Sitzung 09. Dezember 2003

Drucksache Nr. 32/03

48. Verbandsversammlung, 09.12.2003

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  6
Satzungsänderung des Regionalen Planungsverbands München
Zusammensetzung des Regionalen Planungsbeirats 

Anlage:

§ 16 der Verbandssatzung (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss hat am 04.11.2003 einstimmig beschlossen, der Verbandsversammlung die Aufnahme folgender Organisationen in den Planungsbeirat zu empfehlen:

  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
  • Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V.
  • ADAC Südbayern e.V.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ist der bereits seit längerer Zeit erfolgte Zusammenschluss des Landesverbands der Bayerischen Industrie und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände in Bayern (bisher Nr. 7 und Nr. 13 der im Beirat vertretenen Organisationen).

Der Bayerische Industrieverband Steine und Erden e.V. soll deshalb aufgenommen werden, weil ein wesentlicher Inhalt des Regionalplans die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Kies und Sand, Lehm und Ton und Bentonit ist. Die fachkundige Beratung im Planungsbeirat dient auch der Akzeptanz entsprechender regionalplanerischer Festlegungen bei der Wirtschaft.

Der ADAC arbeitet schon bisher in verschiedenen regional bedeutsamen Gremien (z.B. Inzellkreis, Mobinet) und hat sich auch bei der Vorbereitung des Kapitels Verkehr an einem informellen Workshop beteiligt. Die generelle Mitarbeit des ADAC Südbayern im Regionalen Planungsbeirat ist sinnvoll.

Für die Aufnahme dieser Organisationen wird die im Beschlussvorschlag formulierte Satzungsänderung des Regionalen Planungsverbands München nötig.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München ändert seine Satzung wie folgt:
     
    „Aufgrund Art. 8 Abs. 1 und Abs. 10 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.09.1997 (GVBl S. 500) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 01.04.1973, zuletzt geändert mit Wirkung vom 01.01.2002:
     
    Art. 1
     
    § 16 der Satzung wird wie folgt geändert:
     
    - Nr. 7 erhält folgende Fassung:
      „7. die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW)"
    - Nr. 13 erhält folgende Fassung:
      „13. der Bayerische Industrieverband Steine und Erden e.V."
    - Nach Nr. 34 wird folgende Nr. 35 angefügt:
      „35. der ADAC Südbayern e.V."
     
    Art. 2
     
    Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft."

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse (nicht in der Online-Fassung)