Sitzung 16. Juli 2002

Drucksache Nr. 15/02

177. Sitzung des Planungsausschusses, 16.07.2002

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Verschiedenes

  • Abschluss des Raumordnungsverfahrens Transrapid München/Hauptbahnhof-Flughafen München
  • LEP-Sonderfortschreibung FOC/Einzelhandelsgroßprojekte

Anlagen:

Landesplanerische Beurteilung Magnetschnellbahn
zur LEP-Sonderfortschreibung:
Antrag der Staatsregierung (Drucksache 14/9234)
Beschluss des Bayerischen Landtags (Drucksache 14/9804)

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2002 mit dem Neubau einer Magnetschnellbahn von München/Hauptbahnhof zum Flughafen München befasst und im Raumordnungsverfahren sowohl die West- als auch die Osttrasse abgelehnt. Statt dessen forderte der Planungsausschuss die Einbeziehung einer direkten Tunneltrasse in die Prüfung (vgl. DS Nr. 02/02 und Protokoll der Sitzung).

Die Regierung von Oberbayern hat am 18.06.2002 das Raumordnungsverfahren für die Trasse West positiv abgeschlossen. Die Trasse Ost entspreche nicht den Erfordernissen der Raumordnung. Zur Information des Planungsausschusses ist der Tenor der landesplanerischen Beurteilung als Anlage 1 abgedruckt.

Zur Zeit ist die Finanzierung eines Transrapids allerdings nicht gesichert, nachdem der Bundesrechnungshof einen die Kosten übersteigenden Nutzen des Projekts verneint hat.

2. Abgeschlossen sind die Beratungen des Freistaats Bayern zum Fachziel Einzelhandelsgroßprojekte/FOC des Landesentwicklungsprogramms. Der Bayerische Landtag hat am 25.06.2002 einem vom Ministerrat vorgelegten Verordnungsentwurf zugestimmt. Zur Information des Planungsausschusses ist der neugefasste Text als Anlage 2 abgedruckt.

Der Planungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 06.11.2001 mit diesem Fortschreibungsentwurf in der damaligen Fassung befasst und seine Regelungen zum großen Teil abgelehnt (DS Nr. 25/01). Auch der jetzt vorgelegte Text berücksichtigt die vom Planungsausschuss und der übergroßen Mehrheit anderer Träger öffentlicher Belange gegen diese Sonderfortschreibung vorgebrachten Argumente nicht.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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