183. Sitzung des Planungsausschusses, 17.02.2004
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 1a
Errichtung eines Kölle-Gartencenters in der Gemeinde Unterhaching Gewerbegebiet am Grünwalder Weg
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 16.01.2004
2 Pläne (nicht in der Online-Fassung)
Auszug aus dem Landesentwicklungsprogramm (nicht in der Online-Fassung)
I. VORTRAG
1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Ansiedlung eines Kölle-Gartencenters im Gewerbegebiet Unterhaching am Grünwalder Weg.
Die Fa. Schrobenhauser Vermögens-Treuhand GmbH und Co. Bauträger KG, die Gemeinde Unterhaching und die Fa. Pflanzen Kölle planen dort im Süden von Unterhaching, unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Taufkirchen, ein Gartencenter mit insgesamt 10.138 qm Verkaufsfläche. Davon entfallen abzüglich nicht anrechenbarer Frei- und Kaltflächen auf das Gartenmarkt-Kernsortiment etwa 6258 qm, 1445 qm auf innenstadtrelevante Randsortimente sowie 150 qm auf Lebensmittel.
2. Aus regionalplanerischer Sicht ist das Projekt im Gartenmarkt-Kernsortiment mit den projektierten 6258 qm Verkaufsfläche und im Lebensmittelbereich mit 150 qm Verkaufsfläche positiv zu beurteilen. Jedoch muss die Verkaufsfläche für sonstige innenstadtrelevante Randsortimente von den geplanten 1445 qm auf die zulässigen 200 qm reduziert werden.
a) Grundlage der regionalplanerischen Beurteilung ist das LEP 2003, B II 1.2.1.5 und das Ziel des Regionalplans München B IV Z 2.4.2.4.
Unterhaching ist als Siedlungsschwerpunkt grundsätzlich für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten geeignet. Auch die Lage innerhalb Unterhachings kann als städtebaulich integriert angesehen werden, wobei der dazu notwendige fußläufige Einzugsbereich durch die unmittelbar daneben liegenden Wohngebiete Taufkirchens erfüllt werden. Zusätzliche Verkehrsprobleme von Gewicht löst die Ansiedlung nach einem beiliegenden Verkehrsgutachten nicht aus (vgl. zu diesen Punkten die Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 1 und 2).
b) Die projektierten Flächen im Kernsortiment des Gartenmarkts und im Lebensmittelbereich entsprechen den Vorgaben des LEP und sind demnach mit 6258 qm und 150 qm zulässig (vgl. Berechnung des Regionsbeauftragten, Seite 3 oben und 4 mitte).
c) Anders verhält es sich jedoch bei den innenstadtrelevanten Sortimenten. Sie sind auf 200 qm zu begrenzen.
3. Die Bürgermeister der am RO-Verfahren beteiligten Gemeinden sind zur Planungsausschusssitzung eingeladen. Die im Zeitpunkt der Drucklegung vorliegenden Äußerungen der Gemeinden Haar, Sauerlach, Markt Holzkirchen und Vaterstetten stimmen dem Vorhaben zu bzw. bringen keine Einwände vor.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Gartencenter in Unterhaching am Grünwalder Weg mit 6258 qm Kernsortiment und 150 qm Lebensmittelsortiment zu. Die Flächen für sonstige zentrenrelevante Sortimente sind auf 200 qm zu begrenzen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer