Sitzung am 16. Juni 2020

Drucksache 4/20

65. Verbandsversammlung am 16.06.2020

V O R L A G E
des Planungsausschusses an die Verbandsversammlung


TOP 2
Bestellung der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer Vertreter


I. VORTRAG

1. Mit Ablauf der kommunalen Wahlperiode zum 30.04.2020 sind die Mitglieder des Planungsausschusses neu zu bestellen. Gem. § 10 Abs. 2 der Satzung des Regionalen Planungsverbands München (RPV) werden die Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden durch die von den kreisangehörigen Gemeinden entsandten Verbandsräte bestellt. Dies gilt entsprechend für die Vertreter der Landeshauptstadt München und der Landkreise.

Der Planungsausschuss setzt sich aus insgesamt 31 Personen zusammen: dem Verbandsvorsitzenden sowie insgesamt 30 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, der Landeshauptstadt München und der Landkreise entsprechend den Stimmenanteilen dieser Gruppen in der Verbandsversammlung. Daraus ergibt sich für die Region München folgende Sitzverteilung: Landeshauptstadt München 12; Landkreise 9; kreisangehörige Gemeinden 9.

Bei der Sitzverteilung innerhalb der drei Gruppen sollen die Teilräume der Region jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 2 Satz 3 der Verbandssatzung).

Für jedes Mitglied des Planungsausschusses sind zwei Stellvertreter zu bestellen. Wenn der Verbandsvorsitzende zugleich zum Mitglied des Planungsausschusses bestellt wird, so vertritt ihn während der Dauer dieses Amts im Planungsausschuss sein Stellvertreter.

2. Die Bestellung der Vertreter der drei Gruppen ist keine Wahl, die notwendigerweise in der Verbandsversammlung erfolgen müsste. Vielmehr entscheiden die Verbandsräte der drei Gruppen selbständig, wie sie diese Bestellung regeln.

Dabei hat sich in der Region München folgendes Verfahren etabliert. Die Verbandsräte der Landkreise (in der Regel die Landräte) bestellen ihre insgesamt neun Vertreter für den Planungsausschuss. Die Landeshauptstadt München entscheidet im Stadtrat über ihre Vertreter im Planungsausschuss. Die Verbandsräte der kreisangehörigen Gemeinden bestellen landkreisweise ebenfalls ihre neun Vertreter für den Planungs-
ausschuss. Durch dieses Verfahren bei den kreisangehörigen Gemeinden und den Landkreisen ist auch sichergestellt, dass die Teilräume der Region entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt werden. Bisher war der neunte Sitz für die Landkreise und der neunte Sitz für die kreisangehörigen Gemeinden durch Vertreter aus dem Landkreis München, der mit 350.000 Einwohnern bei weitem der einwohnerstärkste Landkreis der Region ist, besetzt.

3. Soweit in der Verbandsversammlung am 16.06.2020 noch nicht alle Benennungen vorliegen, wird die Geschäftsstelle alle Mitglieder des RPV über die endgültige Zusammensetzung des Planungsausschusses zeitnah informieren.
 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.


i.A.
Breu
Geschäftsführer

 

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