Sitzung 15. Juli 2003

Beschlüsse

der 180. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 156. Sitzung des Regionalen Planungsverbands München am 15.07.2003

Beratungsgegenstände:

  1. Vortrag Dr. Michael Kerkloh Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH „Entwicklungsperspektiven des Flughafens München"
  2. Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B V Verkehr und Nachrichtenwesen - Auswertung des Anhörverfahrens -
  3. Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
    a) Errichtung eines EDEKA-Lebensmittelverbrauchermarkts in der Gemeinde Unterhaching Gewerbegebiet am Grünwalder Weg
    b) Ansiedlung von Fachmärkten im Gewerbegebiet Freiham, Landeshauptstadt München
    c) Errichtung eines Fachmarktes für Bauen, Heimwerken und Garten in der Stadt Grafing, Lkr. Ebersberg
    d) Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Langwied, Stadt Ebersberg
    e) Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising
  4. Bericht über die Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden zur landesplanerischen Abstimmung auf andere Weise für die Neuordnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und Planfeststellung
  5. Verschiedenes 

  

Vorsitz 14.08 - 14.35 Landrat Pointer Ab 14.35 OB Ude
Planungsausschuss 1. Bürgermeister Bauernfeind/Stadt Erding
StRin Boesser/LH München
StR Brannekämper/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Stv. Landrat Brilmayer/Lkr. Ebersberg
Landrat Christmann/Lkr. Dachau
VerwDir Dr. Dengler/LH München
1. Bürgermeister Dworzak/Gemeinde Haar
1. Bürgermeister Englmann/Gemeinde Aschheim
Landrat Frey/Lkr. Starnberg
1. Bürgermeister Hager/Gemeinde Krailling
1. Bürgermeister Heiler/Stadt Grafing
Landrat Janik/Lkr. München
StRin Lindner-Schädlich/LH München
StR Mittermaier/LH München
1. Bürgermeister Nustede/Gemeinde Karlsfeld
Landrat Pointner/Lkr. Freising
KRin Rötzer/Lkr. Erding
1. Bürgermeister Schneider/Gemeinde Neufahrn
StR Schwartz/LH München
Stadtbaurätin Thalgott/LH München
StRin Walter/LH München
StRin Wittmann/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck
1. Bgm. Zeitler/Stadt Unterschleißheim
StR Zöller/LH München
Planungsbeirat Blaschek/Landessportverband
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Jell/DGB
Freitag/MVV
Gemmer/Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat
Rahammer/Christl. Arbeitnehmerorganisation
Römer/Bayer. Beamtenbund
Schendel/evang.-luth. Kirche
Schneider/Arbeitgeberverbände
Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Streller/Landesverband Bayer. Einzelhandel
Thiem/Verband Bayer. Gas- u. Wasserwerke
Vill/Flughafen München
Wimbauer/Handwerkskammer
Regierung von Oberbayern ORR Kufeld
ORR Winter
RD Veit
Gemeinde Eching1. Bürgermeister Riemensberger
Gemeinde Eichenau1. Bürgermeister Jung
Stadt Garching 1. Bürgermeister Solbrig 
Gemeinde Gauting 1. Bürgermeisterin Servatius 
Gemeinde Gräfelfing 1. Bürgermeister Göbel 
Gemeinde Gröbenzell Ref. f. Planung, Umweltschutz und Verkehr Dr. Paesler
Gemeinde Hallbergmoos 1. Bürgermeister Stallmeister
Markt Kirchseeon 1. Bürgermeister Ockel 
Stadt Moosburg 2. Bürgermeister Kieninger
Gemeinde Puchheim Bauamtsleiter Seidel
Gemeinde Oberhaching Persönl. Mitarbeiter des Bürgermeisters Jobst
Gemeinde Olching 1. Bürgermeister Waibel
Gemeinde Taufkirchen 1. Bürgermeister Kalinowski
Gemeinde Unterhaching1. Bürgermeister Dr. Knapek
GeschäftsstelleGeschäftsführer Breu
Sitzungsdauer 14:08 Uhr bis 16:30 Uhr

 
Der Vorsitzende (Pointner) eröffnet die Sitzung und stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Er bedankt sich bei Dr. Kerkloh für die Einladung.

