277. Sitzung des Planungsausschusses am 21.07.2026
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsauschuss
TOP 6 Bericht über die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
I. VORTRAG
Das geänderte Bayerische Landesplanungsgesetz ist als § 7 des Vierten Modernisierungsgesetz Bayern am 1. April 2026 in Kraft getreten. Der Planungsausschuss wurde am 14.10.2025 über die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes im Gesetzgebungsverfahren informiert.
https://www.region-muenchen.com/aktuelles/sitzungen/2025/274pa-14okt25-top/ds25-9-274pa-14okt
Der Geschäftsführer wurde im Verfahren als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als Sachverständiger gehört.
Der RPV hatte dort u.a. gefordert, die im Gesetzesentwurf auf vier Wochen festgelegte Beteiligungsfrist bei Regionalplanfortschreibungen zu verlängern. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt und hat die Frist nun auf sechs Wochen festgelegt. Vorher beinhaltete das Gesetz eine Mindestfrist von vier Wochen.
Das geänderte Gesetz führt dazu, dass das Bayerische Landesplanungsgesetz nun wieder ein Vollgesetz ist (Art. 32). Die Raumordnung gehört nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 Grundgesetz zur konkurrierenden Gesetzgebung mit einer Abweichungsbefugnis der Länder (Art. 72 Abs. 3 Nr. 4 GG).
Für die Regionalen Planungsverbände wesentliche Änderungen sind zudem:
Die Neuregelungen zur Abwicklung von Regionalplanfortschreibungen greifen für Verfahren, für die vor dem 1. April 2026 noch kein Beteiligungsverfahren eingeleitet worden ist.
Mit den Gesetzesänderungen, die zur Vereinfachung und Beschleunigung der Landes- und Regionalplanung beitragen sollen, wird an der kommunal verfassten Regionalplanung grundsätzlich festgehalten.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
i.A.
Wißmann
Geschäftsführer
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