Sitzung 25. Juli 2000

Drucksache Nr. 16/2000

167. Sitzung des Planungsausschusses, 25.07.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Änderung des Flächennutzungsplans München Hauptbahnhof-Laim-Pasing 

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Broschüre der LH München „Hauptbahnhof-Laim-Pasing"

  

I. VORTRAG

Neben den Gemeinden und Landkreisen beteiligt die LH München den Regionalen Planungsverband München am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der zentralen Bahnflächen München Hauptbahnhof-Laim-Pasing mit integriertem Landschaftsplan. Der Planungsausschuss hat sich in seiner 157. Sitzung am 27.10.1998 darauf verständigt, die Äußerung des Regionalen Planungsverbands aufgrund der Bedeutung dieser Planung für die ganze Region nicht geschäftsstellenmäßig abzugeben, sondern vom Planungsausschuss beschließen zu lassen.

1. Im Ergebnis kann dem Vorhaben aus regionalplanerischer Sicht nur unter Bedingungen zugestimmt werden.

2. Die überplanten Flächen haben eine Größe von insgesamt ca. 180 ha. Dieses Potential wird einer städtebaulichen Entwicklung deshalb zugänglich, weil Bahn, Post und private Grundeigentümer infolge der Aufgabe von Infrastruktur im Bereich Hauptbahnhof-Laim-Pasing Flächen für Wohnen, Gewerbe und Grünflächen verfügbar machen. Die Broschüre zur Änderung des Flächennutzungsplans – Zentrale Bahnflächen München – liegt Ihnen vor.

Die Änderungen im Flächennutzungsplan reichen im einzelnen vom Containerbahnhof über die Mercedesflächen, Postflächen am Birketweg, Nymphenburg Süd/Laim, Paul-Gerhard-Allee bis Pasing-Bahnhof. Ausgenommen von der derzeitigen Änderung ist der Bereich Paul-Gerhard-Allee, da hier vertiefende Planungsüberlegungen notwendig werden. Der Realisierungszeitraum für die Bebauung und Nutzung dürfte 10-15 Jahre umfassen. Wohnbauflächen, Versorgungsflächen und gewerbliche Flächen wechseln sich im Verlauf dieses Planungszuges ab. Ziel der gesamten Planung ist es, möglichst durchgängige Grünstrukturen zu erreichen, die mit der jeweiligen internen Quartiersgliederung verbunden sind.

3. Die Realisierung der Flächennutzungsplanänderung wird folgende Auswirkungen haben:

  • neue Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung
  • Belastung durch Verkehr und Gewerbe sowie Entlastung durch Gewerbeverlagerung
  • Verbesserung des Grünflächenangebots/neue Grünverbindungen
  • neue öffentliche Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen
  • Verbesserung des Wohnumfeldes im Bereich der zentralen Bahnflächen.

Kern- und Mischgebietsnutzung werden vorzugsweise entlang der verbleibenden Bahnstrecken zur Abschirmung der Wohngebiete ausgewiesen. Dichtere Bebauung ist um die S-Bahnhaltepunkte vorgesehen.

Als übergeordnete Verkehrserschließung ist geplant:

  • Nordumgehung Pasing, die vom Knoten Knie abgeht
  • Verlängerung der U-Bahn nach Pasing
  • Trambahn Westtangente in Nymphenburg – Süd/Laim

Flankierende Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr sollen sein:

  • Taktverdichtung der S-Bahn-Stammstrecke
  • Neue S-Bahnhaltepunkte Berduxstraße, Friedenheimer Brücke
  • Südring
  • Trambahn-Westtangente

Im Individualverkehr werden folgende Verbesserungen vorausgesetzt:

  • Nordumgehung Pasing
  • BAB A 99-West
  • Mittlerer Ring Tunnel Südwest und Südost

Insgesamt können im Laufe von 10-15 Jahren anhand der Planung ca. 14.000 Einwohner angesiedelt und rd. 18.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.