 

TOP 1
Vortrag Dr. Michael Kerkloh
„Entwicklungsperspektiven des Flughafens München"

Der Vortrag ist als Anlage beigefügt (Anm.: Nicht in der Online-Fassung)

Breu weist auf die ausliegenden Drucksachen über die Magistrale für Europa und die Schrift über die Zusammenarbeit und den Vergleich der Region München mit der Region Stockholm hin.

Pointner übergibt den Vorsitz an Ude.  


TOP 2 
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B V Verkehr und Nachrichtenwesen
- Auswertung des Anhörverfahrens -

Breu erläutert die Drucksage 07/03 und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Der Vorsitzende schlägt vor, nach den Punkten der Gliederung des Entwurfs vorzugehen und die Änderungsanträge zu den jeweiligen Ziffern vorzutragen.

Zu 2.1.4

Frey beantragt, die Worte „vorzugsweise eine Express-S-Bahn" zu streichen, da hierdurch bereits eine Festlegung stattfände.

Vill fragt nach dem Verhältnis von Regionalplan zum Landesentwicklungsplan. Am 01.04.2003 sei das LEP in Kraft getreten und dort seien der Transrapid und die Transrapidstrecke ausdrücklich angesprochen. Außerdem liege eine positive Raumordnung für die Westtrasse schon vor. Es läge wohl nahe, höherrangige Festlegungen dann in den Regionalplan mit aufzunehmen.

Der Vorsitzende räumt ein, dass der Vorschlag von Frey der offenere Formulierungsvorschlag sei. Es stünde jedoch außer Zweifel, dass im S-Bahn-Einzugsbereich die Express-S-Bahn bevorzugt werde. Er appelliert an den Planungsverband, in dieser Sache die Stimme zum jetzigen Zeitpunkt zu erheben.

Abstimmung Streichungsantrag Frey: mit 8 Stimmen und 16 Gegenstimmen abgelehnt.

Bauernfeind erklärt, damit habe wohl die Mehrheit gegen den Transrapid gestimmt.

Vorsitzender stellt klar, es handle sich hier um eine Bevorzugung der Express-S-Bahn und keine Ablehnung eines anderen Projektes.

Zu 2.3.1

Thalgott beantragt, bei Absatz 1 zu ergänzen "München-Zamdorf – München-Johanniskirchen". Hierdurch solle eine Entflechtung der S 8 Ost vom Güterverkehr auf dem Streckenabschnitt München-Zamdorf – München-Johanneskirchen erreicht und die Kapazität für die geplante Zunahme des Güterverkehrs geschaffen werden.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Christmann stellt den Antrag, bezogen auf die Strecke Dachau Altomünster – München Hauptbahnhof das Wort „möglicher Halt in München Allach und Karlsfeld" durch „ständiger Halt" zu ersetzen. Es sei im Interesse vieler Arbeitnehmer aus dem Umland, die dort ansässigen Großfirmen besser erreichen zu können.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Zu 2.3

Gesamtabstimmung: Einstimmig angenommen.

Zu 2.4.2

Janik stellt den Antrag, die ursprüngliche Formulierung unter G 2.4.3 „Verlängerung der U 6 Süd über den Haltepunkt Klinikum Großhadern nach Martinsried" zu belassen. Ein Ziel sei rechtsverbindlich, habe Normcharakter und habe für die beteiligten Vertragspartner möglicherweise ungünstige Folgen; für weitere Verhandlungen bliebe keine Spielraum. In diesem Fall müsse man vor allem die Gemeinde Planegg schützen.

Der Vorsitzender teilt die Bedenken von Janik.

Thalgott wendet ein, auch der Freistaat sei gebunden durch ein solches Ziel und der städtebauliche Vertrag müsse so gestaltet werden, dass die Gemeinde die Möglichkeit habe, das Ziel zu erreichen.

Janik stellt fest, der Freistaat habe nichts mit der U-Bahn zu tun. Das könne nur in einem städtebaulichen Vertrag ausgehandelt werden, dass er sich engagiert.

Der Vorsitzende erklärt, der Freistaat könne bis zu 80 und mehr % der Kosten übernehmen, er müsse es aber nicht und wäre sicherlich auch durch ein Ziel nicht rechtlich gebunden.

