Sitzung 05. Februar 2002

Beschlüsse

der 175. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 151. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 05.02.2002

Beratungsgegenstände:

  1. Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
    a) Erweiterung des bestehenden OBI Bau- und Heimwerkermarktes Weilheim mit Gartenparadies, Stadt Weilheim i. Obb. Lkr. Weilheim-Schongau
    b) Neubau einer Magnetschnellbahn von München-Hbf. zum Flughafen München
  2. Landesentwicklungsprogramm Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung
  3. Arbeitsprogramm 2002
  4. Verschiedenes 
     
Vorsitz Landrat Aidelsburger
Planungsausschuss

1. Bürgermeister Bauernfeind/Stadt Erding
StRin Bauernschuster/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Landrat Christmann/Lkr. Dachau
Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding
Landrat Filser/Lkr. Landsberg
1. Bürgermeister Hager/Gemeinde Krailling
1. Bürgermeister R. Huber/Markt Markt Schwaben
1. Bürgermeister H. Huber/Gemeinde Bergkirchen
Landrat Janik/Lkr. München
StRin Lindner-Schädlich/LH München
Stadtrat Otto/LH München
Landrat Pointner/Lkr. Freising
StDir Reiß-Schmidt/LH München
1. Bürgermeister Schneider/Gemeinde Neufahrn
Stadtbaurätin Thalgott/LH München
OB Thalhammer/Stadt Freising
Landrat Vollhardt/Lkr. Ebersberg
Ltd.VDir Dr. Wunderlich/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck
1. Bürgermeister Zeitler/Stadt Unterschleißheim

Planungsbeirat

Blaschek/Landessportverband
Breutel/Bund Naturschutz
Fink/MVV
Hartwig/Flughafen München
Hubert/Architektenkammer
Dr. Obermeier/IHK
Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat
Römer/Bayer. Beamtenbund
Rumpel/DGB
Dr. Schmidt/Kassenärztl. Vereinigung
Schneider/Arbeitgeberverbände
Streller/Landesverband Bayer. Einzelhandel
Thiem/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke
Vill/Flughafen München
Walch/IHK
Wimbauer/Handwerkskammer

Regierung von OberbayernLtd. RD Sahm
ORR Kufeld
Dobler  
Gemeinde Feldkirchen Baumann, 1. Bürgermeister
Gemeinde Hallbergmoos Stallmeister, 1. Bürgermeister
Gemeinde IsmaningSedlmair, 1. Bürgermeister, Horst, Bauamt
Gemeinde Neufahrn Schneider, 1. Bürgermeister
Gemeinde OberschleißheimZiegler, 1. Bürgermeisterin
Geschäftsstelle Geschäftsführer Breu
Sitzungsdauer 14:05 Uhr bis 16:00 Uhr

 
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung und stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

TOP 1 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

a) Erweiterung des bestehenden OBI Bau- und Heimwerkermarktes Weilheim mit Gartenparadies, Stadt Weilheim i. Obb. Lkr. Weilheim-Schongau

Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung und stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Breu weist auf die Drucksache 01/02 hin und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Erweiterung des OBI Bau- und Heimwerkermarktes Weilheim zu. 
     

Abstimmung: ohne Gegenstimmen
 

b) Neubau einer Magnetschnellbahn von München-Hbf zum Flughafen München

Der Vorsitzende kündigt einen Antrag von 1. Schneider, Neufahrn, an und schlägt vor, den Beschluss mit dieser Formulierung zu erweitern.

Breu erläutert die Inhalte der Drucksache 02/02.

Schneider bittet um Unterstützung seines Antrags, da die Trassenauswahl von erheblicher raumordnerischer Bedeutung sei.

Zeitler gibt zu bedenken, bei einer Einbringung des obigen Antrags als Ziffer 3 sei die Ziffer 2 nicht mehr sachlich richtig. Die korrekte Formulierung müsse heißen: „Der Regionale Planungsverband München fordert eine Aussetzung des laufenden Raumordnungsverfahrens für den Neubau einer Magnetschwebebahn zwischen München-Hbf und Flughafen. Das Raumordnungsverfahren soll nach Ergänzen der Unterlagen mit der im Beschluss vom 22.11.2000 geforderten Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das System des ÖPNV München und nach einer vertiefenden Wirtschaftlichkeitsprüfung nach HOAI wieder aufgenommen werden. Die Antragsteller werden aufgefordert, eine vertiefende Machbarkeitsstudie für die von der Gemeinde Ismaning vorgelegte Alternativplanung eines Direkttunnels durchzuführen und den Antragsunterlagen beizulegen." Die Ziffer 2 müsste dann gestrichen werden.

