der 63. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 14.06.2018
TOP 2
Gesamtfortschreibung des Regionalplans München
BESCHLUSS:
„Achte Verordnung zur Änderung des
Regionalplans München
(Gesamtfortschreibung)
Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470), erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
§ 1
Festlegungen im Regionalplan München
Die Festlegungen (Ziele - Z und Grundsätze – G) im Regionalplan München sind in den Anlagen 1 und 3/1 bis 3/13, die Bestandteil dieser Verordnung sind, enthalten.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Festlegungen des Regionalplans München in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 03.12.2013 (in Kraft seit 1.11.2014 – Oberbayerisches Amtsblatt vom 17.10.2014, S. 175) außer Kraft.“
TOP 3
Änderung der Verbandssatzung und Geschäftsordnung - Regionaler Planungsbeirat
„§ 1
§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird neu gefasst und lautet: „Die höchstens 30 Organisationen, die jeweils ein Mitglied in den Planungsbeirat entsenden, werden vom Planungsausschuss für die Dauer von sechs Jahren benannt. Die entsandten Planungsbeiräte beraten den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben nach § 3. Die Geschäftsordnung des Regionalen Planungsverbandes enthält in § 8 eine Liste der Organisationen, die jeweils einen Vertreter in den Regionalen Planungsbeirat entsenden.“
b) Absatz 2 entfällt.
c) Absätze 3, 4 und 5 bleiben unverändert und tragen die Bezeichnung Absätze 2, 3 und 4.
§ 2
Diese Änderung der Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“
TOP 4
Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes München hat
als Vorsitzenden: Ersten Bürgermeister Stefan Schelle
als 1. stellv. Vorsitzenden: Oberbürgermeister Dieter Reiter
als 2. stellv. Vorsitzenden: Landrat Karl Roth
gewählt. Das Wahlergebnis war einstimmig.