Sitzung 10. Dezember 2015

Drucksache Nr. 12/15

238. Sitzung des Planungsausschusses, 10.12.2015

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP  2 
Gesamtfortschreibung des Regionalplans München;
Einleitung des Anhörverfahrens und der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlagen:

  1. Entwurf der Ziele und Grundsätze
  2. Begründung
  3. Umweltbericht
  4. Karte 2 – Siedlung und Versorgung

  

I. VORTRAG

Zuletzt hat der Planungsausschuss die Gesamtfortschreibung des Regionalplans München am 06.10.2015 (vgl. DS 9/15) behandelt. Er beauftragte Geschäftsführer und Regionsbeauftragten, den Entwurf der Ziele und Grundsätze um Begründungen und Karten zu ergänzen.

1. Im Folgenden werden die vorgesehenen Änderungen der Ziff. 3 des Beschlussvorschlages erläutert:

Zu a)

Der Regionalplan verzichtet auf das bisherige Glossar. Die entsprechenden Erläuterungen von Fachbegriffen sind inzwischen im Internet in einer Vielzahl von „Wörterbüchern“ einsehbar. Ebenso nicht mehr enthalten ist das bisher noch vorgesehene Kapitel A III – Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung. Auch hier ändert sich die Situation schneller, als es in den Fortschreibungen des Regionalplans sinnvoll darzustellen ist. Das letzte Kapitel – Bildung, Kultur, Soziales (bisher Teil B VI) entfällt. Einzelne Festlegungen zum Thema Kultur werden in das neue Kapitel B V Kultur, Freizeit und Erholung aufgenommen.

Zu b)

Die Präambel wird neu gefasst.

Zu c)

Das Kapitel A I enthält jetzt „Herausforderungen der regionalen Entwicklung“.

Kap. A II Zentrale Orte wird von der Fortschreibung ausgespart, die bisherigen Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte gelten nach dem LEP weiter als Grundzentren. Nach Vorlage der LEP-Fortschreibung zu den zentralen Orten soll dieser Teil des Regionalplans überarbeitet werden.

Kapitel A III entfällt.

Zu d)

Der Beschlussvorschlag nennt die Ziffern der Beschreibungen für die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete, die in einem Anhang zum Kapitel B I zusammengefasst werden sollen. Das dient der besseren Lesbarkeit.

Gem. LEP 7.2.4 Z muss das Kapitel B I, 2.1 Wasserversorgung, noch um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung ergänzt werden. Da dieses Teilkapitel intensive Diskussionen mit den Gemeinden und der Wasserwirtschaft erfordert, soll es verfahrensmäßig getrennt von der Gesamtfortschreibung erarbeitet werden.

Zu e)

Die Überarbeitung des Kap. B II lässt die bisherigen Fluglärmschutzzonen unberührt. Sie werden unverändert als Unterkapitel 5 übernommen. Denn sie entfallen spätestens am 01.09.2018, so dass eine Fortschreibung schon aus zeitlicher Sicht keinen Sinn macht.

Zu f)

Die Ziele zum Luftverkehr (bisher unter Kap. B V, jetzt als Kap. B III, Unterkap. 8 eingeordnet) sollen nicht fortgeschrieben werden, sondern in der für verbindlich erklärten Fassung übernommen werden.

Zu g)

Das Kap. B IV wird fortgeschrieben bis auf die Ziele und Grundsätze des Unterkap. 2.8 – Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen, die jetzt als Unterkap. 5 eingegliedert werden.

Einzige Änderung in diesem neuen Unterkap. 5 ist die gem. LEP vorgeschriebene Änderung der Nachfolgefunktionen für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in Ziele. Die Formulierung dieser Ziele ersetzt alle bisherigen Nachfolgefunktionstypen im Unterkap 5.7.

Zu h)

Das Kap. B V - Kultur, Freizeit und Erholung ersetzt das Kap. B III und ist überwiegend neu formuliert. Es enthält die Erholungsräume in unveränderter Fassung als Unterkap. 4.

Zu i)

Das bislang vorgesehene Kapitel B IV Bildung, Kultur, Soziales entfällt.

Zu j)

Das bisherige Glossar entfällt.

2. Die Karte 2 – Siedlung und Versorgung enthält jetzt die im Text vorgesehenen Änderungen. Andere Karten, Begründungskarten, Informationskarten müssen nicht geändert werden, sondern lediglich den neuen Gliederungsziffern angepasst werden.

3. Auf folgende Besonderheiten der Fortschreibung wird noch hingewiesen:

  • Die bisherigen Trenngrüns und Grünzüge werden in ihrem Umfang und in ihrer Lage unverändert in das Anhörverfahren gegeben. Änderungen werden im Rahmen des Anhörverfahrens vorgenommen. Aufgrund des schnellen Wachstums in der Region München ist voraussichtlich ein Bedarf an einzelnen Neuabgrenzungen erforderlich.
     