Dworzak fragt, ob es sich hier bei dem Grundsatz nicht um eine Schwächung der Gemeinde handle, denn wenn es nicht als Ziel formuliert sei, könne auch der Vertragspartner innerhalb der Verhandlungen darauf verzichten.

Janik stellt klar, dass der U-Bahnbau keine Angelegenheit des Staates sei sondern nach ÖPNV-Gesetz Sache der Gebietskörperschaften, in deren Bereich diese Linie liegt. Was über die Grenze der Stadt München hinausgehe, sei eine freiwillige Verpflichtung die auf Grund von Vereinbarungen der Freistaat Bayern eingehe. Eine Bindung entstehe für die Gemeinde Planegg durch ein solches Ziel, dass sie in ihrer Bauleitplanung die Verlängerung zwingend mit aufnehmen müsse. Dabei bliebe kein Spielraum mehr.

Der Vorsitzende bestätigt die Ausführungen von Janik. Es solle auf jeden Fall vermieden werden, dass rechtlich bindende Vorgaben den Verhandlungsspielraum einengen. Die U-Bahnverbindung werde selbstverständlich befürwortet.

Abstimmung: Bei 16 Stimmen mit 4 Gegenstimmung angenommen.

Zu 2.5.6

Janik beantragt die Streichung, da es hierzu bisher keine Planungen, sondern lediglich eine Machbarkeitsstudie in einer bestimmten Phase gebe.

Der Vorsitzende wendet ein, hier gehe es auch um die Freihaltung der Trassen. Er schlägt folgende Formulierung vor: „Die Planungsüberlegung in der Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Stadt-Umland-Bahn sollen fortgeführt werden". Dann sei auch klar, auf welche Trassen sich der zweite Satz beziehe. Es könnten auch durch Änderungen in der Machbarkeitsstudie noch andere Trassen hinzugefügt werden.

Janik erwidert, diese Trassen seien ja noch frei.

Der Vorsitzende erklärt, sie seien zum jetzigen Zeitpunkt noch frei, könnten aber schnell zugebaut werden, wie viele Beispiele zeigen. Das Zubauen von Trassen sei eine mögliche „verkehrspolitische" Maßnahme. Wenn die Machbarkeitsstudie zeige, eine Trasse sei nicht machbar, dann habe sich diese Frage erledigt. Werde jedoch erkennbar, dass eine Trasse möglich sei, dann könne man in ein anderes Planungsstadium eintreten.

Abstimmung Formulierungsvorschlag des Vorsitzenden: Einstimmig angenommen.

Zu 3.2.

Lindner-Schädlich stellt den Antrag, auf den Autobahn-Ringschluss der A 99 im Münchner Süden zu verzichten, da er gravierende Eingriffe in die Natur und Landschaft mit sich bringe. Verschiedene Untersuchungen, die in den letzten 25 Jahren durchgeführt wurden, seien immer wieder zu dem gleichen Ergebnis gekommen, dass aus ökologischen Gründen dieser Autobahn-Ringschluss nicht realisiert werden solle. Jede weitere Machbarkeitsstudie sei Geldverschwendung weil sie wieder zum gleichen Ergebnis führen würde. Die Situation hinsichtlich der ökologischen Belange stelle sich in den letzten 25 Jahren nicht leichter dar, sei im Gegenteil noch wesentlich kritischer geworden. In Bayern habe Naturschutz bzw. Umweltschutz Verfassungsrang, die Isarauen seien zusätzlich als FFH-Gebiet ausgewiesen, also noch eine zusätzliche ökologische Hürde, die genommen werden müsse. Es sei an der Zeit, in diesem Falle wirklich Klarheit zu schaffen.
Es solle ein neuer Punkt 3.2.2 unterhalb 3.2.1 eingefügt werden.

Abstimmung: Bei 12 Stimmen mit 11 Gegenstimmen angenommen.

Zu 3.2.3

Zeitler gibt zu Protokoll, dass diese Weglassung (BAB-Anschlussstellen) keine Vorwegnahme einer Streichung bedeute.