4. Aus regionalplanerischer Sicht stärkt die geplante massive Verdichtung beim Hauptbahnhof und in Laim, moderater in Pasing das Zentrum von München und die zentrale Achse nach Westen, die sich an einem leistungsfähigen Verkehrsmittel des ÖPNV befindet. Die Planung ermöglicht Grünverbindungen entlang dieser Planungsachse zu schaffen und bereits vorhandene Grünstrukturen zu vernetzen. Angesichts des langen Realisierungszeitraums von 10-15 Jahren widerspricht die angenommene Steigerung der Arbeitsplätze von etwa rd. 3 % und bei den Einwohnern von 1% dem Grundsatz, die monozentral-radiale Raumstruktur in der Region im Sinne einer dezentralen Konzentration zu ergänzen, nicht.

Ein Vorteil der Planung könnte ein gewisser Entzerrungseffekt im Westen von München sein, der die starke Entwicklung im Nordosten der Region und im Osten des Stadt- und Umlandbereichs München mildern kann, auch mit einem Belebungseffekt für die außerhalb der LH München gelegenen Umlandgemeinden im Westen.

Siedlungs- und Freiraumkonzept

Die Änderungen des Flächennutzungsplans sind mit den Grundsätzen und Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts (insbesondere Siedlungswesen B II Z 2.3, Z 3.3 und G 4.1.1 und Grünzüge B II Z 4.2.2) kompatibel. Auch ist eine enge Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit dem Schienen-Personennahverkehr gewährleistet (RP 14 A I G 2.1.1.1). Der vom Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzept geforderten verstärkte Innenentwicklung durch Ausschöpfen der Flächenreserven sowie Flächenrecycling wird Rechnung getragen.

Versorgung/Einzelhandel

Die Änderung des Flächennutzungsplans gibt auch im Einzelhandelsbereich die Möglichkeit, zentrale Standorte in integrierten Lagen zu nutzen und die Funktion der LH München als oberzentraler Versorgungsträger zu stärken. Beachtet werden sollte dabei, eine stadtteilbezogene Identifikation mit quartiernahen Versorgungsmöglichkeiten zu fördern.

Grünflächen etc.

Durch die Flächennutzungsplanänderung wird in Grünflächen eingegriffen, wobei diese Eingriffe im Änderungsbereich selbst nicht vollständig ausgeglichen werden können. Ein funktionaler Ausgleich muss noch dargestellt und realisiert werden.

Verkehr

Bei der Realisierung der Planung ist dem Verkehrsbereich großes Augenmerk zu widmen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen im Umland. Das entsprechende Gutachten ist zu optimistisch und setzt zuviel als gegeben voraus (z.B. S. 23: Entlastungswirkung durch die A 99-West; Nordumgehung Pasing; leistungssteigernde Maßnahmen Landsberger Straße/Fürstenrieder Straße; ...). Diese Unwägbarkeiten im Straßenverkehr, die aber genauso bei den angenommenen Maßnahmen im ÖPNV bestehen, sind planerisch noch nicht bewältigt. Immerhin geht der Gutachter selbst im Planungsgebiet von rd. 32.000 KFZ/Tag Mehrverkehr aus, die sich auch auf das Umland auswirken werden. Vor allem muss sichergestellt werden, dass die Erschließung im ÖPNV und im IV in dem Zeitpunkt realisiert ist, zu dem Wohnen und Gewerbe im Planungsbereich angesiedelt werden.

Spätestens im Zuge der entsprechenden Bebauungspläne muss die verkehrliche Erchließung realisiert werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Hauptbahnhof-Laim-Pasing der Landeshauptstadt München, wenn
     
    - ein vollständiger Ausgleich für die Eingriffe in Grünbereiche erfolgt, und
     
    - ein schlüssiges Verkehrskonzept eine regionalverträgliche Verkehrsabwicklung darlegt, das auch die Realisierungszeiträume der Planung mit den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im ÖPNV und auf der Straße realistisch abgleicht.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse