Sitzung 20. Februar 2001

Drucksache Nr. 2/01

170. Sitzung des Planungsausschusses, 20.02.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Errichtung der Sport- und Freizeitanlage Sindorf, Markt Au i.d. Hallertau, Lkr.Freising

Anlage (nicht in der Online-Fassung): 

1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 29.01.2001

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München mit Schreiben vom 27.11.2000 an einem RO-Verfahren für die Errichtung einer Sport- und Freizeitanlage Sindorf, Markt Au i.d. Hallertau, Lkr. Freising. Die Geschäftsstelle hat um stillschweigende Terminverlängerung bis zur Sitzung des Planungsausschusses am 20.02.2001 gebeten.

Der Grundstückseigentümer hat dieses RO-Verfahren beantragt. Der Projektbeschreibung liegt ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag bei. Das Projekt umfasst einen Umgriff von ca. 90 ha. Drei Viertel dieser Fläche sind derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Folgende Einrichtungen sind geplant:

  • Erweiterung der bestehenden Hofstelle. Das Wohnhaus soll weiterhin für Wohnzwecke genutzt werden, das landwirtschaftliche Wohngebäude mit jetzt 18 Wohneinheiten soll um 10 Wohneinheiten und um eine 350 qm großer Gerätehalle erweitert werden. Im bestehenden Wirtschaftsgebäude ist ein Restaurant mit ca. 200 Plätzen und ein Veranstaltungssaal mit ca. 200 bis 350 Plätzen geplant.
  • Hotel-, Fitness- und Sportgebäude. Außerdem soll ein Hotel (mit max. 120 Betten) Tagungsräume, sowie ein Sport- und Fitnessgebäude Schwimmbad, Sauna, Dampfbad, Wellneßeinrichtungen und Gastronomie aufnehmen.
  • Eine Freilichtbühne mit etwa 500 Sitzplätzen ist als Bau mit Geländestufe und Überdachung geplant.
  • Ein typisches Holledauer Gehöft soll rekonstruiert werden, das als Museum traditionelle Lebens- und Arbeitsweisen der Gegend vermitteln soll. Es umfasst auch einen Biergarten mit ca. 100 Plätzen und eine Freikegelanlage sowie Märkte zum Verkauf von Naturprodukten.
  • Der neu geplante Badesee soll auf jetzt landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt werden. Auch eine Liegewiese mit Zonen für Sport und Spiel ist vorgesehen.
  • Geplant ist darüber hinaus eine 9-Loch-Golfanlage, eine 3-Loch-Golfübungsanlage sowie eine Drivingrange mit teilweise überdachten Abschlagsplätzen.

Nördlich des bestehenden Wirtschaftsgebäudes ist dafür auf einer Bergkuppe ein Clubhaus sowie gastronomische Einrichtungen vorgesehen.

Die vorhandenen Wege sollen erhalten bleiben und weiterhin als Wanderwege genutzt werden.

Einzelheiten zum Projekt sind der Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 1 bis Seite 5, zu entnehmen. Auf den beiliegenden Lageplan wird hingewiesen.

2. Verkehr und Infrastruktur. Die Sport- und Freizeitanlage Sindorf soll über die B301 Freising-Mainburg-Regensburg sowie über die Ortsverbindungsstraße nach Aiglsdorf angebunden werden. Ob eine zusätzliche Abbiegespur auf der B 301 errichtet werden muss, ist noch offen. Die B 301 wiederum ist über Freising sowohl an die BAB A 92 München-Deggendorf als auch an den Flughafen München angebunden. Über die Kreisstraße Au i.d. Hallertau-Schweitenkirchen besteht eine Anbindung von der BAB A 9 München-Nürnberg.

Bereits vorhandene Feld- und Wirtschaftswege bieten die Möglichkeit, entsprechende Fuß- und Radwege für die direkt angrenzenden Gemeinden anzulegen.

400 Stellplätze, davon 280 Stellplätze am westlichen Parkplatz (und zusätzlich 10 Busparkplätze) und 120 Stellplätze am südlichen Parkplatz sind vorgesehen.

Die Trinkwasserversorgung soll über den Abwasserzweckverband Baumgartnergruppe erfolgen. Zur Abwasserbeseitigung ist eine Druckleitung nach Reichertshausen zur Kläranlage des Markts Au i.d.Hallertau geplant.

3. Für die regionalplanerische Beurteilung des Projekts, das im ländlichen Teilraum im Umfeld des großen Verdichtungsraums München liegt, sind folgende regionalplanerische Normen maßgebend:

  • Der Markt Au i.d.Hallertau ist Kleinzentrum
     
  • Das Plangebiet gehört zu dem Bereich, in dem landschaftspflegerische Maßnahmen der Flurdurchgrünung vordringlich sind, und liegt nicht in einem Erholungsgebiet oder Fremdenverkehrsgebiet (Karte 2b Siedlung und Versorgung – Erholungsgebiete, Karte 3 Landschaft und Erholung des Regionalplans).
     
  • A I G 2.2 1) „Der ländliche Raum soll unter Berücksichtigung seiner naturräumlich-landschaftlichen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenart als eigenständiger Lebensraum vor allem durch
     
    • Stärkung der Wirtschaftsstruktur- Erhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes
    • Verbesserung der Verkehrserschließung ...
    • Erhaltung der für den ländlichen Raum typischen Siedlungsstrukturen und Ortsbilder ?Erhaltung und Nutzung von qualitativ hochwertigen Landschaftsteilen 
       
      weiter entwickelt werden.
       
