der 167. Sitzung des Planungsausschusses und
gleichzeitig 143. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 25.07.2000
Beratungsgegenstände:
Vorsitz | 1. Bürgermeister Aidelsburger |
Planungsausschuss | Stadtrat Brannekämper/LH München |
Planungsbeirat | Andritzky/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke Blaschek/Landessportverband Fischer/Landesverband Bayer. Einzelhandel Dr. Obermeier/IHK Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat Schneider/Arbeitgeberverbände Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Walch/IHK Wimbauer/Handwerkskammer |
Regierung von Oberbayern | Ltd. RD Sahm ORR Kufeld RDin Ottmann RD Motyl |
Geschäftsstelle | Geschäftsführer Breu |
Sitzungsdauer | 14:10 Uhr bis 15:00 Uhr |
Der neugewählte Vorsitzende, 1. Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und dankt Landrat Pointner, dass er den Sitzungssaal zur Verfügung gestellt hat.
TOP 1
Fortschreibung Regionalplan München
Abschließende Beschlussfassung
Kap. B XII 2.5 Fluglärm
Fortschreibung 1/99
Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung
für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck Ausnahmen von den Nutzungskriterien für die Gemeinden Maisach und Olching
Breu verweist auf die Drucksache Nr. 14/00 und verliest den Beschlussvorschlag.
Keine Wortmeldungen.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 2
Fortschreibung des Regionalplans Kap. B IV G
Gewerbliche Wirtschaft
4 Versorgung – Einzelhandel
Fortschreibung 1/98
Breu erläutert die Drucksache Nr. 15/00 sowie die Anlagen dazu.
Die Gemeinde Olching beanstandete vor wenigen Tagen, dass sie in der Auswertung nicht richtig wiedergegeben wurde. Breu bittet um stillschweigende Zustimmung, dass diese Angelegenheit im Sinne der Gemeinde Olching geklärt wird; keine Einwände dazu erkennbar.
Breu verliest den Beschlussvorschlag.
Aidelsburger greift die von Breu angesprochene mangelhafte Datengrundlage in der Region für den Bereich Einzelhandel auf, wozu die LH München zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages folgenden Änderungsantrag stellt:
„Der Geschäftsführer wird beauftragt, die Möglichkeiten
zu überprüfen und dem Planungsausschuss entsprechende Vorschläge zu unterbreiten."
Aidelsburger teilt den Beschlussvorschlag. Während Ziff. 1 und 2 an die Verbandsversammlung zur Beschlussfassung weitergegeben werden, sei mit Ziff. 3 beabsichtigt, umgehend Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlagen einzuleiten, was der PA beschließen könne.
Aidelsburger und Breu formulieren ihrerseits einen allgemeiner gefassten Änderungsantrag zur Ziffer 3, der die Notwendigkeit der Datenerhebung insgesamt betont und den Zweck des Änderungsantrages der LH mit einbezieht:
„Der Geschäftsführer wird beauftragt, die Möglichkeiten
zu prüfen und dem Planungsausschuss entsprechende Vorschläge zu unterbreiten."
Mit der Ergänzung von Janik zum Änderungsantrag: .... zu prüfen, dem Planungsausschuss zu berichten und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten ist der Vorsitzende einverstanden.
Keine Einwände zum Änderungsantrag.
Janik stimmt Z 4.3.4 im Prinzip zu, hält aber die Formulierung „nachteilige Auswirkungen" für zu allgemein, da es keinen Einzelhandelsstandort geben werde, der nicht zu nachteiligen Auswirkungen führt. Aus der Begründung sei zwar ersichtlich, dass „nachteilig" eine gewisse Einschränkung erfahre, Janik gehe es aber darum, bereits im Zieltext klarzustellen, dass nicht jede nachteilige Auswirkung gemeint sei.
Ergänzungsantrag von Janik zu Z 4.3.4: Einzelhandelsgroßprojekte sollen .... nicht zu landesplanerisch erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Zentren führen.
Keine Einwände zum Ergänzungsantrag.
Keine weiteren Wortmeldungen, was der Vorsitzende auf die gute Umsetzung der „Freisinger Beschlüsse" durch die Kommission und die Zuarbeit von Herrn Motyl zurückführt. Er bedankt sich ausdrücklich dafür.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 3
Beteiligung des Regionalen Planungsverbands München an der Bauleitplanung
Änderung des Flächennutzungsplanes München Hauptbahnhof-Laim-Pasing
Breu erläutert die Drucksache Nr. 16/00 und verliest den Beschlussvorschlag. Er verweist auch auf die Broschüre der LH, die mit den Sitzungsunterlagen versandt wurde sowie auf drei weitere Broschüren, die zur Mitnahme aufliegen.
Frey bereitet der prognostizierte Einwohnerzuwachs von 15.000 etwas Unbehagen und er fragt, auf welche Erkenntnisse diese Zahl zurückzuführen sei.
Reiß-Schmidt erläutert ausführlich die Zahlen, um Missverständnisse auszuräumen, zumal sich die Planungen für Wohnen und Gewerbe über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren erstreckten.
