Sitzung 14. Februar 2006

Drucksachen Nr. 4/06 und 5/06

193. Sitzung des Planungsausschusses, 14.02.2006

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
a) Verlagerung und Erweiterung eines OBI-Heimwerkermarktes in der Stadt Erding 

b) Errichtung eines Fachmarktzentrums Gewerbegebiet Erding-West III (Bebauungsplan Nr. 168 III)

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 01.02.2006
Karten (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

1. Im Gewerbegebiet West von Erding werden z.Zt. drei Einzelhandelsgroßprojekte mit sich überschneidenden Sortimenten geplant:

  • Das RO-Verfahren für die Errichtung eines Einkaufszentrums im Gewerbegebiet Erding-West hat der Planungsausschuss am 08.11.2005 behandelt. Die landesplanerische Beurteilung wurde am 30.01.2006 versandt. Es besteht noch kein Baurecht.
  • Das RO-Verfahren für die Verlagerung und Erweiterung eines OBI-Heimwerkermarktes im Gewerbegebiet (TOP 4a der heutigen Sitzung).
  • Das RO-Verfahren für die Errichtung eines Fachmarktzentrums im Gewerbegebiet (TOP 4 b der heutigen Sitzung).

Zwei oder mehrere Einzelhandelsgroßprojekte mit gleichem Sortiment, die zeitgleich beantragt werden, müssen auch in ihrer Summenwirkung mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang stehen. Dabei ist auf den Zeitpunkt des Baurechts abzustellen (Baugenehmigung oder rechtswirksamer Bebauungsplan). Soweit er nicht vorliegt, werden entsprechende Projekte in der Summenwirkung einbezogen (LEP B II 1.2.1.5 Abs. 2 – vgl. Begründung dazu auf Seite 192 des LEP). Nach dem Ziel des Regionalplans B IV Z 2.4.3.4 sollen Einzelhandelsgroßprojekte oder deren Entwicklung unter Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Summen- und Agglomerationseffekte nicht zu landesplanerisch erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Zentren führen.

Aus diesem Grund werden im folgenden die beiden derzeit im RO-Verfahren befindlichen Einkaufszentren gemeinsam geprüft. Dabei wird hinsichtlich der Zulässigkeit von Verkaufsflächen auch das noch im Verfahren befindliche Einkaufszentrum im Gewerbegebiet einbezogen.

Für die jeweiligen Branchen und Sortimente werden für das gesamte Gebiet insgesamt zulässige Verkaufsflächen errechnet. Weder wird eines der drei Projekte priorisiert, noch werden sortimentspezifische Verkaufsflächenkontingente auf die einzelnen Projekte verteilt. Diese Entscheidung liegt bei der Stadt Erding (vgl. ausführlich dazu Seite 2 der Stellungnahme des Regionsbeauftragten).

2. Überblick über die Sortimente und Verkaufsflächen der Projekte.

  • Die Verlagerung und Erweiterung eines OBI-Heimwerkermarktes innerhalb des Gewerbegebiets Erding-West vom Rennweg an die Dachauer Straße/Am Kletthamer Feld soll zu insgesamt 14.750 m² Verkaufsfläche führen (9650 m² Baumarkt, 5100 m² Gartenmarkt). Landesplanerisch zu überprüfen sind davon insgesamt 11.688 m² Verkaufsfläche, von denen auf 10 % innenstadtrelevante Randsortimente angeboten werden sollen.
  • Ein Fachmarktzentrum soll im Gewerbegebiet Erding-West an der Sigwolfstraße Ecke Dachauer Straße im Stadtteil Erding/Klettham realisiert werden. Die Variante A sieht mit Elektrofachmarkt, Farben/Tapeten, Teppichmarkt, Baumarkt, Gartenmarkt, Bürofachmarkt, Matratzenmarkt und Getränkemarkt insgesamt eine Verkaufsfläche von 26.500 m² vor, die Variante B 26.700 m² mit unterschiedlichen Größen der Sortiments-Verkaufsflächen und einem Möbelmarkt statt Bau- und Gartenmarkt. Auf 1500 m² des Bau- und Gartenmarkts (in der Variante A) oder auf 800 m² Verkaufsfläche des Möbelmarkts (Variante B) sollen innenstadtrelevante Randsortimente angeboten werden.
  • Ein Einkaufszentrum im Gewerbegebiet West soll mit einer Gesamtverkehrsfläche von 25.340 m² errichtet werden. Dazu gehören Möbelmarkt, Elektrofachmarkt, Discounter, Getränkemarkt, Teppichmarkt, Tankstelle mit Shop und Kfz-Einzelhandelsbetrieb. Auf 1800 m² Verkaufsfläche des geplanten Möbelmarkts werden innenstadtrelevante Sortimente angeboten. Das Plangebiet ist direkt an die Kreisstraße ED 19 angebunden.

