Sitzung 09. Dezember 2003

Drucksache Nr. 33/03

48. Verbandsversammlung, 09.12.2003

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  7
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B V Verkehr und Nachrichtenwesen 

Anlagen:

Bericht des Regionsbeauftragten
Ziele, Grundsätze und Begründungen
Karte Regionales Verkehrskonzept (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Gegenstand des Tagesordnungspunkts ist die abschließende Befassung der Verbandsversammlung mit dem Fortschreibungsentwurf der Ziele und Grundsätze des Regionalplankapitels Verkehr und Nachrichtenwesen. Ziel der Fortschreibung ist es, nach der im Jahr 2000 erfolgten großen Fortschreibung des Regionalplans „Siedlung und Freiraum" das Verkehrskapitel im Sinne eines integrierten Gesamtkonzepts neu zu fassen. Dabei sollen vor allem die Mobilitätsinteressen der Bürger und der Wirtschaft sowie eine dauerhaft nachhaltige Entwicklung der Region München unterstützt werden.

Die Inhalte des zur heutigen Sitzung vorliegenden Regionalen Verkehrskonzepts sind intensiv mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands, mit Fachleuten und mit den Planungsträgern abgestimmt worden.

1. Nach einem Expertengespräch hat eine Kommission, die der Planungsausschuss eingesetzt hatte, im Jahr 2001 und 2002 einen ersten Entwurf des Regionalen Verkehrskonzepts erarbeitet und ihn dem Planungsausschuss am 16.07.2002 vorgelegt. Mitglieder der Kommission waren für die LH München Stadtrat Wiehle, Stadträtin Lindner-Schädlich und Stadtbaurätin Prof. Thalgott. Die Landkreise waren durch Landrat Janik und Landrat Pointner vertreten, die Städte und Gemeinden durch 1. Bürgermeister Dr. Braun (Germering) und 1. Bürgermeister Huber (Markt Schwaben).

Der Planungsausschuss beschloss am 05.11.2002 Änderungen am Entwurf und leitete das Beteiligungsverfahren ein, das im Januar 2003 begann. Begleitet wurde das Beteiligungsverfahren von fünf teilregionalen Gesprächsrunden, in denen der Geschäftsführer über die angestrebten Inhalte des Regionalen Verkehrskonzepts informierte – zu diesen Runden waren auch alle Verbandsmitglieder eingeladen. Über 170 eingegangene Stellungnahmen wurden anschließend ausgewertet und soweit möglich in den Fortschreibungsentwurf eingearbeitet.

Am 15.07.2003 hat der Planungsausschuss die entsprechenden Änderungen des Entwurfs beschlossen. Zu einigen geänderten Zielen wurde ein ergänzendes Beteiligungsverfahren der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die vorliegende Fassung wurde am 30.09.2003 vom Planungsausschuss beraten und beschlossen.

2. Mit der heutigen Drucksache liegen vor:

  • Bericht des Regionsbeauftragen (Anlage 1)
  • der Entwurf der Ziele und Grundsätze, die der Planungsausschuss der Verbandsversammlung zur Annahme empfiehlt, sowie die entsprechenden Begründungen (Anlage 2)
  • die Karte Regionales Verkehrskonzept.

3. Bereits während der Kommissionsberatungen hat sich verschiedentlich die Frage nach der Verbindlichkeit von Zielen zum Verkehr und zu einzelnen Projekten vor allem gegenüber dem Bund ergeben.

Nach Beratung und Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen – Abt. Landesentwicklung im Jahr 2002 ist davon auszugehen, dass

  • Ziele zum Verkehr in Regionalplänen dann zulässig sind, wenn das zugrunde liegende fachliche Problem zum einen in ein raumordnerisches Gesamtkonzept eingeordnet werden soll, zum anderen regionale Bedeutsamkeit hat. Dies gilt sowohl für generelle Festlegungen als auch für projektbezogene Ziele;
  • Projektziele sich nicht auf die Fachplanung der Länder beschränken müssen, sondern auch Planungen des Bundes betreffen können, da dieser gemäß § 4 Abs 1 ROG i.V.m. § 5 ROG an die Ziele gebunden ist.

Selbstverständlich steht die Verwirklichung dieser Ziele unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der endgültigen Festlegung in den jeweiligen Haushaltsplänen der betroffenen Projektträger.

4. Der Planungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 15.07. und am 30.09.2003 nahezu alle vorliegenden Ziele und Grundsätze einstimmig beschlossen und der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen.

Kontrovers diskutiert wurde der als Ziel 3.2.2 beschlossene Verzicht auf den Ringschluss der A 99 im Süden von München und eine mögliche Aussage zum Transrapid im Ziel 2.1.4.

Beim Südring hat sich der Planungsausschuss gegen das Abwarten einer Machbarkeitsstudie, die der Freistaat Bayern in Auftrag geben will, entschieden. Das Ziel, eine schnelle ÖPNV-Verbindung, vorzugsweise eine Express-S-Bahn zwischen Münchner Zentrum und Flughafen München zu fordern, enthält keine generelle Absage an den Transrapid, sondern eine Bevorzugung einer Express-S-Bahn.

Der Abschnitt Luftverkehr (5) war in der Anhörung Gegenstand einiger Diskussionen. Die Regierung von Oberbayern hat auch außerhalb des ergänzenden Anhörverfahrens (das die entsprechenden Ziele gar nicht mehr zum Gegenstand hat) dazu Stellung genommen und gefordert, dass der Regionalplan weitere Luftverkehrsanschlüsse für die allgemeine Luftfahrt festlegen müsse. Die entsprechende Festlegung im Ziel 5.2, nach der vorhandene zivil mitbenutzte militärische Flugplätze sowie Sonderflughäfen und Landeplätze nicht aufgestuft oder über den genehmigten Betrieb hinaus erweitert werden sollen, ist jedoch mit dem LEP-Ziel B V 1.6.7, wonach jede Region in der Regel über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die allgemeine Luftfahrt verfügen soll, in Einklang. Die entsprechenden Kapazitäten und Genehmigungen sind in der Region München vorhanden.

Nicht nur der gesamte Text des regionalen Verkehrskonzepts, sondern auch die Synopsen zu den Sitzungsunterlagen am 15.07. und 30.09.2003 des Planungsausschusses (Drucksache Nr. 07/03 und 14/03) sind im Internet unter www.region-muenchen.com eingestellt. Daraus können sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechende Behandlung dieser Stellungnahmen eingesehen werden. Eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte des Verkehrskonzepts enthält der Bericht des Regionsbeauftragten, Seite 2 und 3 (Anlage 1 dieser Drucksache).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 16. Änderung des Regionalplans München, Kapitel B V Verkehr und Nachrichtenwesen sowie die Karte 2 Siedlung und Versorgung – Tekturkarte Regionales Verkehrskonzept – in der beiliegenden Fassung vom 09.12.2003.

  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 16. Änderung des Regionalplans München bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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