Zu 3.2.6

Englmann beantragt in den Satz „Die Planungen für eine mögliche Verlegung der B 471 parallel zur A 99 im Osten Münchens sollen fortgeführt werden" die Ergänzung „intensiv", da die Belastung en in Wohnbereichen ganz erheblich seien.

Abstimmung: Bei 10 Stimmen und 11 Gegenstimmen abgelehnt.

Zu 3.2.7

Janik beantragt die ursprüngliche Formulierung beizubehalten. Er stellt fest, hier handle es sich um ein klares Stadt-Umlandproblem.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die beiden Punkte 3.2.8 (ehemals) und 3.2.7 (neu) völlig gegensätzlich seien. Er schlägt vor, die Punkt dahingestellt sein zu lassen, wenn die Planfeststellung laufe.

Dr. Braun empfiehlt ebenfalls, auf eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zu verzichten. Er habe den Eindruck, dass durch überholende Planungen, die gar nicht mehr Gegenstand dieser allgemeinen Formulierung seien, bereits Entscheidungen in viel detaillierterem Ausmaß im Moment getroffen werden könnten.

Der Vorsitzende stellt fest, es handle sich also hier um einen Antrag auf Nichtbefassung der beiden Varianten. Das Verfahren sei bereits weit fortgeschritten und werde ein Ergebnis zeitigen.

Abstimmung Antrag auf Nichtbefassung: Einstimmig ohne Gegenstimme angenommen.

Zu 3.2.6

Dworzak stellt den Antrag, betreffend die B 471 den Satz „zur Verkehrsentlastung im Münchner Osten ist Planung und Bau der Autobahnparallele anstelle der B 471 voranzutreiben" einzufügen. Die Formulierung im Regionalplan zeige keinen Verwirklichungswillen, es solle doch nicht nur geplant, sondern endlich auch einmal gebaut werden, damit die betroffenen Gemeinden nicht weiter durch das immense Verkehrsaufkommen belastet würden.

Der Vorsitzende erklärt, dieser Punkt sei mit dem Änderungsantrag Englmann bereits abgelehnt und laut Geschäftsordnung darf in der selben Sitzung die selbe Sache nicht zweimal zur Abstimmung gestellt werden. Über diesen Absatz sei mit der Abstimmung der Text beschlossen worden.

Dworzak teilt mit, es gebe eben diesen zweiten Änderungsantrag, der von ihm eingebracht worden sei.

Der Vorsitzende schlägt vor, eine Formulierung zu finden, die an den beschlossenen Text angefügt werden könne, dies sei noch eine Möglichkeit, darüber abzustimmen. Der beschlossene Text dürfe nicht mehr geändert werden.

Dworzak betont, das Problem sei vielfältiger. Es gehe nicht um eine Verlegung der B 471. Die B 471 sei eine Bundesstraße, die könne nicht verlegt werden und der Bund werde sie auch nicht verlegen.

Breu plädiert dafür, die Formulierung zu belassen. Dieses Ziel sei mit Bedacht bei den Ortsumgehungen geregelt, da die Planung tatsächlich eine Aneinanderreihung von Ortsumgehungen darstelle. Das Motiv des Ziels, die Aufenthaltsqualität in den betroffenen Orten zu steigern, sei eingangs des Ziels im ersten Satz angesprochen. Jedoch seien die Planungen noch nicht so konkret, dass man wirklich von einer Verfestigung reden und bereits ein Bau gefordert werden könne.

Dworzak wendet ein, dass eine Begründung des Staates sei, sich an der Straßenfinanzierung nicht zu beteiligen, weil es nur um Ortsumgehungen gehe.

Frey merkt an, dass wohl für alle aufgeführten Projekte eine besondere Dringlichkeit gelte. Man müsse die Wortwahl nicht noch dramatischer gestalten.

Der Vorsitzende fragt, bei welcher Planung man nicht erwarte, dass sie umgesetzt werde.

Dworzak sagt darauf, der Punkt unterscheide sich von den anderen durch die unterschiedlichen Formulierungen: „realisiert werden" und wie hier nur „geplant werden". Er fordert den Zusatz, dass diese Planung auch realisiert werde.

Der Vorsitzende schlägt die Ergänzung „und realisiert werden" an den Satz „Die Planungen für eine mögliche Verlegung der B 471 parallel zur A 99 im Osten Münchens sollen fortgeführt werden" vor.

Abstimmung: Bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

Zu 3.2.7 (ehemals 3.2.6)

Bauernfeind beantragt bei der letzten Zeile „B 388 von der Regionsgrenze im Osten bis einschließlich der Umfahrung Erdings sowie B 388 neu im Bereich Hallbergmoos" die beiden Orte Taufkirchen und Moosinning einzufügen.

Breu berichtet, von ganz vielen Gemeinden seien ähnliche Anträge gestellt worden. Man habe sich hier jedoch auf Streckenabschnitte beschränkt. Die Gemeinden Moosinning und Taufkirchen lägen zwischen Hallbergmoos und der Regionsgrenze im Osten, seien also mitenthalten und daher nicht genannt. Der Regionalplan sollte lesbar, schlank und übersichtlich gehalten werden.

Pointner merkt an, durch die Nennung zu vieler Gemeinden entstünde nur Verwirrung, vor allem, wenn doch eine vergessen werde.

Brilmayer stellt in Aussicht, dann auch für die B 304 den gleichen Antrag zu stellen.

Abstimmung: Gegen 2 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Zu 3.2.7

Janik erklärt zu Protokoll, sein Kreistag habe also nun einen Ergänzungssatz gefordert (Seite 55 der Synopse) „entsprechende Straßenplanungen sind so zu konzipieren, dass dem Begehren im Ziel 3.2.7 (Ortsumgehungen) Rechnung getragen wird". Er stehe in der Sache nach wie vor dazu, nehme jedoch Abstand davon, einen solchen Antrag zu stellen.

Zu 3.2.8

Abstimmung: Einstimmig angenommen

Zu 3.3

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Zu 4. Verkehrsmanagement / Mobilitätsmanagement

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Zu 5. Luftverkehr

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Zu 6. Nachrichtenwesen

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Dworzak fragt, ob die Begründung dieses Regionalplans Gegenstand der Beratung sei.

Breu bejaht, die Begründung werde an die Beschlüsse angepasst.

Vill fragt nach dem Verhältnis von LEP zur Regionalplanung.

Breu erklärt, das LEP sei im Rang höher angesiedelt. Es sei aber nicht so, dass der Regionalplan lediglich die Umsetzung des LEP sei, sondern auf regionaler Ebene dürfe man auch das eine oder andere selbständig regeln. Die Aufsichtsbehörde sei die Regierung von Oberbayern, die gegenüber dem RPV Rechtsaufsichtfunktion habe. D. h. sie könne nur in Rechtsfragen eingreifen, in Ermessensfragen in aller Regel nicht.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts und die Ziele und Grundsätze des regionalen Verkehrskonzepts in der Fassung der heutigen Sitzung. 
     
  3. Der Planungsausschuss beauftragt den Geschäftsführer, ein eingeschränktes Anhörverfahren zu den Änderungen bei Infrastrukturmaßnahmen bei den Fachplanungsträgern sowie zum Ziel 3.2.3 bei den Gemeinden Oberschleißheim, Allershausen, Putzbrunn, Aschheim sowie der Stadt Unterschleißheim und der LH München durchzuführen.
     
  4. Den endgültigen Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung fasst der Planungsausschuss nach Auswertung des ergänzenden, eingeschränkten Anhörverfahrens.
     

Abstimmung: Einstimmig angenommen


TOP 3a 
RO-Verfahren für die Errichtung eines EDEKA-Lebensmittelverbrauchermaktes in der Gemeinde Unterhaching Gewerbegebiet am Grünwalder Weg

Der Vorsitzende weist auf die Drucksache 08/03 hin.

Keine weiteren Wortmeldungen. 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der beabsichtigten Errichtung eines EDEKA-Lebensmittelverbrauchermarkts in der Gemeinde Unterhaching mit 2.900 qm Verkaufsfläche zu.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
 

TOP 3b
RO-Verfahren für die Ansiedlung von Fachmärkten im Gewerbegebiet Freiham, Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende bezieht sich auf die Drucksache 09/03.

