der 188. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 15.02.2005
TOP 1
Neues Bayer. Landesplanuntsgesetz – Konsequenzen für die Arbeit des Regionalen Planungsverbands
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 2
Arbeitsprogramm 2005
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 3
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
a) Neubau der A 99 Autobahnparallele von Aschheim bis Putzbrunn mit Messeanbindung
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
b) Errichtung eines Fahrradfachmarktes in der Stadt Garching b. München
Von der Tagesordnung abgesetzt.
c) Errichtung eines OBI Bau- und Gartenmarktes in der Stadt Fürstenfeldbruck
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
d) Freizeitprojekt Gut Englwarting Gemeinde Brunnthal, Lkr. München
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
Ergänzungsantrag der Landeshauptstadt München
3.Das einschlägige Ziel des Regionalplanes München RP 14 B II Z.5.1.6
„im Stadt- und Umlandbereich München und in den Erholungsgebieten „Ebersberger Forst/Grafinger Hügelland", „Glonn" und „Fünfseen-Gebiet und Forste südlich Münchens" sollen ausschließlich oder überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nicht errichtet werden."
Soll durch Anfügen eines zweiten Satzes ergänzt werden:
In den übrigen Gebieten sollen ausschließlich oder überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nur dann errichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungsmöglichkeit in der Landschaft; keine Beeinträchtigung erhaltenswerter Landschaftsteile; Freihaltung der Uferzonen von Gewässern in ausreichender Breite; freier Zugang des Ufers für die Allgemeinheit
- Lage innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gemeindeteile bzw. in Anbindung daran
- Angemessenes Verhältnis der vorgesehenen Bebauung zur Größe und Ausstattung dieses Gemeindeteils (keine Einödhöfe, Weiler)
- Keine siedlungs- und verkehrsmäßige Überlastung des Raumes
- Ordnungsgemäße Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie Wasserversorgung.
(Diese Punkte sind bisher nur in der Begründung zu RP 14 B II Z.5.1.6 enthalten)
4. Alle erforderlichen Schritte für eine entsprechende Ergänzung des Zieles RP 14 B II Z.5.1.6 sind einzuleiten.
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen
TOP 4
Lärmschutzzonenbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung nach dem LEP – Zonengrenzen für den Verkehrsflughafen München
BESCHLUSS:
Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen