Sitzung 18. September 2001

Drucksache Nr. 16/01

173. Sitzung des Planungsausschusses, 18.09.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Abgrenzung des Stadt-Umlandbereichs München
weiteres Verfahren nach der Befragung der Landkreise

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Zusammenfassung eingegangener Stellungnahmen

  

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands hat sich in der Sitzung am 17.07.2001 mit dieser Thematik befasst und beschlossen, nach einem verkürzten Anhörverfahren beim Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Anpassung des LEP für den Zuschnitt des Stadt-Umlandbereichs zu beantragen. Die Geschäftsstelle wurde beauftragt, die Landkreise, die ihrerseits die Gemeinden beteiligen, zu hören.

Die Landkreise der Region München wurden mit Schreiben vom 03.07.2001 unter Fristsetzung bis 31.08.2001 auftragsgemäß angehört.

In der Planungsausschusssitzung am 17.07.2001 wurde allgemein gefordert, das weitere Verfahren auf jeden Fall in der nächsten, also der heutigen Planungsausschusssitzung, zu behandeln.

1. Inzwischen hat der bayerische Ministerrat am 24.07.2001 – also nach der Planungsausschusssitzung – den Entwurf des gesamten LEP Bayerns beschlossen und wird das Anhörverfahren noch im September 2001 einleiten. Die Unterlagen sind bereits gedruckt. Beteiligt werden u.a. die Regionalen Planungsverbände, die dann wiederum alle ihre Mitglieder förmlich zu beteiligen haben. Gegenstand dieser LEP-Fortschreibung ist auch eine neue Festlegung des Stadt-Umlandbereichs München.

2. Die Rückmeldungen der Landkreise sind der Anlage zu entnehmen. Teilweise haben sich nicht nur Landkreise geäußert, sondern auch einzelne Gemeinden.

Es ist nach dieser kurzen Anhörung keine generelle Zustimmung zu einer inhaltlichen Beschlussfassung schon in der heutigen Planungsausschusssitzung festzustellen. Einige Landkreise haben um Fristverlängerung gebeten, andere Landkreise wollen generell das Thema des Stadt-Umlandbereichs nicht mit dem Thema Ballungsraumzulage verknüpfen, andere Landkreise unterstützen die Wünsche ihrer Gemeinden.

3. Nachdem sich der Ministerrat bereits auf einen Entwurf auch zum Zuschnitt der Stadt-Umlandbereiche festgelegt hat, der das Anhörverfahren durchlaufen soll, kann der Planungsausschuss am 18.09.2001 diesen Entwurf nicht mehr beeinflussen. Es erscheint deshalb sinnvoll, die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zum Thema Stadt-Umlandzuschnitt im formalen Anhörverfahren abzugeben, also nicht bereits heute. Dies hat folgende Vorteile:

  • In diesem Verfahren haben die Landkreise und alle Gemeinden des Regionalen Planungsverbands Gelegenheit und Zeit, ihre Gremien zu beteiligen.
  • Die Rückmeldungen können einheitlich regionalplanerisch beurteilt werden.
  • Der Entwurf des Ministerrats ist dann bekannt, auch hinsichtlich der Festlegung zentraler Orte und entsprechender Kriterien.
  • Die Chance des Regionalen Planungsverbands München, mit Vorschlägen durchzukommen, erhöht sich aufgrund sorgfältiger Argumentation auf der Basis einer Beteiligung aller Mitglieder.
  • Die bisherigen Stellungnahmen gehen nicht verloren, sondern können in die Anhörungsauswertung mit einbezogen werden, sofern die Gemeinden dies wünschen.

Nach alldem erscheint es sinnvoll, einzelne Vorschläge zur Festsetzung des Stadt-Umlandbereichs München nicht bereits in der heutigen Planungsausschusssitzung zu machen, sondern diese Frage im Beteiligungsverfahren zum LEP Bayern abzuhandeln. Sowohl in zeitlicher wie in inhaltlicher Hinsicht sind die Erfolgsaussichten für entsprechende Vorschläge nicht geringer.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München nimmt hinsichtlich des Zuschnitts des Stadt-Umlandbereichs München gegenüber dem Staatsminister für Umwelt und Landesplanung im Rahmen des Anhörverfahrens zum LEP Bayern Stellung.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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