Sitzung 20. Juni 2006

Drucksache Nr. 13/06

51. Verbandsversammlung, 20.6.2006

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  3
Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter
  

   

I. VORTRAG

In der 49. Verbandsversammlung am 15.06.2004 wurden Landrat Pointner als Vorsitzender, 1. Bürgermeister Hager als 1. Stellvertreter und Oberbürgermeister Ude als 2. Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 2 Verbandssatzung (VS) werden der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. In der 51. Verbandsversammlung sind deshalb Neuwahlen durchzuführen. Nach § 12 Abs. 1 VS werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung von mindestens einem Viertel der anwesenden Verbandsräte erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 9 VS).

Maßgebend für den Stimmenwert ist die Einwohnerzahl des jeweiligen Verbandsmitglieds. Dabei erhält jeder Verbandsrat für je angefangene 1000 Einwohner eine Stimme. Für die Wahlen in der Verbandsversammlung am 20.06.2006 sind die Einwohnerzahlen zum 31.12.2003 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 VS).

Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen zu übertragen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung beschließt, für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen zu übertragen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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