Breutel legt die bereits abgegebene Stellungnahme des Bundes Naturschutz dar, fordert das Transrapid-Projekt einzustellen und den Ausbau einer Express-S-Bahn auf vorhandenen Strecken voranzutreiben.

Lindner-Schädlich unterstützt den von Zeitler gestellten Antrag. Das Raumordnungsverfahren sei so lange auszusetzen, bis die eigentlichen Fragen, die die Region 14 und die Stadt München beträfen, geklärt seien. Die Machbarkeitsstudie gebe keine Auskünfte über die Finanzierung und die weitreichenden Auswirkungen, die eine Magnetschwebebahn als Expressverbindung zwischen München und Flughafen in Bezug auf den S-Bahn-Ausbau und das weitere Fahrgastaufkommen sowie die Folgen für die Arbeitspendler in diesem Bereich habe. Es sei primär eine dahingehende Klärung notwendig, erst dann könne das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden.

Bauernfeind stimmt mit Linder-Schädlich überein und äußert Bedenken zur Finanzierung. Nach Meldung in den Medien gingen 70 % der Gelder nach Nordrhein-Westfalen. Die Aussage von Wirtschaftsminister Wiesheu, die Magnetschnellbahn werde vom Bund finanziert und damit blieben die Mittel des Freistaates Bayern für den dringend notwendigen Ausbau des ÖPNV erhalten, stehe nun in Zweifel.

Janik spricht sich für die Unterstützung des Antrags von Zeitler aus, da der Entwurf einer Direkttunneltrasse in diesem Verfahren ebenso eingehend geprüft werden müsse wie die beiden Alternativen.

 Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen
     
  2. Der Regionale Planungsverband fordert eine Aussetzung des laufenden Raumordnungsverfahrens für den Neubau einer Magnetschnellbahn zwischen München-Hbf. und Flughafen. Das Raumordnungsverfahren soll nach Ergänzung der Unterlagen mit der im Beschluss vom 21.11.2000 geforderten Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das System des ÖPNV München und nach einer vertiefenden Wirtschaftlichkeitsprüfung nach HOAI wieder aufgenommen werden. Die Antragsteller werden aufgefordert, eine vertiefende Machbarkeitsstudie für die von der Gemeinde Ismaning vorgelegte Alternativplanung eines Direkttunnels durchzuführen und den Antragsunterlagen beizufügen.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Landesentwicklungsprogramm - Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung

Der Vorsitzende weist auf die Drucksache 03/02 und deren Anlagen hin. Breu trägt die Inhalte der Drucksache vor und erläutert die vorgeschlagene Stellungnahme. Pointner begrüßt die Streichung des Vorranggebietes zum Ziel B V 1.6.3 und empfiehlt ebenfalls auch eine Streichung bei Ziel B V 1.6.1. Er äußert Bedenken zur Ausweitung der Lärmschutzzone. Ein Pegel von 58 dB(A) sei genügend, in Nachtschutzgebieten müsse bei Baumaßnahmen entsprechend Vorsorge getroffen werden. Es solle jedenfalls den Gemeinden überlassen bleiben, Ausweisungen vorzunehmen. Pointner fordert, dass eine neue Berechnung des Lärmschutzes ohne dritte Start- und Landebahn vorgenommen werde.

Bauernfeind weist auf das Fehlen des Ortsteils Altham im Nachtschutzgebiet des Neuen LEP hin. Er bittet um Aufklärung, weshalb in der neuen Nachtflugregelung im Planfeststellungsverfahren 55 dB(A), jetzt im LEP jedoch 58 dB(A) angenommen werde. Er kritisiert zum Harmonisierungsgebot, dass die Kommunen im Flughafenumland anfänglich für ihre Gewerbeansiedlungen aus dem Gebot herausgenommen worden sind und davon erheblich profitiert hätten, jedoch bei Wohnansiedlungen und infrastrukturellen Einrichtungen nicht in die Pflicht genommen würden.

