174. Sitzung des Planungsausschusses, 06.11.2001
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 7c
Neubau eines Fußballstadions und seine Erschließung im Gewerbegebiet Fröttmaning, LH München
Anlagen (nicht in der Online-Fassung):
2 Karten
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 04.10.2001
I. VORTRAG
1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für den Neubau eines Fußballstadions und die Erschließung im Gewerbegebiet Fröttmaning in der LH München.
Die Vereine FC Bayern München e.V. und TSV 1860 München e.V. planen dort den Neubau eines reinen Fußballstadions. Nach Prüfung und Bewertung mehrerer grundsätzlich geeigneter Standorte hat der Stadtrat der LH München am 24.07.2001 beschlossen, nur noch den Standort „Gewerbegebiet Fröttmaning" weiter zu verfolgen. Ein Fußballstadion, welches die besonderen Voraussetzungen der FIFA für das Eröffnungsspiel der Fußballweltmeisterschaft 2006 erfüllt, sei für München wirtschafts- und sportpolitisch von größter Bedeutung. Gleichzeitig soll die Errichtung des zeitgemäßen Fußballstadions die Chancen erhöhen, auch den Zuschlag für das Medienzentrum für die gesamte Fußballweltmeisterschaft 2006 auf dem neuen Messegelände in München zu erhalten.
2. Das derzeit noch weitgehend unbebaute Gewerbegebiet Fröttmaning liegt am nördlichen Stadtrand von München und wird von den Autobahnen A 9 im Osten und A 99 im Norden begrenzt (s. beiliegende Lageskizze). Östlich der A 9 liegt der Fröttmaninger Berg, westlich angrenzend an das Gewerbegebiet befindet sich der U-Bahn-Betriebshof der U 6 nach Garching Hochbrück. Weiter westlich schließt sich daran noch die Fröttmaninger Heide, z.T. derzeit militärisches Übungsgelände, an.
Das Planungsgebiet umfasst insgesamt 32 ha, der Stadionbereich rd. 10 ha. Das Stadion allein benötigt 4 ha und weist eine Gesamthöhe von ca. 50 m auf.
Insgesamt sollen 66.000 Sitzplätze geschaffen werden. Pkw-Stellplätze werden 11.000 benötigt, für Busse 350.
3. Angebunden an den Individualverkehr wird das Gelände mit einer eigenen Anschlussstelle Fröttmaning an die Autobahn A 9. Wegen der verkehrlichen Auswirkungen auf die Hauptverkehrsstraße werden mehrere Ausbaumaßnahmen notwendig (vgl. beiliegende Karte). Dazu zählen:
Im ÖPNV bindet die U-Bahnlinie 6 den Stadionstandort an. Dabei sind folgende Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen:
Daneben gibt es vom Kfz-Verkehr getrennte Radwege, die an das Radwegesystem der Umgebung angebunden sind.
4. Im Ergebnis steht die Planung des Fußballstadions regionalen Belangen nicht entgegen, wenn die durch Lärm verursachten Raumnutzungskonflikte durch geeignete Planungs- und Schallschutzmaßnahmen aufgefangen werden.
Der Standort liegt in einem Bereich, der im Regionalplan gemäß B II Z 2.3 als für die Siedlungsentwicklung besonders geeignet ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist nach B II Z 3.3 die Umgebung der U-Bahnhaltestelle Fröttmaning für eine stärkere Siedlungsentwicklung geeignet.
Es ist auch davon auszugehen, dass u.a. aufgrund der geplanten Ausbaumaßnahmen im ÖPNV und Individualverkehr die Verkehrsbelastungen bewältigt werden können.
Insgesamt wird kaum zusätzlicher Verkehr zu erwarten sein, wohl aber eine teilweise Verlagerung des Verkehrs hin zum neuen Standort im Norden. Da der Verkehr nur zu den Fußballspielen anfällt, werden sich die Ausbaumaßnahmen im ÖPNV, vor allem aber die auf den Autobahnen positiv auf die Bewältigung des regionalen Verkehrs auswirken.
Von den umliegenden Kommunen könnten die Stadt Garching und die Gemeinde Oberschleißheim von Park-Such-Verkehr beeinträchtigt werden. Dem kann durch die Errichtung eines leistungsfähigen Verkehrsleitsystems begegnet werden.
