Sitzung 25. Juli 2000

Drucksache Nr. 15/2000

167. Sitzung des Planungsausschusses, 25.07.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Fortschreibung Regionalplan München
Kap. B IV Gewerbliche Wirtschaft 4 Versorgung – Einzelhandel
Fortschreibung 1/98 

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Auswertungsbericht
Teil 1: Allgemeines
Teil 2: Ziele und Grundsätze mit Begründung
Teil 3: Synopse
„Freisinger Beschlüsse" vom 23.06.1998

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der PA auf seiner Sitzung am 20.07.1999 mit dieser Fortschreibung beschäftigt, Ziele und Grundsätze beschlossen und in die Anhörung gegeben (vgl. Drucksache Nr. 14/99 und Niederschrift zu dieser Sitzung).

Bereits auf der Sitzung am 23.06.1998 in Freising hatte er ein Handlungsprogramm beschlossen, um die Entwicklung der Einzelhandelsgroßprojekte in der Region in struktur- und raumverträglichen Dimensionen zu halten („Freisinger Beschlüsse"). Gleichzeitig wurde die Fortschreibung des Kapitels Gewerbliche Wirtschaft Einzelhandel vom Siedlungs- und Freiraumkonzept abgetrennt.

Zur Fortschreibung wurde eine Kommission eingesetzt. Die Kommissionsmitglieder (Landrat Vollhardt, Landrat Karmasin, 1. Bürgermeister Bauernfeind, 1. Bürgermeister Zeitler, Landrat Frey, Landrat Christmann, Landrat Pointner, stv. Landrat Loy, Lkrs. LL, Stadtbaurätin Thalgott, Ltd. Verwaltungsdirektor Dr. Wunderlich, Stadtrat Zöller, Stadträtin Lindner-Schädlich) haben gemeinsam mit dem Geschäftsführer und der Regierung von Oberbayern in vier Sitzungen die vorliegenden Ziele und Grundsätze erarbeitet.

2. Der PA hat in seiner 162. Sitzung am 20.07.1999 diese Ziele und Grundsätze beschlossen und in die Anhörung gegeben. Das Ergebnis der Anhörung ist ausführlich im Auswertungsbericht Teil 1 – Allgemeines des Regionsbeauftragten zusammengefasst. Insgesamt sind 169 Einwendungen registriert worden. Größere Änderungen am Entwurf waren nicht veranlasst. Leitender Gedanke der Auswertung war, den von der Kommission einvernehmlich erarbeiteten Text in Zielen und Grundsätzen so weit als möglich zu erhalten. Die wenigen Änderungen an Ziel- und Grundsatzformulierungen dienen dem besseren Verständnis und der leichteren Lesbarkeit einzelner Passagen (insbesondere zu G 4.1.1 mit der Definition von „städtebaulich integrierten Lagen"). Umfangreichere Änderungen ergeben sich aufgrund der Rückmeldungen des Anhörverfahrens in der Begründung.

3. Im Ihnen vorliegenden Auswertungsbericht sind nach dem Teil 1 – Allgemeines, auf den schon hingewiesen wurde, in Teil 2 die Ziele und Grundsätze in der Fassung für die heutige Sitzung mit Begründung abgedruckt. Die gegenüber der vom PA am 20.07.1999 beschlossenen Fassung geänderten Formulierungen sind unterstrichen (neu) oder durchgestrichen (entfallen).

In Teil 3 des Auswertungsberichts – der Synopse – sind alle wichtigen Äußerungen zum Entwurf, geordnet nach Zielen und Grundsätzen, zusammengefasst, kommentiert, und ist das jeweilige Ergebnis der Auswertung dokumentiert. Die Geschäftsstelle macht sich die Schlussfolgerungen des Regionsbeauftragten ausdrücklich zu eigen. Anfangs dieses Auswertungsteils befindet sich (wie schon beim Siedlungs- und Freiraumkonzept) ein Seitenindex, aus dem Sie Ihre Stellungnahme einschl. des Kommentars leicht finden können.

4. Der vorliegende Entwurf des Einzelhandelskonzepts kann die Basis für eine zukunftsgerichtete Entwicklung der Versorgungsstrukturen in der Region bilden. Ausgehend von den „Freisinger Beschlüssen" ist es in der Kommissionsarbeit und Anhörung gelungen, ein von breiter Zustimmung der Mitglieder getragenes Konzept vorzulegen.

Seine wesentlichen Grundpfeiler sind:

  • Verfolgung einer dezentralen Versorgungsstruktur und damit Vermeidung einer zu starken Konzentration in Teilräumen,
  • Vorrang der Innenentwicklung vor der Ausweisung peripherer Flächen,
  • zentrenrelevantes Angebot in integrierten, d.h. städtebaulich eingebundenen Lagen,
  • höherer Stellenwert der verkehrlichen Auswirkungen,
  • attraktive ÖPNV-Anbindung für zentrenrelevantes Angebot, möglichst auch für Fachmärkte,
  • Einschränkung der zentrenrelevanten Angebote in nichtintegrierten Lagen in Relation zu einer möglichen Gefährdung von Ortszentren,
  • hohe Anforderungen an die Raumverträglichkeit von neuartigen Betriebsformen wie FOC und Mega-Einrichtungen, insbesondere in der Kombination von Einkaufs- und Freizeitparks.

5. In einigen Rückmeldungen wurde bemängelt, und während der Arbeit an diesem Kapitel wurde öfters deutlich, dass in der Region München keine gute Datengrundlage für den Bereich des Einzelhandels existiert. Die LH München und der Landesverband des bayer. Einzelhandels beantragen bzw. regen eine regionsweite Analyse mit dem Ziel an, ein regionales Einzelhandelskonzept zu erarbeiten. Der Einzelhandelsbericht der damaligen Regionalplanungsstelle bei der ROB vom April 1998 ist nicht mehr aktuell.

Deshalb erscheint es zweckmäßig, diese Anregungen zu berücksichtigen, indem Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenlage geprüft werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss der Region München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts – Teil 2 zu den Zielen und Grundsätzen des Kapitels B IV Gewerbliche Wirtschaft Versorgung – Einzelhandel in der beiliegenden Fassung. Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Ziele und Grundsätze samt Begründung in dieser Fassung zu beschließen.

  3. Der Geschäftsführer wird beauftragt, Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenlage zu prüfen mit dem Ziel, einen entsprechenden Bericht oder ein entsprechendes Gutachten anfertigen zu lassen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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