der 172. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 148. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 17.07.2001
Beratungsgegenstände:
Vorsitz | 1. Bürgermeister Aidelsburger |
Planungsausschuss | Stadtrat Dr. Babor/LH München Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding Landrat Filser/Lkr. Landsberg a. Lech Landrat Frey/Lkr. Starnberg 1. Bürgermeister Hager/Gde. Krailling 1.Bürgermeister Hollerith/Gde. Anzing Landrat Janik/Lkr. München 1. Bürgermeister Karl/Stadt Garching Stadtrat Otto/LH München Stv. Landrat Philipp/Lkr. Dachau Landrat Pointner/Lkr. Freising Landrat Vollhardt/Lkr. Ebersberg 1.Bürgermeister Waibel/Gde. Olching Stadtrat Wiehle//LH München Ltd.VDir Dr. Wunderlich/LH München Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck 1. Bürgermeister Zeitler/Stadt Unterschleißheim Stadtrat Zöttl/LH München |
Planungsbeirat | Andritzky/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke Blaschek/Landessportverband Dr. Dingethal/Landesverband der Bayer. Industrie Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Stöhr/Bund Naturschutz Streller/Landesverband Bayer. Einzelhandel Walch/IHK Wimbauer/Handwerkskammer |
Regierung von Oberbayern | RD Motyl ORR Kufeld RDin Ottmann |
Geschäftsstelle | Geschäftsführer Breu |
Sitzungsdauer | 14:15 Uhr bis 15:25 Uhr |
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung, begrüsst die Anwesenden, stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest und dankt Landrat Frey, dass er den Sitzungssaal zur Verfügung gestellt hat.
Dr. Wunderlich erklärt die geringe Teilnahme der Vertreter der LH mit einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung des Stadtrats.
TOP 1a
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B VII Freizeit und Erholung
Neufassung - Einleitung des Anhörverfahrens -
Breu bezieht sich auf die Drucksache Nr. 09/01 und verliest den Beschlussvorschlag.
Aidelsburger dankt den Kommissionsmitgliedern für ihre Arbeit.
Keine Wortmeldungen.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 1b
Neue Struktur des Regionalplans
Kürzung und Vereinfachung - Einleitung des Anhörverfahrens -
Breu erläutert mit Bezug auf die Drucksache Nr. 10/01 die bisher einschneidendste Überarbeitung des Regionalplans und verweist insbesondere auf die vom Regionsbeauftragten ausgearbeitete Gegenüberstellung (Tabelle 1; Alte Gliederung – Neue Gliederung). Er bittet, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Dr. Wunderlich sieht eine ganz entscheidende Weichenstellung, deren Zielrichtung er durchaus befürworte. Sie erscheine ihm so wichtig, dass die Billigung dieses Neugliederungsvorschlages erst nach dem Anhörverfahren erfolgen sollte.
Dr. Wunderlich stellt den Antrag, zunächst nur Kenntnis zu nehmen und die Billigung nach dem Anhörverfahren vorzunehmen.
Der Vorsitzende stimmt dem Antrag zu, möchte aber im Beschluss die zustimmende Kenntnisnahme dokumentieren, um gegenüber den Verbandsmitgliedern zum Ausdruck zu bringen, dass der Planungsausschuss das Vorhaben positiv beurteilt.
Dr. Wunderlich vertritt die Meinung, dass mit der Beauftragung der Geschäftsstelle, das Anhörverfahren durchzuführen, bereits die zustimmende Bewertung des PA zum Ausdruck komme, ansonsten würde die Beteiligung aller Mitglieder nicht beschlossen werden.
Aidelsburger gibt zu bedenken, dass nicht jeder der am Anhörverfahren Beteiligten ein Planungsprofi sei, dem die Gepflogenheiten und Redewendungen des PA geläufig seien, worauf Dr. Wunderlich mit dem Beschlusstext des Vorsitzenden einverstanden ist, nachdem eine zustimmende Kenntnisnahme einen geringeren Stellenwert habe als eine Billigung.
Breu weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt bereits mit Drucksache Nr. 27/00 zur 169. Sitzung am 21.11.2000 ausführlich informiert wurde.
Keine weiteren Wortmeldungen.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 2
Satzungsänderung des Regionalen Planungsverbands München
Erweiterte Beschlusskompetenz des Planungsausschusses
- Empfehlung an die Verbandsversammlung -
Breu trägt die Drucksache Nr. 11/01 vor und betont, es werde auch weiterhin nicht möglich sein, dass Mitglieder, die anpassungsverpflichtet seien, übergangen werden könnten. Kleinere Änderungen ließen sich aber wesentlich schneller und einfacher durch den PA durchführen. Er verliest den Beschlussvorschlag.
Janik stellt die Frage, wie das Wort „voraussichtlich" im Beschlussvorschlag zu verstehen sei.
Breu antwortet, dass ihm dies auch etwas unklar sei, der Gesetzestext formuliere das nicht eindeutig. Er gehe davon aus, dass „voraussichtlich" mit „zu erwartende" erklärt werden könne.
Vollhardt allerdings sieht darin eine materielle Voraussetzung, keine zeitliche. Ein Gesetzestext könne nicht auf der Grundlage von nicht übersehbarem oder nicht vorhersehbarem zeitlichen Eintretens irgendwelcher Bestimmungen abhängig gemacht werden. Deshalb sollte nachgefragt werden, um eine unmissverständliche Angabe formulieren zu können. Die Fragen von Vollhardt, ob das Verfahren der Teilfortschreibung nach dem gleichen Modus abläuft wie bei einer generellen Fortschreibung, was bedeutet, dass die Betroffenen ebenso die volle Mitwirkungsmöglichkeit haben, und ob dann Vorhaben wie bisher in der Verbandsversammlung entschieden werden, wenn die betroffenen Verbandsmitglieder einer beabsichtigten Änderung nicht zustimmen, werden bejaht.
Der Vorsitzende stimmt Vollhardt zu, dass „voraussichtlich" nur auf die Verbandsmitglieder bezogen sein könne.
Janik stellt fest, dass für die jeweilige Gemeinde noch keine Anpassungspflicht bestehe, wenn ein Vorhaben beschlossen wurde. Erst nach Ablauf des weiteren Verfahrens würde diese begründet sein.
Dr. Dingethal verweist auf § 1 Abs. 4 BauGB und auf das Planungsrecht, wo die Anpassungspflicht geregelt und hier nicht zur Debatte stehen könne. Er gehe davon aus, dass „voraussichtlich" für irgendeine Ausnahme stehe und deshalb gestrichen werden solle.
Aidelsburger fasst zusammen: Wenn der PA im Rahmen einer Anhörung davon ausgehe, dass eine Gemeinde mit Sicherheit anpassen werden müsse, dann sei dies eine vorauszusehende oder „voraussichtliche" Anpassungspflicht. Wenn das Mitglied damit nicht einverstanden ist, dann müsse der Vorgang wie bisher der Verbandsversammlung vorgelegt werden, ebenso wenn eine Gemeinde gegen eine Entscheidung des PA votiert, der PA aber bei seinem Ziel bleiben wolle. So gesehen sei das „voraussichtlich" doch an der richtigen Stelle.
Janik sagt, man müsse sich im klaren darüber sein, dass es zwei Typen von Zielen gebe: Zum einen die verbindliche letzte Entscheidung, die hier seines Erachtens gemeint sei und zum anderen die sog. Abwägungsdirektive, die auch ein Ziel sei, aber hier nicht gemeint sein könne, weil sie in dieser Form eine Anpassungspflicht eben nicht begründe. Das sei mittlerweile Rechtssprechung, die über den § 1 Abs. 4 hinweggegangen sei. Also könne im Beschlussvorschlag nur die letztverbindliche Entscheidung gemeint sein.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Keine Änderungsanträge.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 3
Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zur Abgrenzung des Stadt-Umland-Bereichs München
Breu bezieht sich auf die Drucksache Nr. 12/01. Inzwischen lägen aus dem Landkreis Ebersberg 13 Anträge vor. Geplant sei nun, die Landkreise in einem ganz kurzen Anhörverfahren anzuschreiben und sie um die Meldung geeigneter und den Kriterien entsprechender Gemeinden zu bitten. Diese Rückmeldungen werden in der Septembersitzung dem PA vorgelegt und erst dann werde das weitere Vorgehen festgelegt (auch unter Berücksichtigung dessen, was der Ministerrat möglicherweise am 24.07.2001 beschließt). Breu erscheint es nicht möglich, auf Geschäftsstellenebene nur aufgrund einer Umfrage dem Ministerium Gemeinden/Städte zu nennen. Diese müssten dem Freistaat Bayern durch den PA genannt werden. Er verliest den Beschlussvorschlag.
