der 193. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 09.12.2008
TOP 1
Arbeitsprogramm 2006
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München beauftragt Vorsitzenden und Geschäftsführer, das Arbeitsprogramm 2006 umzusetzen.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 2
Änderung des Regionalplans
Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den den Lärmschutzzonen in der Stadt Fürstenfeldbruck
Auswertung des Anhörverfahrens
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts (Anlage 1) und des Umweltberichts (Anlage 2) in der Fassung dieser Drucksache.
- Der Regionale Planungsverband München beschließt die folgende Änderung der normativen Vorgaben des Regionalplans München, Ausnahmen von den Nutzungskriterien im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck:
„Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München (Zwanzigste Änderung) vom 14. Februar 2006
Auf Grund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521, BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
§ 1
Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region München (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 20. Januar 1987, GVBl S. 27, BayRS 230-1-7-U), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2005, OBABl 2005 (Neunzehnte Änderung), S. 245, werden wie folgt geändert:
Kapitel B II 6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung
Das Ziel B II 6.3.1 Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck wird im Absatz „In der Stadt Fürstenfeldbruck in den Gebieten" um zwei folgende Tirets ergänzt:
- „Puch-Nord (Abrundung der vorhandenen Bebauung im Bereich Langbehnstraße und Lindacherweg Richtung B 2 um ca. 1,8 ha abzüglich der erforderlichen Abstandsfläche zur B 2)
- Puch-Zur Kaisersäule (südliche Abrundung der Bebauung an der Bruckerstraße östlich Einmündung Edignaweg um ca. 1,1 ha)"
§ 2
Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft."
- Die Begründung B II Zu 6.3.1 im Abschnitt „Stadt Fürstenfeldbruck" wird um zwei Tirets ergänzt:
- „Puch-Nord mit ca. 1,8 ha abzüglich der erforderlichen Abstandsfläche zur B 2 (Lage der Wohnbebauung in Zone Ci)
- Puch-Zur Kaisersäule mit ca. 1,1 ha (Lage in Zone Ci)."
Der letzte Absatz von B II Zu 6.3.1 erhält folgende Fassung:
„Die Lage der Gebiete, für die gem. B II 6.3.1 Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen ermöglicht werden sollen, ist in den Karten 2 l, 2 u „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck und in der Karte 2 u „Siedlung und Versorgung", Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – Militärischer Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 1, jeweils i.M. 1:50.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt."
Gemäß Art. 12 Abs. 1 BayLplG wird als gesonderter Bestandteil des Begründungsentwurfs der Umweltbericht angefügt (Anlage 2)
- Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Verbindlicherklärung dieser Änderungsverordnung zu beantragen.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 3
Eckpunkte für das Regionale Einzelhandelskonzept
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Geschäftsführer wird beauftragt, diese Eckpunkte gemeinsam mit den Vorschlägen der Gutachter in den teilregionalen Gesprächsrunden mit den Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands zu erörtern und nach Beratung in der bestehenden Kommission zur Regionalplan-Fortschreibung des Kapitels Wirtschaft dem Planungsausschuss unter Berücksichtigung dieser Gesprächsrunden einen ausformulierten Fortschreibungsentwurf für das Unterkapitel Einzelhandel vorzulegen.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 4
a) Verlagerung und Erweiterung eines OBI-Heimwerkermarktes In der Stadt Erding
b) Errichtung eines Fachmarktzentrums Gewerbegebiet Erding-West III (Bebauungsplan Nr. 168 III)
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Regionale Planungsverband München gibt zu den Raumordnungsverfahren
- Verlagerung und Erweiterung eines OBI-Heimwerkermarktes in der Stadt Erding
- Errichtung eines Fachmarktzentrums im Gewerbegebiet Erding-West.
unter Berücksichtigung des projektierten Einkaufszentrums im Gewerbegebiet West folgende Stellungnahme ab:
a) Die drei Projekte sind in ihrer Summenwirkung zu betrachten.
b) Die neu hinzukommenden Verkaufsflächen für folgende Sortimente dürfen insgesamt für die drei Projekte höchstens betragen:
Baumarkt-Kernsortiment | 9600 m² |
Baumarkt-Randsortiment | 980 m² |
Gartenmarkt-Kernsortiment | 3900 m² |
Möbelmarkt-Kernsortiment | 18.600 m² |
Bürofachmarkt | 730 m² |
Elektrofachmarkt | 1900 m² |
Die übrigen projektierten Verkaufsflächen in den anderen Sortimenten sind zulässig.
c) Die Erschließung des Gewerbegebiets Erding-West muss bei Realisierung der Einzelhandelsgroßprojekte im südlichen Bereich besser an den ÖPNV angebunden werden, im Straßenverkehrsnetz im Umfeld der geplanten Einzelhandelsgroßprojekte sind die in den Unterlagen enthaltenen Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
Zur Tagesordnung