Das Stadion selbst berührt keine schützenswerte Landschaft. Allerdings wird im Rahmen des Verkehrsausbaus in schützenswerte Landschaftsteile eingegriffen. Zum geringen Teil werden durch die Ausbaumaßnahmen zur Erschließung Bannwaldbereiche und der regionale Grünzug tangiert. Die Eingriffe in Bannwald müssen nach dem Bayer. Waldgesetz ausgeglichen werden. Die Funktionen des regionalen Grünzugs stehen dem Vorhaben nicht entgegen, weil der Umbau der verkehrlichen Erschließung in dem bereits stark vorbelasteten Gebiet keine Verschlechterung für diese Funktionen erwarten lässt.
Bei der Errichtung des Halbanschlusses an die A 99 wird in FFH-Flächen eingegriffen. Insofern kommt der Stellungnahme der Naturschutzbehörde besondere Bedeutung zu.
Nicht unproblematisch ist die Lärmsituation. Zwar kann der Lärm, der durch den Betrieb des Stadions entsteht, auch in der Nachtzeit durch aktive Schallschutzmaßnahmen auf ein tolerables Maß gesenkt werden. (Der Anlagenlärm selbst spielt keine große Rolle, weil die nächsten Wohnstandorte über 1 km weit entfernt liegen).
Jedoch wird die Steigerung des Verkehrslärms auf den öffentlichen Straßen insbesondere nachmittags und abends an den Spieltagen Probleme bereiten. Das vorliegende Gutachten erklärt, der Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen infolge der Verkehrszunahme sei nicht untersuchungsrelevant, der Neubau von Anschlussstellen sei als verträglich einzustufen.
Die Lärmbelästigungen haben allerdings im Norden und Nordosten von München und im dortigen Umland für die Gesundheit der Bevölkerung bedenkliche Werte erreicht. Nach dem Ziel B XII 2.2 des Regionalplans sind durch Lärm mitverursachte Raumnutzungskonflikte insbesondere in den hochverdichteten Siedlungsräumen der Region zu entschärfen. Nach B XII 2.4 des Regionalplans soll beim Neubau, Ausbau und Umbau der Verkehrswege durch geeignete Schutzmaßnahmen für einen ausreichenden Lärmschutz der betroffenen Bevölkerung gesorgt werden. Entsprechende Maßnahmen müssen in den nachfolgenden Planungsstufen aufgezeigt und umgesetzt werden.
Auch wenn Aussagen zum Lärmschutz beim U-Bahnausbau derzeit noch nicht möglich sind, so muss er im Rahmen des nachfolgenden Planungsverfahrens gesichert werden.
Schließlich stellt das neue Stadion nicht nur für die LH München, sondern auch für die gesamte Region einen positiven Wirtschaftsfaktor dar. Die Region insgesamt wird durch einen solchen Standort aufgewertet. Insofern entspricht der Bau des Fußballstadions den regionalen Interessen. Der Standort für das Stadion widerspricht auch nicht dem Ziel des Regionalplans B IV Z 4.3.7, wonach Einzelhandelsgroßprojekte in Verbindung mit Freizeit und Kulturgroßeinrichtungen auf geeignete Standorte in städtebaulich integrierten Lagen des Oberzentrums München ... gelenkt werden sollen. Der geplante Standort ist keine städtebaulich integrierte Lage – es handelt sich aber beim Stadion auch nicht um eine Freizeit- und Kulturgroßeinrichtung in Verbindung mit einem Einzelhandelsgroßprojekt. Vielmehr soll das Stadion als reines Fußballstadion genutzt werden. Aus demselben Grund steht der Standort auch nicht im Widerspruch zum in Aufstellung befindlichen Ziel des Regionalplans zu Freizeit und Erholung, Kap. B VII Z 4.2.3., weil es kein Freizeitgroßprojekt mit einer Vielzahl verschiedener Freizeitaktivitäts-, Unterhaltungs- und Gastronomieeinrichtungen darstellt.
5. Die Gemeinde Oberschleißheim lehnt den geplanten Zubringer entlang der A 99 auf der Gemarkung Oberschleißheim ab.
Die Stadt Garching stimmt dem Neubau des Stadions grundsätzlich zu.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Neubau eines Fußballstadions in der LH München/Fröttmaning zu.
In den folgenden Planungsschritten müssen die durch den Betrieb des Stadions, den Individualverkehr und die Ausbaumaßnahmen im ÖPNV entstehenden Lärmkonflikte durch geeignete Planungs- und Schutzmaßnahmen entschärft werden.
i.A.
Breu
Geschäftsführer