Der Vorsitzende sagt, dass er selten so viele Reaktion auf eine Drucksache von „voraussichtlich" oder „vermutlich" betroffenen Gemeinden erhalten habe. Um allen Beteiligten Zeit einzuräumen um zu prüfen, wie man damit umgehen könne, regt er an, dem heutigen Beschlussvorschlag anzufügen, dass der PA in der 173. Sitzung mit einer Vorlage und einem Beschlussvorschlag zu informiert sei - wie von Breu vorgetragen.
Vollhardt erklärt sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden, allerdings nur unter der Annahme, dass er auch tatsächlich so durchgeführt werde und in der Septembersitzung endgültige Beschlüsse gefasst würden. Voraussichtlich werde die Staatsregierung am 24.07.2001 zwar über die Fortschreibung des LEP beschließen. Nach dem Anhörungsverfahren der Regionen werde es erfahrungsgemäss 1 bis 1 ½ Jahre dauern, bis schließlich das LEP mit seinen Gesetzescharakter verabschiedet werden könne. Solange könne der Landkreis Ebersberg nicht warten. Vollhardt begründet seinen Antrag mit dem für die meisten betroffenen Kommunen völlig unverständlichen Wegfall der Ballungsraumzulage durch die Änderung der Beurteilungsgrundlagen und Ignorierung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Dadurch würden gerade die Krankenhäuser in den Kreisstädten nur noch unter großen Schwierigkeiten, wenn überhaupt, Personal bekommen.
Der Kreisausschuss habe nun aber beschlossen, dass nur für die Kommunen im Landkreis EBE, in denen Landkreispersonal beschäftigt sei, die Aufnahme in den Stadt-Umland-Bereich beantragt werde. Das sei das Mittelzentrum Ebersberg/Grafing. Für die übrigen Gemeinden, dazu zählten auch Anzing und Forstinning, für die er auch einen Antrag gestellt habe, solle nur ein Unterstützungsvotum durch den Landrat im PA geltend gemacht werden. Vollhardt sagt, er habe den Beschlussvorschlag allen Gemeinden zugestellt, darauf sei wohl die Flut der Anträge zurückzuführen. Aber ihm und auch den jeweiligen Gemeinderäten sei klar, das gewisse Minimalkriterien erfüllt werden müssten. Die Frage, ob und welche Kriterien zu erfüllen seien, müsse im Planungsausschuss entschieden werden. Im LEP seien die Kriterien nicht festgeschrieben. Vollhardt hält die Kriterien des Umweltministeriums für die LEP-Änderung 1994 für nicht sachgerecht und überholt. So basierten die Zahlen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung auf der Volkszählung von 1987, ohne die außerordentliche Entwicklung im Osten der Region zu berücksichtigen, so dass durchaus Korrekturen notwendig seien.
Aidelsburger hält einen Beschluss des PA ebenso notwendig als Unterstützung für die Bürgermeister, die die Ballungsraumzulage weiterhin bezahlen wollen.
Hager stellt fest, die aufgrund einer völlig unsachlichen Entscheidung des Finanzministeriums entstandene Situation betreffe alle Landkreise rund um München und verursache großen Ärger. Er frage sich aber, ob es die richtige Methode sei, das LEP zu ändern, um die Ballungsraumzulage bezahlen zu können. Auch wenn es zunächst verlockend klinge, gibt er zu bedenken, dass damit auch Probleme verbunden seien.
