beteiligung im Rahmen der landesplanerischen Hierarchien, in welchen der RPV eine eigenständige Position hat?" Das Projekt Infineon solle wohl kommen und werde in irgendeiner Weise auch kommen. Wenn jetzt nicht gehandelt werde, stehe man vor der Situation, dass das Vorhaben ohne relevante Beachtung wesentlicher Grundsätze der Regionalplanung laufen werde. Es werde immer die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland – Bayern – München hervorgehoben. Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes werde aber nicht dadurch erwiesen, dass wesentliche Normen in einem kritischen Fall auf die Seite geschoben werden, sondern dass sich um die Beachtung und Würdigung in einem möglicherweise schnelleren und unbürokratischerem Verfahren als sonst bemüht werde. Dr. Braun wäre bereit, wenn notwendig, kurzfristig wieder zu einer Sitzung des PA zu kommen. Es gehe nicht an, dass Grundsätze und Ziele, die im PA beraten werden, unbeachtet bleiben.

Lindner-Schädlich ist nicht klar, warum bei einem Vorhaben dieser Größenordnung kein Raumordnungsverfahren vorgesehen sei, sondern nur eine landesplanerische Beurteilung. So werden mittlerweile bei fast allen kleinen und kleineren Einzelhandelsprojekten Raumordnungsverfahren durchgeführt, ebenso seinerzeit für 20 ha der Löwenbräu AG in unmittelbarer Nachbarschaft. Selbstverständlich befürworte auch sie die Ansiedlung eines derartigen Unternehmens im Großraum München, plädiere aber für ein sauberes, geordnetes Verfahren.

Dr. Wunderlich sagt, wenn beschlossen werde, jetzt wieder anzuknüpfen an die Vorstellung von 1996, nämlich den Grünzug zu reduzieren, dann kann und müsse die ROB dies berücksichtigen. Insofern sei die Brücke da, die man beschreiten könne. Das sei eine Weichenstellung, die man erreichen wolle.

Dreier sieht das Problem, dass bisher noch kein Antrag vorliege, den Regionalplan zu ändern und aus den bisherigen Diskussionen sei nicht klar, ob und von wem ein solcher Antrag gestellt wird. Weiter werde gesagt, dass eine Befassung des RPV auf jeden Fall nötig sei im Rahmen der landesplanerischen Beurteilung. In dieser Anhörung könne der RPV dann eigentlich nur feststellen, dass das Projekt in einer Größenordnung in einem Grünzug entstehe, die nicht für vertretbar gehalten werden könne. Damit sei man aber von den hier signalisierten möglichen Kompromissen weit entfernt. Also müsste das Verfahren wieder ein anderes sein.

Aidelsburger sagt, er habe bisher nur herausgehört, dass man dem Projekt den Weg ebnen wolle.

Thalgott bezieht sich auf den überwiegend zustimmenden Tenor der Diskussionsbeiträge und formuliert folgenden Antrag:

  1. „Veranlasst durch eine Reihe von Äußerungen in der Presse sieht sich der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes veranlasst klarzustellen, dass er ein Bauvorhaben von der in der Presse angegebenen Größenordnung mit 62 ha des Projekts Infineon als mit den Zielvorgaben des Regionalplans zu den regionalen Grünzügen ohne deren Änderung nicht vereinbar bewertet.
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes befürwortet eine Aufhebung des regionalen Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal Abschnitt "Diesenhofen/Oberhaching – Südfriedhof der Landeshauptstadt München" im Bereich des S-Bahnhofs Fasanenpark in dem Umfang, wie sie bereits seinerzeit mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17. September 1996 in ein Anhörungsverfahren gegeben wurde.
  3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, das dazu notwendige Verfahren durchzuführen."

Man könne nicht so tun, als ob es das Projekt nicht gebe, weil es keinen Antrag gibt. Thalgott betont nochmals, sie finde es unvorstellbar, wenn das Projekt bis ins Kleinste fertiggeplant werde, bevor die Vereinbarkeit mit der Regionalplanung geklärt sei. In der Region gebe es ca. 1.700 ha erschlossene, nicht in Anspruch genommene Gewerbeflächen. Die Wertdifferenz betrage von ca. 20,-- DM für einen Acker bis zu 600,-- DM für erschlossene Gewerbeflächen. Auch deshalb sei ein klares Änderungsverfahren erforderlich, sonst könne man sich von den regionalplanerischen Zielen verabschieden. Der PA soll seine Ziele klar formulieren und die korrekte Vorgehensweise fordern, ob mit ROV oder landesplanersicher Beurteilung, wobei sie einem ROV den Vorzug geben würde.

Thalgott bittet, den vorformulierten Anträgen zu folgen.