      Insbesondere sollen in diesem Sinne die peripher gelegenen Teilräume des ländlichen Raums in der Region an dieser Weiterentwicklung teilhaben..."
       
  • A V 2.1 „Die zentralörtlichen Funktionen der Kleinzentren sind zu stärken. Dabei ist insbesondere auf einen Ausbau der Arbeitsplätze in folgenden Kleinzentren ...Au i.d. Hallertau hinzuwirken:"
     
    B II G 1.1 "Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden."
     
    B II G 1.2 "Die Siedlungsentwicklung soll auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden."
     
    B II G 1.3 "Die Siedlungsentwicklung soll zur Größe der vorhandenen Siedlungseinheiten in einem angemessenen Verhältnis stehen."
     
    B II G 1.4 "Die Siedlungstätigkeit soll nach den notwendigen und realisierbaren Infrastruktureinrichtungen bemessen werden."
     
    B II G 1.6 "Die Siedlungsentwicklung soll mit dem System des ÖPNV und dessen weiterem Ausbau abgestimmt werden."
     
    B II Z 3.1 "Die Entwicklung neuer, von bestehenden Siedlungsgebieten losgelösten Siedlungseinheiten, soll an die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gebunden sein. Eine Abweichung soll dann möglich sein, wenn durch die besondere Art der festgesetzten baulichen Nutzung eine ÖPNV Anbindung nicht zwingend erforderlich erscheint."
     
    B VII 3.9.1 "Golfplätze sollen grundsätzlich als landschaftliche Golfplätze angelegt werden.
    Dabei
    • sollen die golfsportlich genutzten Flächen höchstens die Hälfte der Gesamtfläche betragen
    • soll die Gestaltung des Platzes besonderen ökologischen und naturräumlichen Anforderungen entsprechen und
    • soll die Pflege des Platzes in naturschonender Weise erfolgen."

4. Daraus folgt für das zu prüfende Vorhaben:

Mit der geplanten Golfanlage besteht aus regionalplanerischer Sicht Einverständnis. Sie weist die vom Regionalplan geforderten Flächenanteile für Golfnutzung und naturnahe Flächen als sog. landschaftlicher Golfplatz auf. Die Landschaft erfährt in Teilbereichen durch sie eine Aufwertung.

Vorgeschlagen wird, die geplanten Einrichtungen des Clubhauses in das bestehende große Wirtschaftsgebäude zu integrieren. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die naturschutzfachliche Detailplanung gelegt werden, die in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im landschaftspflegerischen Begleitplan festzulegen ist.

Hingewiesen wird darauf, dass das Planungsgebiet in einem Gebiet liegt, in dem Bentonitvorkommen gemäß Karte 2a Siedlung und Versorgung des Regionalplans München vermutet werden. Hinsichtlich dieses konkurrierenden Nutzungsanspruchs kommt der Stellungnahme des Bergamts Südbayern besondere Bedeutung zu.

Die geplante Sport- und Freizeitanlage ist aus regionalplanerischer Sicht in der vorliegenden Form nicht bedenkenfrei.

Sie liegt im Außenbereich ohne Anbindung an eine bereits bestehende Siedlungseinheit. Lediglich der jetzt schon exponiert liegende Gutshof mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude wird in der neuen Anlage liegen. Die geplante Bebauung mit Hotelanlage, Tagungs-, Fitness- und Sportbereich, Gebäude für einen Holledauer Hof, Clubhaus für die Golfanlage und umfangreiche Parkplätze führt durch ihren Umfang und ihre Lage in der freien Landschaft – z.T. auch sehr exponiert auf einer Kuppe – zu einer Zersiedelung der Landschaft. Das Projekt ist mit ÖPNV nicht erschlossen. Dies steht in Widerspruch zu den o.a. Grundsätzen, insbesondere B II G 1.2, 1.3 und 1.6, sowie zu dem Ziel B II Z 3.1.

Diesen bestehenden regionalplanerischen Bedenken kann Rechnung getragen werden, wenn die Einrichtungen im wesentlichen auf solche, die auf die freie Natur angewiesen sind, begrenzt werden. Deshalb ist eine Reduzierung bezüglich des Gesamtumfangs der an diesem Standort bestehenden Einrichtungen bzw. Gebäude (Holledauer Hof, Hotelanlage, Restauration und Fitnessbereich sowie Parkplätze) zu empfehlen. Das Ausmaß der Reduzierung bzw. eine mögliche Verlagerung einzelner Einrichtungen, z.B. des Hotels, an den Hauptort sollte im Zusammenhang mit den fremdenverkehrswirtschaftlichen Vorstellungen des Landkreises betrachtet und festgelegt werden.

5. Dem Vernehmen nach erhebt das Landratsamt Freising keine grundsätzlichen Einwände. Der Markt Au i.d.Hallertau, dessen Bürgermeister zur Planungsausschusssitzung eingeladen wurde, stimmt dem Vorhaben zu.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Mit der Errichtung der geplanten Golfanlage besteht Einverständnis.

  3. Regionalplanerische Bedenken bestehen gegen die geplante Sport- und Freizeitanlage in der vorliegenden Form. Diese Bedenken können zurückgestellt werden, wenn die Anlage auf fremdenverkehrswirtschaftlich relevante und tragfähige Einrichtungen bzw. auf Einrichtungen, die auf die freie Natur angewiesen sind, begrenzt wird. Vor allem in den landschaftlich empfindlichen Lagen wird deshalb eine Reduzierung von Einrichtungen und Gebäuden empfohlen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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