Die gesamte Verkaufsfläche der in Planung befindlichen drei Projekte im Gewerbegebiet Erding-West beträgt 63.500 bzw. 63.700 m². Die sortimentsbezogene Gesamtverkaufsfläche, die sich auf Baumarkt, Gartenmarkt, Möbelmarkt, Teppichmarkt, Elektrofachmarkt, Farben, Tapeten, Bürofachmarkt, Matratzenmarkt, Getränkemarkt, Discounter, Tankstelle mit Shop und Kfz-Einzelhandelsbetrieb verteilt, ist in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten auf Seite 4 aufgelistet.

Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs sind in beiden Varianten in der Größenordnung von 3940 m² projektiert, innenstadtrelevante Sortimente des sonstigen Bedarfs mit 11.500 bzw. 12.200 m² und die nicht innenstadtrelevanten Sortimente mit 47.000 bzw. 48.000 m².

3. Die Beurteilung aus regionalplanerischer Sicht ergibt, dass die projektierten Verkaufsflächen teilweise reduziert werden müssen, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einrichtungen wesentlich beeinträchtigt werden. Prüfungsmaßstab sind die Vorgaben des Regionalplans B IV 2.4 Versorgung Einzelhandel sowie der Abschnitt B II 1.2.1 Handel des Landesentwicklungsprogramms, insbesondere das Ziel B II 1.2.1.5.

a) Das Mittelzentrum Erding ist für Einzelhandelsgroßprojekte nach dem LEP geeignet.

b) Das Plangebiet selbst im Westen der Stadt Erding kann noch als städtebaulich integriert bezeichnet werden, wenn es im südlichen Bereich besser an den ÖPNV angebunden wird (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 5).

c) Der motorisierte Individualverkehr erfordert für die Realisierung dieser Einzelhandelsgroßprojekte verschiedene Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen im Verkehrsnetz im Umfeld der geplanten Einzelhandelsgroßprojekte, wie sie in den Projektunterlagen bereits enthalten sind.

d) Wie oben ausgeführt, werden die einzelnen Projekte nicht einzeln auf ihre Raumverträglichkeit geprüft, sondern in ihrer Summenwirkung.

Unterschieden wird dabei in:

  • Nicht innenstadtrelevanten Sortimente. Maßstab für die zulässige Größe der Verkaufsflächen ist die Kaufkraftabschöpfung im Einzugsbereich des jeweiligen Vorhabens.
  • Innenstadtrelevante Sortimente – Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs, für die der Beurteilungsmaßstab die Kaufkraftabschöpfung im sog. Nahbereich der Stadt Erding ist.
  • Innenstadtrelevante Sortimente des sonstigen Bedarfs, für die Beurteilungsmaßstab die Kaufkraft im Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels von Erding ist.

Für die nicht innenstadtrelevanten Waren gilt demnach:

In den Gutachten zu den Projekten ist der größere Einzugsbereich von 278.700 Einwohnern mit dem gesamten Landkreisgebiet von Erding und Freising als schlüssiges Einzugsgebiet für alle drei Vorhaben anzunehmen.

Innerhalb dieses Projekteinzugsbereichs dürfen höchstens 25 % der jeweiligen sortimentspezifischen Kaufkraft abgeschöpft werden. Die entsprechende Prüfung für die Sortimente führt zu folgenden Ergebnissen und Einschränkungen.