  • Nicht normiert werden sollen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windkraft. Nimmt man Windhöffigkeit, harte Tabuzonen und Abstandsflächen von 2 km in der Region München an, ist ein sinnvolles gesamträumliches Konzept für Windkraftgebiete in der Region München aufgrund der wenigen verbleibenden Räume nicht möglich. Denn es kommen noch weitere Ausschlussflächen für Flugsicherung, Militär, Wetterradar sowie weiche Abwägungskriterien (wie z. B. besondere landschaftliche Qualitäten) hinzu.
     
  • Im Kapitel Bodenschätze sollen grundsätzlich nicht die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete fortgeschrieben bzw. geändert werden. Evtl. kann ein Vorranggebiet in Haar in der Abstimmung mit Gemeinde, Landkreis sowie Kies- und Sandindustrie neu diskutiert werden.

4. Dem Anhörtext zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans werden diese Erläuterungen vorangestellt.  

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss billigt den Entwurf der Regionalplan-Gesamtfortschreibung in der Fassung der Anlagen 1 bis 4 zu dieser Drucksache.

  3. Der Regionalplan der Region München, zuletzt geändert durch die 7. Verordnung vom 03.12.2013, wird wie folgt geändert: 
     
    a) Der Regionalplan der Region München erhält folgende Struktur:
     
    PRÄAMBEL

    A I HERAUSFORDERUNGEN DER REGIONALEN ENTWICKLUNG
    A II ZENTRALE ORTE
    B I NATÜRLICHE LEBENSGRUNDLAGEN
    B II SIEDLUNG UND FREIRAUM
    B III VERKEHR UND NACHRICHTENWESEN
    B IV WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN
    B V KULTUR, FREIZEIT UND ERHOLUNG 
     
    b) Die Präambel erhält die Fassung der Anlage 1 zu dieser Drucksache.
     
    c) Kap. A I in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Drucksache ersetzt den Teil A I. Kap A III entfällt.
     
    d) Das Kap. B I – Natürliche Lebensgrundlagen wird wie folgt geändert:
     
    - Das bisherige Unterkap. 1.2.2 mit der Beschreibung der einzelnen Landschaftsräume und den in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten jeweils festgelegten Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bleibt unverändert und wird in einen Anhang zu B I verschoben.
     
    e) Das Kap. B II Siedlungswesen wird umbenannt in B II – Siedlung und Freiraum.
     
    - Die bisherigen Unterkap. 1 bis 5 erhalten die Fassung der Anlage 1 zu dieser Drucksache, Unterkap. 1 bis 4.
    - Das bisherige Unterkap. 6 bleibt unverändert und erhält die Überschrift 5. Fluglärmschutzzonen zur Beschränkung der Bauleitplanung. 
     
    f) Das bisherige Kap. B V wird umbenannt in B III – Verkehr und Nachrichtenwesen
      
    - Die bisherigen Unterkap. 1 bis 4 und 6 erhalten die Fassung der Unterkap. 1 bis 7 der Anlage 1 zu dieser Drucksache; das Unterkap. 5 bleibt unverändert und wird Unterkap. 8.

    g) Das Kap. B IV – Wirtschaft und Dienstleistung erhält folgende Fassung:
     
    - Die bisherigen Unterkap. 1 und 2, 2.1 bis 2.7, 2.9 bis 2.11, sowie Unterkap. 3 erhalten die Fassung der Anlage 1 der Drucksache als Unterkap. 1 bis 4 und 6 bis 7.
    - Das bisherige Unterkap. 2.8 - Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen bleibt unverändert und erhält die Überschrift 5. Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen. Die bisherigen Gliederungsziffern 2.8. .. werden umbenannt in 5. ….
    - Die bisherigen Grundsätze des Unterkap. 2.8.7 Nachfolgefunktionen für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden Ziele Z 5.7 und erhalten die Fassung der Anlage 1 zu dieser Drucksache.

    h) Das bisherige Kap. B III Freizeit und Erholung wird umbenannt in Kap. B V – Kultur, Freizeit und Erholung.
     
    - Es erhält in den bisherigen Unterkap. 1 bis 3 die Fassung der Anlage 1 dieser Drucksache.
    - Das bisherige Unterkap. 5 bleibt unverändert und wird Unterkap. 4 
     
    i) Das Kapitel B VI Bildung, Kultur, Soziales entfällt. 
     
    j) Das bisherige Kapitel Erläuterung von Fachbegriffen (Glossar) entfällt.

  4. Die Karte 2 – Siedlung und Versorgung erhält die Fassung der Anlage 4.

    Die Begründungskarten und Informationskarten werden jeweils dem umstrukturierten Text des Regionalplans zugeordnet:

  5. Der Geschäftsführer wird beauftragt, das Anhörverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans einzuleiten. Er wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Anhörentwurf vorzunehmen. 

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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