Seidl fordert, erst die in der Planfeststellung aufgezeigte Ortsumgehung zu realisieren, um die Ortsdurchfahrt von Puchheim, die mit 30.000 Fahrzeugen belastet und nicht mehr aufnahmefähig ist, zu entlasten, bevor der Verkehr zu den Einkaufsmärkten rollen könne. Der Bereich Fürstenfeldbruck sei ein wichtiger Einzugsbereich für diese Märkte.

Dr. Braun schließt sich dem Einwand von Seidl an, der sich auf die verkehrliche Erschließung bezieht. Er bezweifelt die Richtigkeit des Einzugsbereichs, der nicht oder kaum nach Osten reicht, da diese Bereiche bereits durch derartige Möbelmärkte abgedeckt seien, sondern sich tatsächlich weit in den Westen über Landsberg hinaus in Richtung Kempten und Memmingen erstrecken würde. Die Autobahnanschlusse und Zufahrten seien heute schon (lt. Gutachten Prof. Kurzak) an der Grenze der Aufnahmefähigkeit und dann dem zu erwartenden Besucherstrom mit Sicherheit nicht gewachsen. Man müsse wohl an leistungsfähigere Autobahnanschlüsse und die doppelseitige Anbindung an die Autobahn Lindau nachdenken. Er befürchtet, dass bei Überlastung der Autobahnanschlüsse und Umgehungen die alte B 12, die jetzt als Staatsstraße durch Germering führt, zunehmend genutzt wird. Eine weitere Verkehrsberuhigung dieser Straße innerhalb der Ortschaft sei nicht mehr möglich. Er appelliert an das Gremium, bei der Gestaltung und Bemessung der Randsortimente die benachbarten Gemeinden zu berücksichtigen.

Servatius schließt sich den Ausführungen und Bedenken von Dr. Braun an.

Göbel bedankt sich für die Einladung zur Sitzung. Er bekräftigt die Ausführungen von Dr. Braun. Er befürchtet, dass nicht alle zu erwartenden Zuströme in dem Verkehrsgutachten von Herrn Prof. Dr. Kurzak berücksichtigt wurden. Er gibt weiter zu bedenken, dass durch die sichere Überlastung der Zufahrten Schleichwege gewählt werden, wie z. B. über die Bodensee- und Brunhamstraße durch Gräfelfing. Die Durchgängigkeit für den Schwerlastverkehr und die Anbindung an das Schienennetz seien ebenfalls noch nicht geklärt. Er meint, die Planungen seien in dieser Hinsicht noch nicht ganz ausgereift.

Zachmann erhebt im Namen des Landkreises Fürstenfeldbruck Einwände gegen die Sondergebiete Fachmärkte dieser Größenordnung. Das Strukturgefälle zwischen Stadt und Umland werde noch verstärkt und erheblich Kaufkraft abgeschöpft. Zugunsten des Umlandes solle man auf so groß dimensionierte Sondergebiete verzichten.

Thalgott informiert, der Einzugsbereich sei 100 km und der sich daraus ergebende Verkehr mit 40 % beaufschlagt, da dies kein konkretes sondern ein allgemeines Vorhaben sei. Sollte sich ergeben, dass diese Zahlen durch ein besonderes attraktives Unternehmen korrigiert werden müssten, wird neu in die Prüfung eingestiegen. Dann käme eine sog. Offensichtlichkeitsprüfung. Sie sagt zu, im Interesse der betroffenen Gemeinden die zulässigen Randsortimente zu beachten. Zur Frage der Erschließung erklärt Thalgott, der von Westen kommende Verkehr führe zum einen über die Bodenseestraße und zum andern natürlich über die A 96 / A 99 und dann über den Vollanschluss von Norden. Der von Osten kommende Verkehr führt über die A 96 und von Süden in die neue Verbindungsstraße. Man gehe nicht davon aus, dass der wesentliche Verkehr sich nicht an das Hauptstraßennetz halte. Ein Vollanschluss der neuen Verbindungsspange von Süden an die A 96 sei überhaupt nicht möglich, wegen der Nähe zu dem Autobahndreieck A 96 / A 99. Eine andere Geometrie der Kreuzung sei aus Gründen schon der Nähe zu dem nächsten Autobahnkreuz nicht möglich. Die A 96 werde auch von Westen und von Osten genutzt. Die LH München sei wie die Gemeinde Gräfelfing der Meinung, dass in der Brunhamstraße kein Schwerlastverkehr fahren solle. Das Problem sei jedoch, dass hier der Linienbus weiter verkehren müsse. Man sei jedoch bemüht, eine Lösung zu finden, die allen gerecht werde. Er werde eine PKW-Unterführung benötigt, die auch busfähig sei. Sie versichert, den Hinweisen von Dr. Braun nachzugehen und diese noch mal im einzelnen aufzubereiten.