Pointner plädiert ebenso dafür zu überlegen, ob nicht andere Lösungen gefunden werden könnten, evtl. Sonderregelungen. Der Kreistag wollte eigentlich nur Freising und Hallbergmoos berücksichtigen, musste dann aber alle anderen Gemeinden, die es wünschten, mit in den Antrag aufnehmen. Pointner ist nicht sicher, ob sich alle Kommunen wirklich über die Folgen im klaren seien.
Aidelsburger würde es auch bevorzugen, die Bezahlung der Ballungsraumzulage durch andere Kriterien zu erreichen, als durch die Änderung des LEP mit einer sachfremden Entscheidung. Er hoffe doch, dass bis zur nächsten Sitzung Vorschläge kommen.
Dr. Dingethal sieht keine Notwendigkeit für die Ballungsraumzulage, schon gar nicht unter Heranziehung des LEP. Es gebe zum einen die S-Bahn, die es ermögliche, weiter draußen zu wohnen, zum anderen seiner Ansicht nach genügend Wohnungsbaugenossenschaften in München, die günstigen Wohnraum anbieten. Als Steuerzahler falle es ihm schwer, ein Zweiklassensystem zu finanzieren. So schlecht zahle nach seiner Kenntnis der öffentliche Dienst nicht.
Aidelsburger bestätigt als Bürgermeister sehr wohl die Tatsache, dass gute Leute wegen der besseren Bezahlung in die freie Wirtschaft gehen und bei Neuausschreibungen überwiegend Bewerbungen nicht aus der Region eingingen. Er hätte aber gerne Mitarbeiter beschäftigt, die aus unserem Raum kommen und hier bleiben sollten. Dazu könne die Ballungsraumzulage nützlich sein.
Frey spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus, weil die Eingruppierung von Gemeinden in bestimmte Zonen nicht mit dem Sonderthema Ballungsraumzulage begründet werden dürfe. Er sehe keinen echten Sinnzusammenhang und fragt sich, ob sich die Gemeinden über die Konsequenzen im klaren sind, nur um so das Problem Ballungsraumzulage zu lösen.
Vollhardt sagt, hätte er gewusst, welche Emotionen sein Antrag weckt, hätte er anders argumentiert, aber gestellt hätte er ihn auf jeden Fall. An Dr. Dingethal gewandt verteidigt er die Ballungsraumzulage, die nur die unteren Vergütungs- und Besoldungsgruppen bekämen, also keine hochbezahlten Leute. Arbeitskräfte die jedermann dringend brauche und der öffentliche Dienst nicht bekomme, wie eben z.B. Krankenhauspersonal, aber auch Polizeibeamte im Streifendienst – deshalb setze er sich vehement für die Ballungsraumzulage ein.
Vollhardt berichtet von widersinnigen Regelungen in seinem Landkreis, wo kleinere Gemeinden nahe München die Zulage bezahlen dürften, während die Kreisstadt Ebersberg, Sitz von Landratsamt, Finanzamt, Vermessungsamt, Kreisklinik usw., herausfalle. Vollhardt ist überzeugt davon, dass die Gemeinden sich sehr wohl über die Konsequenzen klar seien, deshalb glaube er letztlich nicht an eine Flut von Anträgen. Er verstehe auch die anderen Meinungen, jeder Landkreis müsse das nicht so durchziehen oder forcieren. Für alle anderen, die glauben ohne eine Lösung nicht auszukommen (dazu zähle auch sein zweigeteilter Landkreis), plädiere er dafür, eine Möglichkeit zu schaffen.
Motyl gibt zu bedenken, ob das Vorhaben zielführend sein wird, vor allem in der Kürze der Zeit. Im Herbst komme die Fortschreibung des LEP in die Anhörung. Dann könnten die jetzigen Anträge dort gestellt werden. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Ministerium aufgrund des Antrages des PA bereit sein werde, das LEP vorher zu ändern, wenn es sowieso geändert werden soll.