Aus Wohnungsmarktanalysen sei bekannt, dass bereits jetzt und auch in absehbarer Zukunft pro Einwohner ein durchschnittlicher Wohnflächenmehrkonsum von ca. 0, 3 bis 0,5 m²/Jahr zu erwarten sei. Dies hänge mit der Zunahme von Ein- oder Zweipersonenhaushalten in der LH zusammen und mit der gleichzeitigen gewissen Wohlstandentwicklung, die zu mehr Wohnflächenkonsum führe. Bereits heute liege die durchschnittliche Wohnfläche in der Region mit 40 m², teilweise über 40 m²/EW – bei steigender Tendenz – deutlich über der LH mit 38 m²/EW. Insofern müsse die LH, um allein bei annähernd stagnierender Bevölkerungszahl einen halbwegs ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu gewährleisten, jedes Jahr mindestens 5.000/6.000 Wohnungen erstellen, wobei nicht die Einwohnerzahl, sondern die Zahl der Haushalte entscheidend sei. Mit eingeschlossen seien dabei zudem die ca. 1.000/1.200 Wohnungen, die durch Abbruch verloren gingen. So gesehen, sei das, was auf den zentralen Bahnflächen über 15 Jahre verteilt gebaut werden wird, nicht einmal das notwendige Zweijahreskontingent. Natürlich gebe es weitere Baugebiete, so dass insgesamt jedes Jahr 5.000 Wohnungen entstünden, aus der Sicht der LH also eine undramatische Größenordnung, wenn man die Hintergründe berücksichtigt.
Ähnlich verhalte es sich bei den Arbeitsplätzen. Die LH habe in den vergangenen Jahren im Unterschied zur Region erheblich an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verloren. Der Leerstand an Büroflächen liege bei unter 1,5 %, also unterhalb der Fluktuationsreserve. Prognosen besagten, dass in der LH in den nächsten 5 Jahren allein für den Beschäftigtenzuwachs als Ausgleich für den Rückgang der letzten Jahre 718.200 m² Bürofläche benötigt werden. Im Bereich der zentralen Bahnflächen entstehen also ca. 98 % dieser prognostizierten Rate, allerdings für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren. Insofern also auch eine undramatische Größe, die nicht auf Zuwachs ausgelegt ist, sondern darauf, die in den letzten Jahren zu beobachtenden Abgänge an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen in der LH nicht weiter sinken zu lassen, bei teilweise zweistelligen Zuwachsraten in einigen Landkreisen, Städten und Gemeinden des Umlandes.zum Inhaltsverzeichnis
Aidelsburger erinnert daran, dass der PA die LH vor wenigen Jahren aufgefordert habe, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen. Auf den ersten Blick überrasche nun die Größenordnung.
Thalhammer stellt fest, dass aus dem Erläuterungsbericht ein Überhang an Arbeitsplätzen gegenüber der Wohnbebauung ersichtlich sei, die Ausführungen von Reiß-Schmidt verstärkten dies noch. Auf dieses wesentliche Defizit an Wohnraum habe er in seiner Stellungnahme zum FNP hingewiesen, vermisse aber eine Reaktion der LH dazu.
Zeitler stimmt dem Vorhaben der LH zu, wieder Flächen zu planen und auszuweisen. Er möchte die Ziff. 2 des Beschlussvorschlages präzisiert haben, denn die Forderung nach vollständigem Ausgleich für die Eingriffe in Grünbereiche beziehe sich ebenso dringend auf den Verkehr sowie auf die weiteren Punkte der DS 16/00 unter Ziff. 4.
Der Vorsitzende formuliert folgende Änderung der Ziff. 2 des Beschlussvorschlags:
„Der Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hauptbahnhof-Laim-Pasing der Landeshauptstadt München. Auf die Ziffer 4 der Drucksache Nr. 16/00 wird besonders hingewiesen."
Kein Einwände.
Um Missverständnisse auszuschließen, betont Reiß-Schmidt, dass die verkehrliche Erschließung und die notwendigen Abhängigkeiten selbstverständlich Thema in internen Diskussionen, in den Bezirksausschüssen und vor allem im Stadtrat seien. Er weist auf die ausliegende Broschüre mit dem vollständigen Text des Verkehrsgutachtens hin.
Die LH gehe davon aus, dass diese Planung nicht wachstumsorientiert, sondern eine aus dem Eigenbedarf der LH begründete Planung ist, die hinsichtlich der Wohnungen natürlich auch zusammen mit vielen anderen Planbereichen zu sehen sei, in denen dann überwiegend Wohnungen erstellt würden. Außerdem sei kein anderer Bereich in der Region so gut durch den ÖPNV erschlossen, an jeder anderen Stelle wäre die Auswirkung auf den Verkehr größer. Während das Fachgutachten von 32.000 Kfz-Verkehrserzeugungen durch diese Maßnahme ausgehe, passierten bereits jetzt täglich 900.000 Fahrzeuge die Stadtgrenze hin und zurück.
Die LH sehe keine negativen Auswirkungen für die Region und Umlandgemeinden, trotzdem werde das Verkehrsthema in der weiteren Planung und letztlich auch in der verbindlichen Bauleitplanung die nötige Sorgfalt in der Abwägung erfahren. Deshalb habe er keine Bedenken der Neuformulierung des Beschlussvorschlages zuzustimmen.
Keine weiteren Wortmeldungen.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 4
Region München ist Region der Zukunft
Auszeichnung der Region auf der URBAN 21 und weiteres Vorgehen
Breu trägt die Drucksache Nr. 17/00 vor und verliest den Beschlussvorschlag.
Keine Wortmeldungen.
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 5
Verschiedenes
Keine Meldungen
Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.
Vorsitzender:
Aidelsburger
1. Bürgermeister
Protokollführer:
Christ
Verw. Angest.