Sitzung 19. Februar 2008

Drucksache Nr. 1/08

203. Sitzung des Planungsausschusses, 19.02.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Arbeitsprogramm 2008

Anlagen:

Zeitplan 2008

  

I. VORTRAG

1. Im Mittelpunkt des Verbandsgeschehens 2008 steht die Verbandsversammlung am 10.06.2008. Nach den Kommunalwahlen sollen dort die neuen Vorsitzenden gewählt und die Mitglieder des Planungsausschusses benannt werden. Für die inhaltliche Arbeit stehen eine Reihe von Regionalplanänderungen an (siehe unten 2.).

Anzumerken ist zur Beteiligung der Geschäftsstelle bei Bauleitplanungen, dass von den insgesamt 474 begutachteten Plänen lediglich 3 mit den Zielen des Regionalplans München nicht übereinstimmten. Ein sehr erfreuliches Ergebnis – zeigt es doch, dass die kommunale Bauleitplanung in der Region den Zielvorgaben des Regionalen Planungsverbands München entspricht.

2. Im Jahr 2008 stehen verschiedene Regionalplanänderungen und Vorarbeiten dazu an. Vor allem sind sie durch die Anpassung des Regionalplans München an das LEP und durch die Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzepts für die Region München (LEK) veranlasst:

  • Kapitel A II Zentrale Orte. Hier sollen lediglich vorliegende Anträge aufgegriffen und überprüft werden. Das Kapitel insgesamt wird nicht umfassend fortgeschrieben.
     
  • Kapitel A III Demographie. Dieses Kapitel wird unter Berücksichtigung von Ergebnissen einer Arbeitsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der Akademie für Raumforschung und Landesplanung u.a. zur Region München erarbeitet (Leiter dieser Arbeitsgruppe ist Geschäftsführer Breu).
     
  • Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen. Das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) ist fertiggestellt. Vorgesehen ist, dass der Regionsbeauftragte bis zur nächsten Planungsausschusssitzung am 24.06.2008 ein Eckpunktepapier für die Umsetzung des LEK in den Regionalplan erarbeitet. In dieser Planungsausschusssitzung soll über das weitere Vorgehen (Kommission) beraten und beschlossen werden.
     
  • Kapitel B II Siedlung und Versorgung incl. Verkehr. Das Unterkapitel 6 ist an die Festlegungen des LEP anzupassen und ggf. das neue Fluglärmgesetz zu berücksichtigen.
     
  • Kapitel B III Freizeit und Erholung. In Teil 5 „Festlegung und Entwicklung von Erholungsgebieten" ist die damalige Fortschreibung zurückgestellt worden.
     
  • Kapitel B IV 2.5 Versorgung – Einzelhandel. Dazu besteht Fortschreibungsbedarf erst 2009, wenn das Gutachten zur Überprüfung der entsprechenden detaillierten Festlegungen im LEP vorliegt.   
     
  • Kapitel B V Verkehr und Nachrichtenwesen. Dieses Kapitel ist seit 01.01.2007 in Kraft. Es besteht kein grundsätzlicher Fortschreibungsbedarf. Einige konkrete Anträge sollen aufgegriffen werden. Zu den zurückgestellten Zielen zum Luftverkehr empfiehlt es sich abzuwarten, bis über verschiedene Anträge von Gemeinden zur Überprüfung der Festlegungen im LEP entschieden ist. Dem Vernehmen nach sind diese Normenkontrollanträge bereits gestellt.  
     
  • Kapitel B VI Bildung, Kultur, Soziales. Dieses Kapitel soll nach wie vor zurückgestellt bleiben.

Vorgesehen ist eine umfangreiche Ergänzungslieferung zu den zwischenzeitlich erfolgten Regionalplanänderungen in Papierform. Im Internet ist unter www.region-muenchen.com neben anderen Angaben zum Regionalen Planungsverband, zur Region, zum Verkehr der gesamte Regionalplan incl. zusammengefasster Karten zu finden. Auch Sitzungstermine, Vorlagen, Protokolle ect. sind dort für Jedermann einsehbar. Seit kurzem enthält dieser Internetauftritt auch eine Fassung der Regionalplankarte als Druckversion.

3. Die Kommission zur Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorranggebiete für Hochwasserschutz soll sich, ggf. in neuformierter personeller Besetzung, unmittelbar nach dem Planungsausschuss am 24.06.2008 über das weitere Vorgehen verständigen. Durch die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes zum 01.01.2008 hat sich eine veränderte Sach- und Rechtslage ergeben, insbesondere zu den Konkurrenzen der Festlegung entsprechender Schutzgebiete nach dem Bayerischen Wassergesetz einerseits, von Vorranggebieten im Regionalplan andererseits. Dazu wird im Planungsausschuss am 24.06.2008 gesondert informiert.

4. Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern unter Vorsitz von LR Braun, Weilheim, wird auch dieses Jahr im Wirtschaftsministerium und im Landtag über die Arbeit der bayerischen Planungsverbände informieren und für unsere Sache werben. Auch hier finden die Wahlen zum Vorsitz nach der Kommunalwahl, und nachdem die Verbandsvorsitzenden der Regionalen Planungsverbände gewählt wurden, statt.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss beauftragt den Vorsitzenden und den Geschäftsführer, das Arbeitsprogramm 2008 umzusetzen. 

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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