  • Verkaufsflächen für das Baumarkt-Kernsortiment sind max. 9600 m² zulässig (nicht die projektierten 20.470 m²).
  • Im Gartenmarkt-Kernsortiment sind max. 3900 m² Verkaufsfläche zulässig (anstatt der max. 7347 m² projektierten).
  • Im Möbel-Kernsortiment sind max. 18.600 m² Verkaufsfläche zulässig (nicht die geplanten 34.400 m²).
  • Für Teppiche, Farben und Tapeten sind die geplanten 2600 m² Verkaufsfläche zulässig.
  • Auch im Bereich des Autozubehörs sind die 700 m² projektierten Verkaufsflächen zulässig.

Im Bereich der innenstadtrelevanten Sortimente Waren des kurzfristigen täglichen Bedarfs dürfen höchstens 25 % der sortimentspezifischen Kaufkraft im Nahbereich der Stadt Erding abgeschöpft werden. Dieser Nahbereich umfasst 49.600 Einwohner. Danach sind die insgesamt geplanten 3940 m² für Getränkemarkt, Discounter und Tankstelle mit Shop zulässig.

Die innenstadtrelevanten Waren des sonstigen Bedarfs dürfen max. 30 % der sortimentspezifischen Kaufkraft im Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels von Erding abschöpfen. Dieser Verflechtungsbereich umfasst für Erding 84.171 Einwohner.

Dies auf die verschiedenen projektierten Sortimente mit innenstadtrelevanten Waren angewendet, ergibt:

  • Das innenstadtrelevante Baumarktsortiment darf höchstens 980 m² Verkaufsfläche umfassen.
  • Das innenstadtrelevante Gartenmarkt-Randsortiment darf die projektierten 728 m² Verkaufsfläche erreichen.
  • Die 2600 m² Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Möbel-Randsortimente sind ebenfalls landesplanerisch zulässig, genauso wie der Matratzenmarkt mit 700 m² Verkaufsfläche.
  • Die 1500 m² Verkaufsfläche für Bürobedarf liegen weit über dem landesplanerischen zulässigen Wert von 30 % Kaufkraftabschöpfung. Der Markt ist deshalb auf max. 730 m² Verkaufsfläche zu beschränken.
  • Elektrowaren sind auf 1900 m² Verkaufsfläche zulässig (statt der insgesamt projektierten 5600 m²).

Ins einzelne gehende Berechnungen zu all diesen Sortimenten und Kaufkraftabschöpfungsquoten enthält die Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 7 bis 10, auf die verwiesen wird.

Bei den insgesamt im Rahmen der drei Projekte im Gewerbegebiet Erding-West vorgesehenen Sortimenten/Warengruppen könnte eine landes- und regionalplanerisch zulässigen Gesamtverkaufsfläche von bis zu rund 48.000 m² realisiert werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München gibt zu den Raumordnungsverfahren
     
    - Verlagerung und Erweiterung eines OBI-Heimwerkermarktes in der Stadt Erding
    - Errichtung eines Fachmarktzentrums im Gewerbegebiet Erding-West.
     
    unter Berücksichtigung des projektierten Einkaufszentrums im Gewerbegebiet West folgende Stellungnahme ab:
      
    a) Die drei Projekte sind in ihrer Summenwirkung zu betrachten.
     
    b) Die Verkaufsflächen für folgende Sortimente dürfen insgesamt für die drei Projekte höchstens betragen:
     

    Baumarkt-Kernsortiment9600 m²
    Baumarkt-Randsortiment980 m²
    Gartenmarkt-Kernsortiment3900 m²
    Möbelmarkt-Kernsortiment18.600 m²
    Bürofachmarkt730 m²
    Elektrofachmarkt1900 m²

     

    Die übrigen projektierten Verkaufsflächen in den anderen Sortimenten sind zulässig.
     
    c) Die Erschließung des Gewerbegebiets Erding-West muss bei Realisierung der Einzelhandelsgroßprojekte im südlichen Bereich besser an den ÖPNV angebunden werden, im Straßenverkehrsnetz im Umfeld der geplanten Einzelhandelsgroßprojekte sind die in den Unterlagen enthaltenen Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich.

     

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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