Sitzung 15. Februar 2005

Beschlüsse

der 188. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 15.02.2005

TOP 1
Neues Bayer. Landesplanuntsgesetz – Konsequenzen für die Arbeit des Regionalen Planungsverbands
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Vorsitzende und der Geschäftsführer werden beauftragt, die unter 1. beschriebenen Folgerungen für die Arbeit des Regionalen Planungsverbands umzusetzen.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Arbeitsprogramm 2005
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München beauftragt Vorsitzenden und Geschäftsführer, das Arbeitsprogramm 2005 umzusetzen.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 3 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

a) Neubau der A 99 Autobahnparallele von Aschheim bis Putzbrunn mit Messeanbindung
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Bau der A 99 Autobahnparallele mit Messeanbindung entspricht grundsätzlich den verkehrlichen Vorgaben des Regionalplans München.
     
  3. Da die A 99 Autobahnparallele mit Messeanbindung zu erheblichen weiteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Münchner Osten führt, sind entsprechende Eingriffe nur dann zu rechtfertigen, wenn die neue Straßeninfrastruktur in den Ortsdurchfahrten deutliche Verkehrsentlastungen bewirkt – d.h. dass Verkehrssperrungen und Rückbau der B 471 mit dem Bau der Autobahnparallele verbunden werden müssen.
     
  4. Im Bereich der Autobahnparallele zwischen B 304 und A 94 ist gutachtlich darzulegen, wie diese Verkehrsinfrastrukturmaßnahme mit den Sicherungszielen der regionalen Grünzüge Nr. 10 und 11 in Einklang zu bringen ist, bzw. wie die Eingriffe in entsprechende Funktionen ausgeglichen werden können.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


b) Errichtung eines Fahrradfachmarktes in der Stadt Garching b. München

Von der Tagesordnung abgesetzt.  


c) Errichtung eines OBI Bau- und Gartenmarktes in der Stadt Fürstenfeldbruck
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Wenn die Stadt Fürstenfeldbruck nachweist, dass geeignete Standorte für das Projekt in städtebaulich integrierter Lage nicht zur Verfügung stehen, entspricht das Projekt mit den geplanten Verkaufsflächen grundsätzlich den regionalplanerischen Zielen. Das Kernsortiment des Gartencenters ist geringfügig auf 2950 qm zu beschränken.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


d) Freizeitprojekt Gut Englwarting Gemeinde Brunnthal, Lkr. München 
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der „Freizeitinsel Gut Englwarting" stehen in der projektierten und im RO-Verfahren erläuterten Form keine Ziele und Grundsätze des Regionalplans entgegen. Um eine (schleichende) Nutzungsänderung in Dauerwohnen und Erstwohnsitze von vornherein zu verhindern, soll eine Reduzierung der geplanten Grundflächen für die Wochenendhäuser ins Auge gefasst werden.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

 

Ergänzungsantrag der Landeshauptstadt München  

3.Das einschlägige Ziel des Regionalplanes München RP 14 B II Z.5.1.6

„im Stadt- und Umlandbereich München und in den Erholungsgebieten „Ebersberger Forst/Grafinger Hügelland", „Glonn" und „Fünfseen-Gebiet und Forste südlich Münchens" sollen ausschließlich oder überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nicht errichtet werden."

Soll durch Anfügen eines zweiten Satzes ergänzt werden:

In den übrigen Gebieten sollen ausschließlich oder überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nur dann errichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

- Keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungsmöglichkeit in der Landschaft; keine Beeinträchtigung erhaltenswerter Landschaftsteile; Freihaltung der Uferzonen von Gewässern in ausreichender Breite; freier Zugang des Ufers für die Allgemeinheit

- Lage innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gemeindeteile bzw. in Anbindung daran

- Angemessenes Verhältnis der vorgesehenen Bebauung zur Größe und Ausstattung dieses Gemeindeteils (keine Einödhöfe, Weiler)

- Keine siedlungs- und verkehrsmäßige Überlastung des Raumes

- Ordnungsgemäße Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie Wasserversorgung.

(Diese Punkte sind bisher nur in der Begründung zu RP 14 B II Z.5.1.6 enthalten)

4. Alle erforderlichen Schritte für eine entsprechende Ergänzung des Zieles RP 14 B II Z.5.1.6 sind einzuleiten.
 

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 4
Lärmschutzzonenbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung nach dem LEP – Zonengrenzen für den Verkehrsflughafen München
 

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss fordert vom Freistaat Bayern, die Berechnung der Lärmschutzzonen ohne eine dritte Bahn vorzulegen sowie die Berechnungsgrundlagen für den Zuschnitt der Zonen offen zu legen.
     
  3. Der Geschäftsführer wird beauftragt, nach Eingang dieser Unterlagen ein Anhörverfahren zur Übernahme der neuen Lärmschutzzonenbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung am Verkehrsflughafen München einzuleiten.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


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