Frey stellt den Antrag, diesen Punkt zurückzustellen und die Geschäftsstelle zu bitten, das Thema weiter zu konkretisieren und zu prüfen. Die Volumenswirkung der Maßnahme sei bisher nicht bekannt. Folgende Punkte seien dabei besonders zu prüfen: Die Art der geplanten Fachmärkte und die mögliche Kaufkraftabschöpfung in Bezug auf das Umland.

Hager teilt die Bedenken der Vorredner.

Waibel erklärt, die Größenordnung der zu erwartenden und möglichen Randsortimente bewege sich vergleichbar mit der Summe aller Fachmärkte der Hauptstraße von Olching. Also einer Entfernung, die in 15 Minuten zurückzulegen sei, dies bedeute eine ernsthafte Konkurrenz für den in den benachbarten Gemeinden ansässigen Einzelhandel. Damit sei der Standort aus seiner Sicht abzulehnen.

Thalgott stellt klar, die Gesamtfläche von 53.000 m² teile sich in Einzelhandel, also der großflächige Fachmarktstandort und ganz andere Betriebe, nämlich zum einen Biotechnologiebetriebe und örtliches Handwerk, also Druckereien und sonstiges, ähnlich wie in Riem. Es seien für 10.000 bis 11.000 Einwohner Wohnungen und auch 10.000 bis 11.000 Arbeitsplätze vorgesehen. Dabei sei dies natürlich eine Gesamtentwicklung, die in den nächsten 10 – 15 Jahren realisiert werden solle und von ganz erheblicher Größenordnung sei. Im Kerngebiet am Bahnhof solle auch ein kleines, auf diese Einwohner bezogenes örtliches Zentrum entstehen. In der letzten Zeit seien in München sehr viele Möbelhäuser mit insgesamt 40.000 m² Verkaufsfläche wegen mangelnder Erweiterungsmöglichkeiten, sei es Krügel, Strobel oder Unger, abgewandert. Hierbei handle es sich nun um ein Angebot nicht außerhalb, sondern in der Landeshauptstadt. Es sei dies im Grunde der einzige Fachmarktstandort dieser Größenordnung, der in der Landeshauptstadt möglich sei.

Dr. Braun formuliert seinen Antrag nochmals:

dritter Pfeil:
„durch eine erneute verkehrliche Prognose, die dem nach Westen hin orientierten größeren Einzugsbereich Rechnung trägt, die daraus erwachsenden verkehrlichen Konsequenzen dargelegt und zur Auflage gemacht werden."

Thalgott versichert, die vorgelegten Zahlen seien geprüft und könnten jederzeit noch einmal nachgewiesen werden.

Frey stellt den formellen Antrag und bittet um Abstimmung:

„Die abschließende Entscheidung über diesen Punkt wird zur weiteren Überprüfung und Konkretisierung folgender Punkte zurückgestellt: Insbesondere Art der Fachmärkte, Summenwirkung der Fachmärkte, Umfang der Kaufkraftabschöpfung und Verkehrserschließung."

Göbel unterstützt den Antrag von Frey.

Breu stellt klar, dass von der Regierung bereits eine Fristverlängerung gewährt worden und eine zweite wohl unwahrscheinlich sei, da die Regierung das Raumordnungsverfahren auch innerhalb einer gewissen Frist abschließen müsse. Zur Abschöpfung sei zu sagen: Seit 01.08.2002 sei das LEP die Norm, an der diese Einkaufszentren gemessen werden müssten. Die geplanten Größenordnungen seien mit den LEP-Zielen in Einklang, da könne man aus fachlicher Sicht nichts mehr konkretisieren. Die genauen Zahlen seien in der Vorlage, bzw. in der Anlage detailliert dargelegt.

Abstimmung Antrag Frey: Mit 6 Stimmen und 13 Gegenstimmen abgelehnt.

Abstimmung Ergänzungsantrag Braun: Mit 12 Stimmen und 8 Gegenstimmen angenommen.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband Münchens stimmt der Ansiedlung von Fachmärkten im Gewerbegebiet Freiham, Landeshauptstadt München zu, wenn
    - die nicht zentrenrelevanten Sortimente des Gartenmarkts auf 4.500 qm Verkaufsfläche begrenzt bleiben,
    - die verkehrlich notwendige Anbindung des Gebiets über die A 99 und die 4-streifigen Haupterschließungen im Zeitpunkt der Realisierung des Projekts in Betrieb ist, sowie der S-Bahnhalt zeitnah realisiert wird,
    - durch eine erneute verkehrliche Prognose, die dem nach Westen hin orientierten größeren Einzugsbereich Rechnung trägt, die daraus erwachsenden verkehrlichen Konsequenzen dargelegt und zur Auflage gemacht werden.
     

Gesamtabstimmung: Mit 16 Stimmen bei 2 Gegenstimmen angenommen.
 

TOP 3c
RO-Verfahren für die Errichtung eines Fachmarktes für Bauen, Heimwerken und Garten in der Stadt Grafing, Lkr. Ebersberg

Der Vorsitzende verweist auf Drucksache 10/03.

Keine Wortmeldungen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in der Stadt Grafing b. München zu. Die nicht innenstadtrelevanten Sortimente des Gartenmarkts müssen dann auf 800 qm Verkaufsfläche reduziert werden, wenn dort auch innenstadtrelevante Sortimente angeboten werden.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
 

TOP 3d
RO-Verfahren für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Langwied, Stadt Ebersberg

Breu berichtet über die Inhalte der Drucksache 11/03 und bittet um Zustimmung.

Keine Wortmeldungen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der beabsichtigten Errichtung eines Bau- und Gartenmarkts in der Stadt Ebersberg, Ortsteil Langwied mit insgesamt 8400 qm Verkaufsflächen zu, wenn die Anbindung im Öffentlichen Personennahverkehr verbessert wird und die geplante Umfahrung von Ebersberg (B 304) möglichst zeitgleich mit dem Bau- und Gartenmarkt realisiert wird.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
 

TOP 3e
RO-Verfahren für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising

Der Vorsitzende verweist auf die Drucksache 12/03.

Riemensberger beantragt, wegen des erweiterten Einzugsgebiets die Flächen im Baumarktsbereich bei der ursprünglichen Antragsfläche von 8.000 m² zu belassen. Der Antrag wird von einem Mitglied des Planungsausschusses übernommen und gestellt.

Abstimmung: Bei 3 Stimmen und 9 Gegenstimmen abgelehnt.

Pointner wendet ein, mit 12 Stimmen gebe es keine Beschlussfähigkeit. Es sei denn, es hätten nicht alle mitgestimmt.

Der Vorsitzende stellt fest, dass noch 16 Stimmberechtigte anwesend seien.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarkts in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising, mit folgenden Maßgaben zu:
    - Die Verkaufsflächen für nicht innenstadtrelevanten Sortimente im Baumarkt müssen von 8000 qm auf 6200 qm reduziert werden, im Gartenmarktbereich auf 2000 qm;  
    - die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente dürfen im Baumarktbereich 350 qm, im Gartenmarktbereich 300 qm nicht überschreiten.

Abstimmung: Mit 15 Stimmen bei 1 Gegenstimme angenommen.


TOP 4Bereicht über die Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden zur landesplanerischen Abstimmung auf andere Weise für die Neuordnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und Planfeststellung

Der Vorsitzende verweist auf die Drucksache 13/03.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 


Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung. 

Vorsitzender:

Ude
Oberbürgermeister

Protokollführerin:

Sandner
Verw. Angestellte 


Niederschrift (PDF)

Anlage (nicht in der Online-Fassung): Vortrag von Dr. Kerkloh

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