Janik stellt den Änderungsantrag, bei der Formulierung im Punkt 2 des Beschlusses das Wort „Anlagen" zu streichen und durch „samt Empfehlungen der Anlage 2" zu ersetzen.

Thalgott spricht sich gegen eine Streichung des Vorranggebiets Flughafen aus. Die langfristige räumliche Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens München erscheine gerechtfertigt.

Dreier plädiert ebenfalls für die Streichung des Vorranggebiets Flughafen.

Vollhardt stellt fest, bei Punkt 2 müsse eine Ergänzung vorgenommen werden. Bei der Zuordnung zu Gebietskategorien würden Daten erwähnt, deren Herkunft unklar sei. Er schlägt vor, den Passus „unter Vorlage der zugrunde liegenden Daten" ersatzlos zu streichen und dafür „nach Überprüfung der Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten Gebietskategorie" einzuschieben. Er beantragt, in der Fortschreibung des LEP 2002 das gemeinsame Mittelzentrum Ebersberg/Grafing dem Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum München zuzuordnen.

Vill rät davon ab, die Ausweisung des Vorranggebietes am Flughafen abzulehnen. Entsprechend den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes müsse natürlich in einem LEP dafür Vorsorge getroffen werden, dass die zukünftige Nachfrage auf dem Luftfahrtsektor auch entsprechend abgedeckt werden könne. Es sei langfristig im Landesentwicklungsprogramm zu ermöglichen, dass eine Entwicklung der Infrastruktur um den Flughafen möglich sei sowie ein steigender Mobilitätsbedarf abgedeckt werden könne. Selbstverständlich sollen dabei die Entwicklungsmöglichkeiten der umliegenden Gemeinden erhalten bleiben. Vill weist darauf hin, dass die im Fluglärmgesetz von 1972 ausgewiesenen Werte von 75, 67 und 62 dB(A) nicht mehr zeitgemäß seien. Eine Reform des Fluglärmgesetzes werde vom Bund und den Bundesländern vorangetrieben. Es bestehe Einigkeit darin, dass die entsprechenden Lärmwerte reduziert werden müssten. Die Aufnahme des Tagschutzgebietes und des Nachtschutzgebietes in diese Steuerungszonen biete die Möglichkeit, die hier auftretenden erheblichen Belästigungen durch entsprechende Maßnahmen - Schallschutz bis hin zu Entschädigungsmaßnahmen - auszugleichen. In den näheren Zonen am Flughafen solle Wohnbebauung selbstverständlich vermieden und eine Beschränkung auf gewerbliche Bebauungen vorgenommen werden.

Dr. Obermeier fordert eine grundlegende Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms, es solle übersichtlicher und durchschaubarer werden. Die im LEP-Entwurf enthaltenen Prognosen über den Bevölkerungszuwachs und den Rückgang an Arbeitsplätzen seien bedenklich und in jedem Fall einzubeziehen. Im Bereich Einzelhandelsprojekte oder großflächiger Einzelhandel gehöre das Ziel zum Schutz der Innenstädte in das Kapitel A, es handle sich hier um ein Kulturgut, das zu schützen sei.

Schneider hält in Bezug auf das Harmonisierungsgebot die Empfehlung im Entwurf (Anlage) für nicht ausreichend. Er schlägt als Ergänzung im letzten Satz „Insbesondere ist der vorhandene Wohnraum anzurechnen und eine weitere Differenzierung der Inhalte vorzunehmen" vor. Andernfalls ergäbe sich als Folge die von Bauernfeind angesprochene Problematik.

Pointner gibt zu bedenken man müsse im LEP die Grenzen des Wachstums und die Raumverträglichkeit als Maßstab nehmen, um Ziele festzusetzen. Bedürfnisse oder Nachfrage könne durch Angebote gesteuert werden. Die Frage sei, welche Anlagen in dieses Vorranggebiet Flughafen hineinkämen. Der Verdacht liegt nahe, es sei eine Flugbetriebanlage, sprich Start- und Landebahn vorgesehen. Wenn dies so sei, dann müsse man konsequenterweise auch die Lärmschutzzonen neu festlegen. Denn eine weitere Start- und Landebahn habe für die bereits bebauten Gebiete in dieser Richtung weitreichende Folgen. Es handele sich hier um mehrere umliegende Gemeinden und Stadtteile von Freising. Eine Änderung der Routenführung sei nicht ratsam, da man in den betroffenen Gebieten mittlerweile zu einer vernünftigen Regelung gekommen sei. Eine Überprüfung dieses Vorranggebiets sei also unbedingt erforderlich.

