Verbandsversammlung 14. Juni 2018

Beschlüsse

der 63. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 14.06.2018

TOP 2
Gesamtfortschreibung des Regionalplans München

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die „Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans München (Gesamtfortschreibung) Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470), erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

„Achte Verordnung zur Änderung des
Regionalplans München
(Gesamtfortschreibung)

Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470), erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

§ 1
Festlegungen im Regionalplan München

Die Festlegungen (Ziele - Z und Grundsätze – G) im Regionalplan München sind in den Anlagen 1 und 3/1 bis 3/13, die Bestandteil dieser Verordnung sind, enthalten.

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Festlegungen des Regionalplans München in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 03.12.2013 (in Kraft seit 1.11.2014 – Oberbayerisches Amtsblatt vom 17.10.2014, S. 175) außer Kraft.“

  1. Der Regionale Planungsverband beschließt den Umweltbericht, auch als Grundlage der Umwelterklärung (Anlage 2).
      
  2. Der Vorsitzende wird beauftragt, für die Festlegungen der Gesamtfortschreibung die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberbayern zu beantragen. Er ist ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Entwurf vorzunehmen.
     

TOP 3
Änderung der Verbandssatzung und Geschäftsordnung - Regionaler Planungsbeirat

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
      
  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt folgende Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbands vom 18.06.2013, in Kraft seit 05.10.2013:

㤠1

§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird neu gefasst und lautet: „Die höchstens 30 Organisationen, die jeweils ein Mitglied in den Planungsbeirat entsenden, werden vom Planungsausschuss für die Dauer von sechs Jahren benannt. Die entsandten Planungsbeiräte beraten den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben nach § 3. Die Geschäftsordnung des Regionalen Planungsverbandes enthält in § 8 eine Liste der Organisationen, die jeweils einen Vertreter in den Regionalen Planungsbeirat entsenden.“

b) Absatz 2 entfällt.

c) Absätze 3, 4 und 5 bleiben unverändert und tragen die Bezeichnung Absätze 2, 3 und 4.

§ 2

Diese Änderung der Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“ 

TOP 4
Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes München hat
  
   als Vorsitzenden: Ersten Bürgermeister Stefan Schelle
   als 1. stellv. Vorsitzenden: Oberbürgermeister Dieter Reiter
   als 2. stellv. Vorsitzenden: Landrat Karl Roth

gewählt. Das Wahlergebnis war einstimmig.

Vollständige Niederschrift

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