Aidelsburger will sich mit Vermutungen nicht zufrieden geben. Es gehe vor allem darum, die Meinung der Region zum Ausdruck zu bringen. Wie weiter zu verfahren sein wird, entscheide sich erst nach dem verkürzten Anhörverfahren in der Septembersitzung. Bis dahin sei auch bekannt, was am 24.07. der Ministerrat zum LEP beschlossen hat.
Keine weiteren Wortmeldungen.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme (1 Gegenstimme)
TOP 4
Zweite S-Bahn-Röhre Ergebnis der Machbarkeitsstudie - Bericht -
Breu berichtet anhand der Drucksache Nr. 13/01 über die vergleichende Untersuchung, die eindeutige Vorteile eines 2. S-Bahn-Tunnels gegenüber dem Ausbau des Südrings ergab.
Auf Anregung des Vorsitzenden wird dieser Niederschrift der Plan (schwarz/weiß) über den Verlauf der Tunnelröhre beigefügt.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Der Planungsausschuss nimmt vom Vortrag Kenntnis.
TOP 5
Verschiedenes
a) Breu berichtet, dass die Regierung von Oberbayern den Regionalplan München, Gewerbliche Wirtschaft - Einzelhandel für verbindlich erklärt und einen entsprechenden Bescheid erteilt habe. In diesem Bescheid seien drei Auflagen normiert. Neben redaktionellen Auflagen befasse sich eine der Auflagen mit einer Änderung der Begründung, mit dem Ziel, die Begründung an das jetzt in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsprogramm Bayern zum Thema Einzelhandel anzupassen. Nachdem der RPV München vor Bekanntgabe dieser Auflage in keiner Weise beteiligt wurde, wird sich der Vorsitzende an den Regierungspräsidenten wenden und die Sache klären. Insgesamt aber seien alle Ziele und Grundsätze wie vom PA beschlossen für verbindlich erklärt worden.
b) Breu beabsichtigt, den Schriftverkehr auf e-mail umzustellen. Er werde in den nächsten Wochen um die Bekanntgabe einer e-mail-Adresse bitten, unter der die Mitglieder zuverlässig Vorlagen, Protokolle und Briefe erhalten sollen. Er bittet um Mitarbeit und Verständnis für den Einsatz dieser technischen Neuerung.
Aidelsberger sieht die Gefahr der Verwechslung mit dem PV, deshalb wurden seinerzeit die „gelben Blätter" eingeführt. Aber es sei zugesagt, dass ein Deckblatt unmissverständlich das Planungsausschussmitglied oder -beiratsmitglied anspreche.
Zöttl möchte wie bisher die Unterlagen zugeschickt haben. Er lehne es ab, auf eigene Kosten und eigenen Zeitaufwand zur Rationalisierung anderer beizutragen.
Breu sagt, die Portokosten pro Sitzung würden ca. DM 500,- bis DM 1.000,- betragen, je nach Umfang der Unterlagen. Es sei nicht geplant, die „gelben Blätter" gänzlich abzuschaffen, in der Sitzung werden die Unterlagen nach wie vor ausliegen. Auch der RPV unterliege dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und müsse Einsparungsmöglichkeiten wahrnehmen.
Wiehle steht dem Vorhaben durchaus positiv gegenüber, hat aber Bedenken wegen der Praktibilität. Aufgrund der technischen Besonderheiten müssten Pläne sicherlich doch wieder per Post ergänzend verschickt werden. Ob sich dann die Umstellung lohne, wage er zu bezweifeln.
Breu meint dazu, dass Pläne selten den Unterlagen beigefügt würden, aber wenn, dann werden sie weiterhin wie bisher per Post versandt; er sehe darin keine Schwierigkeiten. Die Stellungnahmen des Regionsbeauftragten würden zwischenzeitlich ebenso an den RPV per e-mail übermittelt, wie einige Mitgliedsgemeinden bereits verlangen, die Stellungnahmen zur Bauleitplanung per e-mail zu bekommen.
Der Vorsitzende macht abschließend den Vorschlag, die e-mail-Adressen zu sammeln und einen Probelauf zu starten.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.
Vorsitzender:
Aidelsburger
Erster Bürgermeister
Protokollführer:
Christ
Verw. Angestellte