188. Sitzung des Planungsausschusses, 15.02.2005
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3b
Errichtung eines Fahrradfachmarktes in der Stadt Garching b. München
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Lageplan (nicht in der Online-Fassung)
I. VORTRAG
Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Errichtung eines Fahrradfachmarktes in der Stadt Garching b. München im Gewerbegebiet Hochbrück.
1. Die Fa. Zweirad-Center Stadler GmbH aus Regensburg plant dort eine Gesamtverkaufsfläche von 4000 qm. Diese verteilen sich wie folgt auf die Sortimente:
Daneben sind noch Werkstätten und Servicecenter, Kinderspielecken, Bistro und Fahrradteststrecke, sowie Lagerflächen von 4500 qm vorgesehen. Insgesamt umfasst das Vorhaben ca. 20.000 qm genutzte Fläche.
2. Das Projekt steht in dem vorgesehenen Umfang nicht mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung in Einklang. Dies ergibt sich aus folgendem:
a) Maßstab für die Beurteilung ist zum einen die im Regionalplan München enthaltenen Ziele (B IV 2).4 sowie die detaillierte Vorschrift des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (B II 1.2.1, insbesondere Unterpunkt 1.2.1.5).
b) Der Standort des geplanten Fahrradfachmarktes bedarf einer näheren, bisher in den Unterlagen nicht enthaltenen Begründung für die städtebauliche Randlage. Zwar ist der Siedlungsschwerpunkt Garching b. München für großflächigen Einzelhandel geeignet (LEP B II 1.2.1.5). Jedoch sollen nach demselben landesplanerischen Ziel Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte grundsätzlich in städtebaulich integrierten Lagen und mit entsprechender Anbindung an den ÖPNV ausgewiesen werden. Zu einer städtebaulich integrierten Lage fehlt es dem ins Auge gefassten Standort am fußläufigen Einzugsbereich eines Wohnstandorts. Allerdings kommen in geeigneten Einzelfällen auch sog. städtebauliche Randlagen in Frage, wenn nachgewiesen wird, dass in der Gemeinde geeignete städtebaulich integrierte Standorte fehlen. Diesen Nachweis muss die Stadt Garching in Hinblick auf LEP B II 1.2.1.5 noch führen.
c) Auch unterstellt, dass dieser Nachweis geführt wird, ist das Vorhaben in wesentlichen Sortimentsbereichen nicht mit den landes- und regionalplanerischen Ziel, die Funktionsfähigkeit zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich nicht wesentlich zu beeinträchtigen, vereinbar (RP 14 B IV Z 2.4.3.2). Das LEP unterscheidet diesbezüglich in innenstadtrelevante und nicht innenstadtrelevante Sortimente.
d) Verkehr Der Standort ist an den U-Bahnhaltepunkt Garching-Hochbrück und über die A 9 und B 13 sowie B 471 als wichtige überörtliche Straßenverbindung grundsätzlich gut angeschlossen. Allerdings bedarf das vom Projektträger mit 100 Pkw/Tag und 25 Lkw/Jahr geschätzte Verkehrsaufkommen einer Korrektur – dies ist angesichts eines angegebenen Kundeneinzugsbereichs von 2 Mio und mehr Einwohnern kaum nachvollziehbar. Aus regionalplanerischer Sicht ist vor allem für den kleinräumig abzuwickelnden Verkehr ein tragfähiges Verkehrsgutachten erforderlich. Dies auch deshalb, weil es im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz München Nord und dem Autobahnkreuz Neufahrn erheblichen zusätzlichen Verkehr aufgrund verschiedener Planungen gibt.
3. Bis zur Drucklegung dieser Vorlage sind der Geschäftsstelle folgende Äußerungen vom am RO-Verfahren beteiligten Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands bekannt geworden:
Die Gemeinde Eching, die Stadt Erding und die Gemeinde Oberschleißheim erheben keine Einwendungen zu diesem Projekt.
Die Stadt Freising bittet darum, bei der Beurteilung des Vorhabens auch die Belange der ortsansässigen Betriebe zu berücksichtigen und Auswirkungen des Einzelhandelsgroßprojekts auf den Einzelhandel in der Umgebung möglichst zu vermeiden. In Hinblick auf das derzeit in Erarbeitung befindliche regionale Einzelhandelskonzept wird angeregt, auch diesbezüglich eine Abstimmung mit dem Projekt vorzunehmen. Die Gemeinde Unterföhring erhebt Einwendungen aus strukturellen Gründen und verkehrlichen Belangen.
Die LH München spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Ansiedlung eines Fahrradfachmarkts in Garching aus, macht aber aus mehreren Gründen erhebliche Bedenken geltend. Der Einzugsbereich sei unrealistisch. Es dürften nicht alle Einwohner der LH München, sondern nur die in den nördlichen Stadtbezirken berücksichtigt werden. Dies führe zu einem reduzierten Einzugsbereich von 1,4 Mio Einwohnern und einer max. zulässigen Verkaufsfläche von knapp 2700 qm. Grundsätzliche Bedenken bestünden auch gegen die Einstufung des gesamten Sortiments als nicht zentrenrelevant, vor allem im Hinblick auf über 100 Fahrradhändler allein im Münchner Stadtgebiet sowie viele entsprechende Einzelhandelsfachgeschäfts im Bereich Sportartikel und Sportbekleidung. Das Warenlager mit 4500 qm sei im Verhältnis zu den beantragten Verkaufsflächen sehr groß dimensioniert. Der Standort des Vorhabens in nichtintegrierter Lage sei wegen des beträchtlichen Anteils zentrenrelevanter Sortimente in Frage zu stellen. Zweifel bestünden auch an der prognostizierten Irrelevanz der zu erwartenden Verkehrsbelastung. Weder die Größenordnung des Kfz-Verkehrs noch das angegebene Lkw-Aufkommen mit lediglich 25 Lkw/Jahr erscheint zutreffend zu sein.
Die Stadt Dachau befürchtet durch den großflächigen Fahrradfachmarkt eine übermäßige Kaufkraftabschöpfung aus dem Mittelzentrum Dachau. Weil einige kleinere Fahrradgeschäfte überwiegend im Innenstadtbereich sowie Sportfachmärkte mit dem gleichen Sortimentsangebot vorhanden seien, befürchte sie ein Ausbluten der ansässigen Fahrradfachgeschäfte und eine Verschlechterung der Versorgung in diesem Sortimentsbereich in Dachau. Es sei zu befürchten, dass der Individualverkehr weiter ansteige. Der Einzugsbereich der Projektbeschreibung sei widersprüchlich; unverständlich, weshalb aus diesem Einzugsbereich nur einige wenige Gemeinden und Landkreise am RO-Verfahren beteiligt werden.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrats der Stadt Garching am 27.01.2005 wurde folgendes beschlossen:
„Der Stadtrat lehnt es mehrheitlich ab, unter folgender Maßgabe dem RO-Verfahren für die Ansiedlung eines Fahrradmarktes in der Stadt Garching Gewerbegebiet Hochbrück, Gutenbergstraße 1 zuzustimmen,
Des weiteren wird die Firma Stadler aufgefordert, mit den ortsansässigen Fahrradhändlern eine von allen Beteiligten akzeptierte Lösung zu finden, mit der eine wirtschaftliche Chance der weiteren Existenz gesichert wird."
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München lehnt das Vorhaben in der derzeit projektierten Form ab.
i.A.
Breu
Geschäftsführer