Zeitler stellt fest, dass Pkt. 2 und 3 des Vorschlags genau das abdecken, was diskutiert werde. Pkt. 1 sei überflüssig, er werde durch Pkt. 2 wieder aufgehoben.

Frey sieht ein verfahrensrechtliches Problem. Dem PA sei bekannt, dass ein bestimmtes Bauvorhaben realisiert werden soll. Es gelte aber das Regelwerk des Regionalplans, das quasi Satzungs- oder Gesetzeswirkung habe, das von allen beachtet werden müsse, auch von der Landesregierung und der ROB. Der RPV sei aber noch nicht eingebunden, d.h. heute könnte man nur einen Voraus- oder Vorwegbeschluss fassen. Er fragt, ob der PA, bevor ihm die Gelegenheit gegeben werde, sich in einem ordnungsgemäßen Verfahren damit zu befassen, heute einen Beschluss fassen dürfe. Frey formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

  1. „Vom Vortrag wird Kenntnis genommen." Damit lägen die Argumente zunächst einmal auf dem Tisch.
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München geht davon aus, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit dieser Angelegenheit befasst zu werden."

Sahm sagt dazu, dass man heute selbstverständlich keine Beschlüsse fassen könne, wie bei einem Vorhaben, mit dem die Regionalplanung befasst sei. Aber der Regionale Planungsverband habe seine Aufgabe darin, den Regionalplan fortzuschreiben und Änderungen vorzulegen. Dazu könne heute ein Beschluss gefasst werden.

Ude kündigt einen Vorschlag an, damit nicht komplizierte Verfahrensanträge zu einem zersplitterten Abstimmungsverhalten führen, sondern wirklich zu ganz klaren Aussagen, die s. E. auch konsensfähig seien. Zu der Frage, ob sich der PA heute äußern soll, weist er darauf hin, dass die Frage eben nicht sei, wann der RPV offiziell befasst werde, das könne abgewartet werden. Die Frage sei doch, wie lange der Planungsverband zusieht, dass hier in der Öffentlichkeit Fakten festgeklopft werden, die grundsätzlich davon ausgehen, dass ein 62 ha-Projekt im Grünzug ohne den Grünzug zu ändern, zulässig sei. These sei, dass deswegen der RPV die Festlegung als Grünzug nicht korrigieren müsse und deswegen ein vorhabensbezogener Erschließungsplan zulässig sei. Ude betont seinen Standpunkt, dass man deshalb gar nicht früh genug die Auffassung des RPV signalisieren könne. Um in der Öffentlichkeit nicht falsch verstanden zu werden, möchte er einen Punkt voranschicken, von dem bisher nicht die Rede war und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

  1. „Der Regionale Planungsverband begrüßt die Absicht des Unternehmens Infineon, mit seinem Sitz in der Region München zu bleiben." Das sei die positive Entscheidung, damit dem PA nicht die Absicht des „Vergraulens" nachgesagt werden könne und damit es wirtschaftspolitisch nicht wieder einem „in den falschen Hals" gerate.
  2. "Ein 62 ha Bauvorhaben auf einem regionalen Grünzug ist mit den Zielen der Regionalplanung nicht vereinbar." Den in der Öffentlichkeit bekannt gemachten Unterlagen könne man definitiv entnehmen, dass es sich um ein Projekt von 62 ha handelt, dass es im Grünzug liege, und dass die Antragsteller der Meinung seien, das wäre damit vereinbar. Ude möchte diese Unvereinbarkeit festgestellt haben.
  3. „Der Regionale Planungsverband hält ein Raumordnungsverfahren für erforderlich.
  4. „Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine Änderung des regionalen Grünzugs einzuleiten mit dem Ziel, eine Bebauung am S-Bahnhof zu ermöglichen, wie sie bereits mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17.09.1996 in ein Anhörungsverfahren gegeben wurde."

Ude sieht darin die wichtigsten Aussagen der Diskussion in der kürzestmöglichen Formulierung, neu hinzugekommen sei Punkt 1.

Aidelsburger weist auf eine aufgelegte Folie hin, aus der - nicht flurnummerngenau -ersichtlich sei, welche Fläche „seinerzeit mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17. September 1996 in ein Anhörungsverfahren gegeben wurde" (Beschlussvorschlag Thalgott), die wesentlich größer sei als man aus der Ude-Formulierung „eine Bebauung am S-Bahnhof zu ermöglichen" ableiten könne.

Kammerer, IHK Er findet es nicht gut, bereits jetzt zu beschließen, das Projekt sei mit den Zielen der Regionalplanung im regionalen Grünzug nicht vereinbar, da Informationen in einer detaillierten Form nicht vorlägen, auch der IHK nicht. Er halte es eher für sinnvoll – wie bereits vorgeschlagen – dieses Thema in einer gesonderten Sitzung noch einmal aufzuarbeiten. Er gibt zu bedenken, dass ein Raumordnungsverfahren sehr lange dauere, ein Projekt könne auch an langen Verfahrenzeiten scheitern. Ebenso sollte eine Verschiebung an die S-Bahnstation nochmals diskutiert werden.

Zeitler schlägt vor, über den Antrag von Ude getrennt nach den einzelnen Punkten abzustimmen.

Vollhardt stimmt mit den Pkt. 1, 2 und 4 des Ude-Antrages überein. Große Probleme habe er allerdings mit der Forderung nach einem Raumordnungsverfahren, weil ihm das zu langwierig und zu aufwändig erscheint. Er gebe der landesplanerischen Abstimmung auf andere Weise den Vorzug. Der RPV werde dabei in gleicher Weise beteiligt und könne die Interessen der Region mit einbringen. Wenn allerdings die Regionsstellungnahme dabei anders als im förmlichen Raumordnungsverfahren gewichtet sei, plädiere er ebenfalls für ein ROV.

Sahm sagt dazu, zu einem Raumordnungsverfahren sei ein Antrag notwendig und es seien konkrete Unterlagen erforderlich. Beides sei nicht vorhanden, Unterlagen werden für Mitte März avisiert. Das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens oder einer landesplanerischen Abstimmung auf andere Weise sei rechtlich gleich. Die landesplanerische Abstimmung sei auch ein eigenes Verfahren, könne aber zeitgleich mit dem Bebauungsplan durchgeführt werden.

Thalhammer schließt aus den Äußerungen von Sahm, dass so in Zukunft Raumordnungsverfahren umgangen werden können.

Daraufhin präzisiert Sahm: Ein Raumordnungsverfahren ist ein förmliches Verfahren mit etwas anderen Kriterien als eine landesplanerische Abstimmung auf andere Weise. Beides ist festgelegt in der Bekanntmachung zur Durchführung von Raumordnungsverfahren. Er wollte nur auf die Frage von Vollhardt eingehend sagen, dass beide Verfahren die gleichen rechtlichen Auswirkungen hätten.

Aidelsburger drängt auf Abstimmung. Er stellt fest, dass aus den Diskussionsbeiträgen die Absicht hervorginge, das Projekt weder zu verhindern noch zu verzögern, niemand habe sich generell dagegen ausgesprochen. Der RPV müsse mit seiner heutigen Beschlussfassung seine Zustimmung signalisieren und seine Bereitschaft zur Zurücknahme des Grünzugs in dem Bereich, wie bereits geplant gewesen, erkennen lassen.

Ude betont, dass sich die LH bemühe, zu einem möglichst konsensfähigen Beschlusstext zu kommen, der natürlich Anregungen und Wünsche aufgreife. Er persönlich würde ein Raumordnungsverfahren bevorzugen, vor allem solange es für kleinere Projekte notwendig sei. Nach Absprache mit Vollhardt und in Anbetracht des heutigen Eilbedürfnisses ändert er den Beschlussvorschlages der LH:

2.„Ein 62 ha Bauvorhaben auf einem regionalen Grünzug ist mit den Zielen der Regionalplanung nicht vereinbar, der Regionale Planungsverband wird diese Auffassung in die landesplanerische Beurteilung einbringen."

4. wird 3.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Gegen die vorgeschlagene Einzelabstimmung der einzelnen Punkte wird kein Einwand erhoben.

Nach Aufforderung des Vorsitzenden verliest Ude zur Abstimmung seine geänderten Beschlussvorschläge: 

  1. Der Regionale Planungsverband begrüßt die Absicht des Unternehmens Infineon, mit seinem Sitz in der Region München zu bleiben.
     
    Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
     
  2. Ein 62-ha Bauvorhaben auf einem regionalen Grünzug ist mit den Zielen der Regionalplanung nicht vereinbar. Der Regionale Planungsverband wird diese Auffassung in die landesplanerische Beurteilung einbringen.
     
    Abstimmung: Annahme bei 4 Gegenstimmen *)
     
  3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine Änderung des regionalen Grünzugs einzuleiten mit dem Ziel, eine am S-Bahnhof orientierte Bebauung zu ermöglichen, wie sie bereits mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17.09.1996 in ein Anhörungsverfahren gegeben wurde.
     
    Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

*) Wortmeldung Janik zu Protokoll: Die vorhabensbezogene Abstimmung stehe nicht mit § 3 der Verbandssatzung in Einklang und sei deshalb aus seiner Sicht rechtswidrig.


TOP 3 
Fortschreibung Regionalplan München – Kapitel Verkehr
Einsetzen einer Kommission

Breu bezieht sich auf die DS 01/01 und verliest den Beschlussvorschlag.

Bauernfeind fragt, wie das Verkehrsstrukturgutachten Flughafen einfließen soll.

