Sitzung 22. Juni 2010

Drucksache Nr. 9/10

54. Verbandsversammlung, 22.06.2010

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  4
Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter  

   

I. VORTRAG

In der 53. Verbandsversammlung am 24.06.2008 wurden OB Ude als Vorsitzender, Landrat Fauth als 1. Stellvertreter und Erster Bürgermeister Schneider als 2. Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbands München (VS) werden der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren, falls sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds sind, höchstens bis zum Ablauf dieses Amts gewählt. In der 54. Verbandsversammlung sind deshalb Neuwahlen durchzuführen. Nach § 12 Abs. 1 VS werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 9 VS).

Maßgebend für den Stimmenwert der Verbandsräte ist die jeweilige Einwohnerzahl des Verbandsmitglieds. Dabei erhält jeder Verbandsrat für je angefangene 1000 Einwohner eine Stimme. Für die Wahlen in der Verbandsversammlung am 22.06.2010 sind die Einwohnerzahlen zum 31.12.2007 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 VS). Kein Verbandsmitglied erhält mehr als 40 % der Stimmen.

Die Bestellung des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter kann durch Beschluss in offener Abstimmung erfolgen, wenn für die Person des Verbandsvorsitzenden oder eines Stellvertreters jeweils nur ein Vorschlag vorliegt und kein anwesender Verbandsrat widerspricht (§ 8 Abs. 9 Satz 2 VS).

Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung zu übertragen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. 2.Die Verbandsversammlung bestellt für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines 1. und 2. Stellvertreters einen Wahlausschuss und überträgt ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer   


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