Sitzung 15. Februar 2005

Drucksache Nr. 5/05

188. Sitzung des Planungsausschusses, 15.02.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3c 
Errichtung eines OBI Bau- und Gartenmarktes in der Stadt Fürstenfeldbruck

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Lageplan (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für einen OBI Bau- und Gartenfachmarkt in der Stadt Fürstenfeldbruck.

1. Das Projekt im Nordwesten von Fürstenfeldbruck liegt in etwa 1,8 km Entfernung zur Innenstadt. Von den insgesamt 14.200 qm Verkaufsfläche sind landesplanerisch zu überprüfen 11.200 qm (die Freiflächen werden abgezogen bzw. nur anteilig bewertet). Ca. 7500 qm Verkaufsfläche entfallen auf den Baumarkt und 3750 qm auf den Gartenmarkt. Auf jeweils max. 10 % dieser Flächen sollen innenstadtbezogene Randsortimente angeboten werden.

2. Das Mittelzentrum Fürstenfeldbruck ist für einen Bau- und Gartenmarkt grundsätzlich geeignet (vgl. LEP Ziel B II 1.2.1.5).

Die Lage innerhalb Fürstenfeldbrucks kann nicht als integrierte Lage, sondern muss als eine städtebauliche Randlage bezeichnet werden. Denn nach den Kriterien (Begründung zu LEP-Ziel B II 1.2.1.5 sowie Regionalplan G 2.4.1.1) fehlt es an einem anteiligen fußläufigen Einzugsbereich, der für eine integrierte Lage notwendig wäre. In einer solchen städtebaulichen Randlage ist die Ausweisung eines Einzelhandelsgroßprojekts nur möglich, wenn die Gemeinde den Nachweis führt, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte für das konkrete Projekt fehlen (vgl. LEP-Ziel B II 1.2.1.5 Abs. 1 Satz 3).

3. Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Fürstenfeldbruck den entsprechenden Nachweis erbringt, dass ein städtebaulich integrierter Standort für dieses Projekt nicht möglich ist, entsprechen die projektierten Verkaufsflächen grundsätzlich den landes- und regionalplanerischen Zielen. Denn es ist keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der zentralen Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich des Projekts zu befürchten.

a) Das nicht innenstadtrelevante Kernsortiment darf nach LEP-Ziel B II 1.2.1.5 höchstens 25 % der sortimentsspezifischen Kaufkraft im Einzugsbereich des Projekts abschöpfen. Bei der Ermittlung des Kaufkraftpotentials und der Abschöpfungsquoten werden die von der BBE Handelsberatung ermittelten Struktur- und Marktdaten 2000 zugrunde gelegt. Der vom Projektträger errechnete Einzugsbereich von ca. 210.000 Einwohnern ist plausibel (vgl. Ausführungen des Regionsbeauftragten, Seite 3). Die Abschöpfungsquote des Baumarkt-Kernsortiments liegt mit 24 % im landesplanerisch zulässigen Bereich, die des Gartenmarkts übersteigt mit 27 % den zulässigen Bereich knapp. Daraus folgt, dass das Kernsortiment des Gartenmarkts auf 2950 qm beschränkt werden muss.

b) Die innenstadtrelevanten Randsortimente dürfen höchsten 30 % der sortimentspezifischen Kaufkraft im Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels von Fürstenfeldbruck abschöpfen. Dieser Verflechtungsbereich beträgt nach den gemäß LEP zwingend zugrunde zu legenden GfK-prisma-Daten ca. 81.000 Einwohner. Sowohl im Baumarkt wie auch im Gartenmarkt sind die projektierten 1100 qm, also jeweils 550 qm, mit den landesplanerischen Vorgaben und Abschöpfungsquoten vereinbar (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten, S. 4).

4. Zu der Planung haben die folgenden Mitglieder des Regionalen Planungsverbands, die am RO-Verfahren ebenfalls beteiligt werden, Stellungnahmen abgegeben: Die Gemeinden Gröbenzell, Eichenau und Mammendorf erheben keine Einwände gegen die Planung.

Die Stadt Fürstenfeldbruck stimmt dem RO-Verfahren zu und bittet klar zu stellen, welche Bereiche (Eingangsbereich, Nicht-Kassenzonen etc.) zu den Verkaufsflächen zählen. Die Gemeinden Maisach, Olching und Türkenfeld wenden sich gegen das Projekt, wegen negativer Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit ihrer Orte.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Wenn die Stadt Fürstenfeldbruck nachweist, dass geeignete Standorte für das Projekt in städtebaulich integrierter Lage nicht zur Verfügung stehen, entspricht das Projekt mit den geplanten Verkaufsflächen grundsätzlich den regionalplanerischen Zielen. Das Kernsortiment des Gartencenters ist geringfügig auf 2950 qm zu beschränken.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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