Breu antwortet, dass es aufgrund der längeren Konzeptionsphase des Regionalen Verkehrskonzepts berücksichtigt werden könne.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss bildet zur Erarbeitung eines Regionalen Verkehrskonzepts eine Kommission mit folgenden Teilnehmern: Für die Landeshauptstadt München Stadtrat Wiehle, Stadträtin Lindner-Schädlich sowie Stadtbaurätin Thalgott.
    Von Seiten der Landkreise Landrat Janik (München) und Landrat Pointner (Freising). Die Städte und Gemeinden sollen durch den 1. Bürgermeister Dr. Braun, Germering, Lkr. Fürstenfeldbruck, und 1. Bürgermeister Huber, Markt Schwaben, Lkr. Ebersberg, vertreten sein.
    Die Moderation der Sitzungen wird vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer wahrgenommen.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen 


TOP 1 
Vortrag Herr Dipl. Kfm. Alexander Freitag.
Geschäftsführer des MVV
Stadt-Umland-Bahn – aktueller Stand

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit durch die vorangegangene Diskussion möchte sich Herr Freitag kurz fassen und orientiert seinen Vortrag an den Folien, die dieser Niederschrift in Kopie beigefügt sind. (Anm.: nicht in der Online-Fassung)

Der Vorsitzende dankt Freitag für den Vortrag und sein Verständnis für die Änderung der Tagesordnung aus aktuellem Anlass.

Keine Wortmeldungen

Der Planungsausschuss nimmt vom Vortrag mit Interesse Kenntnis.


TOP 2 
Internetpräsentation des Regionalen Planungsverbands München
 

Für die Sitzungsteilnehmer war eine Zusammenstellung der Internetpräsentation ausgelegt.

Kufeld informiert an Hand von Folien. Bisher war der Regionale Planungsverband im Internet über das Umweltministerium zu erreichen. Seit Juni 2000 existiert eine eigene Homepage mit der Adresse: www.region-muenchen.com. Die Seitenzugriffe haben erfreulicher Weise steigende Tendenz.

Eine moderne Regionalplanung müsse neue Planungstechniken und Medien nutzen. Ziele des Internet-Auftritts seien:

  • Drehscheibe für Darstellung aller Kommunen in der Region
  • Servicefunktion nach innen und außen
  • Vermarktung (Regionalplanung als Produkt)
  • Inhalte können transparenter dargestellt werden (verbesserte Auswirkung)
  • Regionsbewusstsein und Akzeptanz für Regionalplanung stärken.

Keine Wortmeldungen.

Der Planungsausschuss nimmt mit Interesse Kenntnis.


TOP 4 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung Errichtung der Sport- und Freizeitanlage Sindorf, Markt Au i.d. Hallertau, Lkr. Freising

Breu bezieht sich auf die DS 02/01 und verliest den Beschlussvorschlag.

Pointner ist Ziff. 3 des Beschlussvorschlages zu strikt. Es gebe sicherlich innerhalb des Konzeptes noch Diskussionsbedarf, dem man sich auch nicht verschließe. Der Landkreis Freising befürworte grundsätzlich diese Anlage. Man versuche seit Jahren, für den strukturschwachen nördlichen Landkreis ein Standbein zu schaffen. Neben der vorhandenen Landschaft gehörten dazu eben auch die Einrichtungen und Gebäude.

Pointner beantragt die Änderung der Ziff. 3 des Beschlussvorschlages:

„Bestehende regionalplanerische Bedenken können zurückgestellt werden, wenn die Anlage auf fremdenverkehrswirtschaftlich relevant und tragfähige Einrichtungen ausgerichtet wird. Die Einbindung in Natur und Landschaft soll berücksichtigt werden."

Der Vorsitzende stimmt dieser Änderung zu und stellt sie zur Abstimmung.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Mit der Errichtung der geplanten Golfanlage besteht Einverständnis.
     
  3. Bestehende regionalplanerische Bedenken können zurückgestellt werden, wenn die Anlage auf fremdenverkehrswirtschaftlich relevant und tragfähige Einrichtungen ausgerichtet wird. Die Einbindung in Natur und Landschaft soll berücksichtigt werden.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 5
Arbeitsprogramm 2001

Der Vorsitzende verweist dazu auf die DS 03/01.


TOP 6
Verschiedenes

Keine Meldung.


Der Vorsitzende bedankt sich bei Landrat Christmann für den Saal und die Getränke. Bei den Anwesenden bedankt er sich für die rege Diskussion und schließt die Sitzung.   

Protokollführer

Christ
Verw. Angest.

Vorsitzender

Aidelsburger
Erster Bürgermeister


Zur Tagesordnung

Anlage (nicht in der Online-Fassung): 

Kopien zum Vortrag von Herrn Dipl.Kfm. Alexander Freitag