der 197. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 14.11.2006
TOP 1a)
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Planungsausschuss Regionale Planungsverbands München billigt den der Drucksache 22/06 beiliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans: Art. 1 – B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen und Art. 2 mit Änderungen in Kap. V Verkehr- und Nachrichtenwesen sowie in Kap. B II Siedlungswesen, und den als Teil der Begründung beiliegenden Umweltbericht.
G 1.3 ist wie folgt zu ergänzen: „Dies sollte durch den Aufbau einer regionalen Wirtschaftsförderung unterstützt werden."
Z 2.12.7 ist wie folgt zu ergänzen: „Satellitennavigation."
- Der Planungsausschuss beauftragt den Geschäftsführer, das Anhörverfahren zu dieser Regionalplanänderung einzuleiten.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 1b)
S-Bahn-Strecke S 2 Ost Einführung des 10-Minuten-Takts in den Hauptverkehrszeiten zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Regionalen Planungsverband fordert die DB S-Bahn München und die BEG auf, so bald wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um die S-Bahnverkehre auf der S 2 zwischen Markt Schwaben und dem Ostbahnhof, insbesondere in der Hauptverkehrszeit, zu verbessern.
- Er appelliert an den Freistaat Bayern, den 4-gleisigen Ausbau und damit eigenständige S-Bahngleise zwischen Ostbahnhof München und Markt Schwaben zu forcieren.
- Das von den Gemeinden in Auftrag gegebene Gutachten des Büros Vieregg-Rössler wird mit der Bitte um Prüfung an die o. g. Stellen weitergeleitet.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 2
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München Bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
Änderungsgenehmigungsverfahren gem. § 6 LuftVG
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Regionalen Planungsverband München nimmt zum Antrag auf Erweiterung der Änderungsgenehmigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen wie folgt Stellung:
a) Das Sonn- und Feiertagsflugverbot sowie das Nachtflugverbot muss erhalten bleiben.
Abstimmung: einstimmig angenommen
b) Gleichzeitig soll eine jährliche Höchstgrenze an Flugbewegungen von 23.000 festgelegt werden.
Abstimmung: mit 19 : 7 Stimmen angenommen
c) Das höchstzulässige Startgewicht im „Qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr" soll grundsätzlich auf 25 t begrenzt werden. Ein Regionalflugverkehr muss ausgeschlossen werden.
Abstimmung: mit 18 : 8 Stimmen angenommen
d) Der Hubschrauberverkehr muss auf den Werkluftverkehr begrenzt bleiben.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 3
Information über Nachtragshaushalt 2006 sowie Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007/08 des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München
BESCHLUSS:
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 4
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Planungsausschuss beschließt:
„Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München für das Haushaltsjahr 2007
Aufgrund § 19 der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 und Art. 7 Abs. 5 des Bayer. Landesplanungsgesetzes, Art. 41 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der Art. 55 ff der Landkreisordnung erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
- in den Einnahmen und Ausgaben mit 218.600 EUR
und im Vermögenshaushalt
- in den Einnahmen und Ausgaben mit 0 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft."
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 5
Feststellung der Jahresrechnung 2005 gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO5
BESCHLUSS:
- Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Planungsausschuss schließt sich dem Prüfungsergebnis der Rechnungsprüfer des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München an.
Abstimmung: einstimmig angenommen
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