Janik bezieht sich auf die Anlage 2 Ziel B V 1.4.5, Seite 27 und möchte bei der Empfehlung die Formulierung „nochmals überprüft" durch das Wort „geändert" ersetzen. Es sei nicht sinnvoll, untergeordnete Straßen zu bauen, um vorrangig Autobahnen zu entlasten.

Vollhardt wendet ein, dieser Fall sei auf verschiedene Gemeinden, auch im Landkreis München anzuwenden. Es gebe bereits einen Planungszusammenschluss einiger Gemeinden bezüglich der B 471. Ein striktes Verbot solcher Planung sei nicht sinnvoll, die betroffenen Gemeinden könne man nicht übergehen.

Janik entgegnet, bei diesem Ziel ginge es nicht um einzelne Gemeinden, sondern um die grundsätzliche Verkehrspolitik im Freistaat Bayern.

 Der Vorsitzende lässt in der Folge die Anträge zu den Beschlussvorschlägen, über die einzeln abgestimmt werden soll, nochmals vorstellen.   

  • Janik beantragt die Änderung in der Anlage 2, Ziel B V 1.4.5, Seite 27: die Formulierung „nochmals überprüft" durch „geändert" zu ersetzen.  
     
  • Pointner beantragt die Ergänzung im Beschlussvorschlag: „Die Neuberechnung der Lärmschutzzonen darf eine 3. Startbahn nicht berücksichtigen."  
     
  • Reiß-Schmidt beantragt, auf die Forderung nach Streichung des Vorranggebietes Flughafen zu verzichten (B V 1.6.3). Pointner spricht sich für die Streichung des Ziels aus und die Änderung im Ziel B V 1.6.1, den 2. Halbsatz „als Drehkreuz von europäischem Rang... langfristig Vorsorge zu tragen"   
     
  • Schneider beantragt die Änderung der Empfehlung zum Ziel B VI 2.6 und 2.8. Seite 37, vor die Formulierung „sollte eine weitere Differenzierung der Inhalte erfolgen" soll „ist der vorhandene Wohnraum anzurechnen" eingefügt werden.

Nach ausführlicher Diskussion ergab die Einzelabstimmung zu nachstehenden Punkten folgende Ergebnisse:

Antrag Thalgott/Reiß-Schmidt:mehrheitlich angenommen mit 9:7 Stimmen.

Demnach wird auf die Forderung nach Streichung des Vorranggebiets Flughafen verzichtet. Somit ist der Gegenantrag von Pointner abgelehnt.

Antrag Pointer auf Ergänzung: einstimmig angenommen.

Antrag Janik: mehrheitliche angenommen mit 10 : 6 Stimmen.

Antrag Schneider: einstimmig angenommen.

Abschließend lässt der Vorsitzende über den Beschluss insgesamt abstimmen. Er enthält die o. g. Einzelpunkte sowie die in der Diskussion vereinbarten Änderungswünsche aus dem Planungsausschuss, über die nicht einzeln abgestimmt werden muss.

Gesamtabstimmung: Mehrheitlich beschlossen bei 2 Gegenstimmen.

Es wurde also die Drucksache in der geänderten Form (mit geänderten Seiten der Anlage) wie dem Protokoll beiliegend beschlossen.


TOP 3 
Arbeitsprogramm 2002

Der Vorsitzende erklärt, der Punkt 3 sei mit Kenntnisnahme erledigt


TOP 4 Verschiedenes

Der Vorsitzende stellt fest, zum Punkt 4 der Tagesordnung seien keine Themen zu behandeln.


Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung. Protokollführer Sandner Verw. Angest. Vorsitzender Aidelsburger Erster Bürgermeister

Protokollführer

Sandner
Verw. Angest.

Vorsitzender

Aidelsburger
Erster Bürgermeister